Hallo,
Dein Bedarf liegt bei 323 € + anteilige angemessene Warmmiete. Alles, was darüber geht, kann angerechnet werden.
Gruß!
Hallo,
Dein Bedarf liegt bei 323 € + anteilige angemessene Warmmiete. Alles, was darüber geht, kann angerechnet werden.
Gruß!
Hallo,
wenn Ihr nicht vorher zusammen gewohnt habt und nicht miteinander wirtschaftet, wird im 1. Jahr des Zusammenleben dein Freund nicht angerechnet.
Gruß!
Hallo,
Zitatder mir mal sagt was uns so zusteht und dies vielleicht in Zahlen ausdrücken kann
Das kann keiner sagen, weil Du Deinen Wohnort nicht nennst. Die Kosten der Unterkunft werden von jeder Kommune/jedem Landkreis selbst festgelegt, es gibvt also keine bundes- oder landesweiten Richtpreise. Dementsprechend kann aus der Ferne kaum gesagt werden, ob das mit den Unterkunftskosten so richtig ist.
Zitatstattdessen zieht man meiner Frau 130€ von ihrer Leistung als überschüssiges Einkommen meiner EU Rente ab
Das scheint richtig zu sein, auch wenn es mangels Zahlen Deinerseits nur eine Vermutung ist. Dein eigener Bedarf beträgt 323 € Regelsatz + ein Drittel der (angemessenen) Warmmiete. Alles, was darüber hinausgeht, wird als Einkommen Deiner Frau angerechnet.
Gruß!
Hallo,
Du hast keinen Anspruch auf ALG II und auch keinen Anspruch auf Übernahme der KV-Kosten.
In Deinem Fall solltest Du die Aufnahme eines studentischen Nebenjob, eines Bildungs- oder eines Studienkredites in Erwägung ziehen.
Gruß!
Hallo,
habe das Thema übersehen - ist es noch aktuell?
Gruß!
Hallo,
Du gehörst nicht zur BG der Eltern und mußt einen eigenen Antrag stellen. Allerdings wird die ARGE davon ausgehen, daß Du zusammen mit Deinen Eltern eine Haushaltsgemeinschaft bildest, was zu einigen Problemen führen kann.
Gruß!
Hallo,
Beitrag verschoben.
Hat Dein Partner noch weitere Einnahmen wie Kindergeld, BAB, Nebenjob, Unterhalt....?
Gruß!
Hallo,
dann dürften sich die 400 € tatsächlich auf das ALG II auswirken.
Gruß!
Hallo,
der 400-€-Job kann sich durchaus negativ auf das ALG II auswirken. Allerdings kann ich das nicht endgültig einschätzen, da Du nichts über die Höhe des BaföGs und der Warmmiete aussagst.
Gruß!
Hallo,
ZitatWo beginnt das zusammenwirtschaften denn?
Zum Beispiel da:
Zitatda Mutter mich nicht rauswirft wie ein Vermieter es sonst tun würde
Das ist nichts anderes als miteinander wirtschaften.
Zitatvlt. ist am besten einfach wirklich ruhig und sachlich da ran zu gehen und die Emotion (die ja zwangsläufig aufkommt) komplett abzuschalten.
Dazu kann ich wirklich nur dingendst raten. Ansonsten drücke ich Dir die Daumen!
Gruß!
Hallo,
ZitatDas schöne an den SGB Büchern ist, man findet irgendwo immer etwas dass was anderes aushebelt.
Sicher ist das schön. Jedoch müßte man dann auch das richtige SGB suchen und finden. Dein Zitat stammt aus SGB III - und das ist nicht für ALG II zuständig. Nutzt Dir also überhaupt nichts...
Gruß!
PS.: In diesem Licht wirkt Deine Antwort auch etwas, sorry, arrogant.
ZitatDas schöne an den SGB Büchern ist, man findet irgendwo immer etwas dass was anderes aushebelt. Ich hab nochmehr so tolle Sätze gefunden , die, wenn man es drauf anlegen würde, eben die Forderung jeden Job annehmen zu müssen wiederlegt. Dummerweise wird den Menschen vom Amt aus nur aufgezeigt, welche Rechte sie nicht haben (z.B. freie Wahl des Berufes) - wer nicht von selbst nachforscht und sich allem unterordnet, der darf sich nicht wundern , wenn man in Maßnahmen landet die einen nicht weiterbringen oder einen Beruf bekommt mit dem man so garnichts anfangen kann weil er befristet ist.
Wie dem auch sei, ich kann jedem nur ans Herz legen, sich zu wehren wenn es einen rechtlich begründeten Einwand gibt. Die Arge verliert nicht umsonst 70-80% aller Fälle vor Gericht.
Hallo,
ZitatWogegen allerdings etwas spricht ist die alleinige Beurteilung aufgrund des Umsatzes der letzten Monate
Die ist aber nun mal entscheidend bei der Beurteilung Deiner Lage. Natürlich kann die ARGE meinetwegen auch den Umsatz und Gewinn der letzten 5 Jahre zu grunde legen - aber das wäre nicht all zu sehr realistisch.
ZitatWürde ich nun dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen wie du es so schön ausdrückst
Das eine widerspricht doch nicht dem anderen. Ich wollte Dir nur erklären, warum die ARGE Dir nicht ewig Zeit geben wird, Dein Geschäft weiter aufzubauen.
ZitatWenn alles gutgeht wär es nur nen Monat , in dem ich überhaupt Berechtigt wäre. Im schlechtesten Fall läufts auf 2-3 Monate heraus
Mal ganz ehrlich so von Geschäftsmann zu Geschäftsmann: glaubst Du selbst, daß diese Aussage belastbar ist? Du hoffst, vermutest und glaubst, daß es mal besser wird - WISSEN tust Du es jedoch nicht. Wie nun soll die ARGE in Deinen Augen reagieren? Auf Deine Hoffnungen bauen mit dem Risiko, daß Du in 4 Monaten wieder einen Antrag stellst?
ZitatWer sagt dir dass ich nicht Arbeiten möchte?
Du selbst. Ansonsten sind die Zeiten heute nicht mehr Zeiten, in denen man nur entsprechend seiner Qualifikation Arbeit zu suchen braucht und auch bekommt. Dir steht nach eigenen Angaben das Wasser bis zum Hals - dann kannst Du aber nicht gleichzeitig überzogene Ansprüche an den stellen, der Dir helfen soll.
ZitatSo etwas ähnliches habe ich vor ca 13 Jahren sogar durchgefechte
Seiteher ist vieles geschehen. Auch in der Gesetzgebung - das nur mal so als Hinweis...
Zu diesem Thema sei abschließend gesagt, daß Du ja offensichtlich auf dem richtigen Weg bist und jetzt alle Kraft für die Pläne und Prognosen investieren solltest - nur damit kannst Du dir ARGE nachhaltig von Deiner Geschäftsidee überzeugen. Denke aber bei Deiner Ausarbeitung, daß die Sachbearbeiter keine ausgebildeten Volkswirte sind.
ZitatBedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft,
Auf Grund Deines Alters gehörst Du nicht mehr zur BG der Mutter, bildest aber eine HG mit ihr. Dabei wird angenommen, daß Ihr zusammen wirtschaftet und Euch gegenseitig unterstützt. Ein deutliches Indiz dafür ist Deine absolute Geldknappheit, die Du ja selbst beschrieben hast - hier wird die ARGE davon ausgehen, daß Deine Mutter für Dich gesorgt hat. Wenn Du das plausibel widerlegen kannst, wird auch Dein Mietanteil übernommen werden.
ZitatDass Du meinen Unmut vlt. nicht ganz verstehst ist nachvollziehbar
Ich kann diesen durchaus nachvollziehen, zumal ich tagtäglich mit solchen Sorgen zu tun habe. Aber es bringt nichts, unsachlich zu werden - das putscht Emotionen nur unnötig hoch, wo eigentlich nur mit Sachlichkeit etwas zu gewinnen ist. Bei jeder Entscheidung der ARGE bleibt Dir immer noch der von Dir ja angedeutete Weg zum Gericht. Problem dabei ist nur, daß zwischen Klage und Entscheidung z.B. in Berlin nicht unter 1 Jahr zu rechnen ist - Zeit, in der Du ja auch von etwas leben mußt. Also würde ich meine Zeit mit solchen "Drohungen" vertun (die dann auch noch verpuffen, weil z.B. das Forum hier, aber auch die anderen Foren und Hotlines, die Du inzwischen kontaktiert hast, kaum der Adressat solcher Bemerkungen ist), sondern meine Energie an eine sachlich überzeugende Argumentation gegenüber der ARGE investieren.
Deine PN habe ich erhalten - alles klar
Gruß!
Hallo,
der BS ist eigentlich nicht für Lehrausbildung gedacht, sondern eher für Umschulungen und dergleichen. Aber auch hier gilt, daß das im einzelfall von der ARGE auch anders entscheiden werden kann.
Gruß!
Hallo,
und nochmal: Lebt Dein Sohn noch bei Euch in einer Wohnung?
Gruß!
Hallo,
ZitatDarf er dies überhaupt?
Ja klar. Warum sollte jemand einen Betrieb, der nicht (mehr) läuft und nicht zum eigenen Lebensunterhalt führt, unterstützen? Du stehst, obwohl Du nicht mehr genügend Mittel für den Lebensunterhalt generieren kannst, dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und kannst also nicht vermittelt werden. Damit bringt Dein Gewerbe jedoch nichts und die ARGE wird, wenn sich hier nicht handfeste positive Änderungen abzeichnen, die Aufgabe des Gewerbes verlangen (können).
ZitatDiese Schikane ist weder förderlich noch notwendig
Ich sehe hier nicht unbedingt eine Schikane. Selbstverständlich will das Amt sehr genau wissen, ob Deine Geschäftsidee tragbar ist und sich Deine Abhängigkeit vom ALG II damit reduzieren oder aufheben läßt. Das ist doch selbstverständlich und benötigt auch entsprechende Zeit.
ZitatNun bin ich aber nicht bereit, irgendeinen X-Beliebigen Job anzunehmen, der nicht meiner Qualifikation entspricht
Warum stellst Du Dich besser als die Millionen anderen ALG-II-Empfänger? Was gibt Dir dazu das Recht? Du kannst aus den verschiedensten Gründen nicht mehr Deinen Lebensunterhalt aus Deiner Selbstständigkeit bestreiten, bist also auf finanzielle Hilfe angewiesen. Dafür hast Du dann bestimmte Verpflichtungen - und dazu gehört u.U. auch die Aufnahme einer nichtselbstständigen Tätigkeit. Wenn Du das nicht willst, kannst du auch nicht mit entsprechender Hilfe rechnen. So einfach ist das.
ZitatDie Herren beim Sozialamt scheinen nicht zu verstehen , dass ich nicht arbeitssuchend bin sondern nur eine kurzzeitige Hilfe zwecks Grundsicherung brauche.
Naja, unter "Kurzzeitig" verstehe ich etwas anderes, wenn Du selbst schreibst
ZitatSeit Anfang 2010 allerdings ist die Auftragslage in meinem Bereich ein wenig zu stark in den Keller gegangen
Ansonsten ist das ALG II auch nicht dafür gedacht, mal eben kurz bei Auftragseinbruch Selbstständigen zu helfen. Dafür gibt es andere Möglichkeiten wie eben ein Darlehen, was Du aber ablehnst.
ZitatWas muss ich nun beachten um eben nicht meine Selbstständigkeit zu verlieren?
Sofern Dir nicht sehr schnell Ideen kommen, die einen realistischen Auftragseingang verheißen, sehen die Chancen eher schlecht aus, zumal Dein Auftragseinbruch ja bereits mehr als 9 Monate andauert. Es wird viel davon abhängen, ob Deine Ideeen, die Du angespriochen hast, auch realistisch und plausibel sind.
ZitatEs ist keine Bedsarfsgemeinschaft.
Das kann ich nicht beurteilen, weil Du nichts über Dein Alter geschrieben hast. Abgesehen davon scheint die ARGE mindestens aber von einer Haushaltsgemeinschaft auszugehen, was gleichbedeutend mit eienr Einstandsgemeinschsaft ist. Diese Vermutung wäre widerlegbar, was allerdings in Deinem Fall und nach Deinen Angaben recht schwierig sein dürfte.
ZitatNatürlich könnt ich jetzt frech werden und mir eine eigene Wohnung besorgen
Ob das überhaupt geht, kann ich Dir ebenfalls mangels Angaben zum Alter nicht sagen.
ZitatOder muss ich wirklich zu dem Mittel greifen Auge um Auge und Zahn um Zahn genau das zu tun was ich oben erwähnte? Denn: wer Wind säht wird Sturm ernten. Und wer sich mit mir anlegen will zieht erfahrungsgemäß schnell den kürzeren
Solche postpubertären Aussagen kannst Du Dir sparen (und uns ersparen), wenn Du sachliche Antworten haben willst. Du beeindruckst damit niemanden und erreichst eigentlich nur, daß Deine Probleme nicht ernst genommen werden. Im übrigen zeichnen solche sinnlosen Worthülsen ein eher schlechtes Bild von Dir als Geschäftsmann.
Gruß!
Hallo,
was hat er in der Zwischenzeit, also zwischen 2006 und 2010, gemacht? Lebt Dein Sohn noch bei Euch in einer Wohnung?
Gruß!
Hallo,
eine solche Möglichkeit gibt es nicht.
Das einzige, was Dir bleibt, ist bei der ARGE vorzusprechen und dort eine Ausbildung beantragen.
Gruß!
Hallo,
die Unterhaltspflicht endet nicht mit Beendigung der Erstausbildung, sondern erst nach einer gewissen Übergangszeit.
Im konkreten Fall kann ich aber nicht einschätzen, ob diese Unterhaltspflicht tatsächlich anwendbar ist, weil Du nichts über die Lebenssituation Deines Sohnes schreibst.
Gruß!
Hallo,
in Stich gelassen würdest Du, wenn Du gar keine wie auch immer geartete Unterstützung bekommst. Das ist aber bei Dir nicht der Fall. Hinzu kommt, daß Deine Eltern offensichtlich auch noch unterhaltsverpflichtet sind (und Du darauf verzichtest). Und schließlich und endlich war das mit dem Schulgeld und den Fahrtkosten ja bereits vor Beginn der Ausbildung absehbar - hier hätte also schon vorher zu überlegen gewesen, wie die Ausbildung zu finanzieren ist. Insofern sehe ich eigentlich keinen Grund zur Klage.
Gruß!
Hallo,
im Normalfall wird es keinen Ärger geben, Du solltest Dich aber nicht auf den Spruch auf dem AB verlassen, sondern bei der Hotline der ARGE anrufen (Nummer steht auf Deinen bescheid ganz ganz unten) den Termin ausdrücklich mit Verweis auf die Krankschrift absagen.
Gruß!
Hallo,
in Deinem Fall dürfte das BaföG minus 30 € Versicherungspauschale angerechnet werden.
Gruß!
Hallo,
Zitatich hatte nicht vor während der Ausbildung umzuziehen und ALG II zu beantragen.
Das hätte auch wenig Sinn, weil Du selbst keinen Anspruch auf ALG II hast.
Zur eigentlichen Frage: solltest Du (was ich bezweifle) Schüler-BaföG bekommen, wird dies auf das ALG II angerechnet, wobei i.d.R. 20% des BaföGs als zweckbestimmte Einnahmen nicht berücksichtigt werden. Allerdings ist dies eine Pauschalaussage - konkret kann ich Dir erst dann antworten, wenn ich weiß, wie hoch das BaföG ist.
Gruß!
Hallo,
ZitatIch sehe schon, dass Auszubildene im Stich gelassen werden
Eine solche Schlußfolgerung verstehe ich nicht.
Das BAB ist für eine betriebliche Ausbildung vorgesehen, die Du nach Deinen Angaben nicht absolvierst. Bei Dir handelt es sich um eine schulische Ausbildung, für die Du offensichtlich Schüler-BaföG erhälst.
Wer also läßt Dich hier im Stich?
Du bekommst doch eine staatliche (und nicht gerade geringe) Unterstützung für deine Ausbildung - was willst Du denn noch? :confused:
Gruß!
Hallo,
welche Schwierigkeiten solltest Du denn bekommen? Entweder sagt die ARGE ja oder nein - mehr kann Dir eigentlich passieren.
Gruß!
Hallo,
Du hast keinen Anspruch auf BAB.
Gruß!
Hallo,
ein Wohngeldanspruch besteht bei Dir generell nicht.
Ich gehe mal davon aus, daß Du auch nicht das Wohngeld meinst, sondern die Kosten der Unterkunft bei Bezug von ALG II.
Und hier wirst Du Probleme bekommen, da 1. die Wohnung Deiner Mutter (also einer Verwandten 1. Grades) gehört und 2. die Miete für 1 Person zu hoch sein könnte.
Im Endeffekt kann das aber nur die ARGE vor Ort entscheiden. Ich würde also VOR Umzug dort nachfragen.
Griuß!
Hallo,
nein.
Er könnte sich dann selbst eine eigene Wohnung suchen und würde, wenn die angemessenen Kosten der Unterkunft nicht überschritten werden, die Miete bekommen.
Gruß!