Beiträge von Hoppel

    Hallo,

    Du gehörst nicht zur Bedarfsgemeinschaft Deines Mannes und Kindes, sondern bildest eine Haushaltsgemeinschaft mit ihnen. Das bedeutet, daß Dein eigenen Lebensunterhalt übersteigendes Einkommen auf das ALG II Deines Mannes angerechnet wird. In Deinem Fall setzt sich Dein Lebensbedarf aus 323 € Regelsatz + 200 € anteilige Miete = 523 € Bedarf zusammen. Da Du nur ein Einkommen von 457 € hast, kann hier nicht dieses Geld auf das ALG Deines Mannes angerechnet werden. Anders sieht es dann natürlich aus, wenn Du weitere Einnahmen wie Nebenjob oder eben Unterhalt hast - das kann dann entsprechend dem Genannten durchaus angerechnet werden.

    Gruß!

    Hallo,

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    Und genau daran merkt man auch das sie wirklich die meisten Menschen die Hartz 4 bekommen müssen und vielleicht nicht unbedingt anders können alle unter eine decke geschoben werden!!

    Dann gehöre ich auch unter die Decke.

    Ich war jahrelang selbst Bezieher von ALG II. Ich berate seit Jahren durchaus erfolgreich Menschen, die ALG II beziehen und biete jungen wie "alten" Beziehern von ALG II durch Beschäftigung in meinen zahlreichen Projekten eine f*** belohnte Chance, sich nach oftmals jahrelanger Arbeitslosigkeit wieder neu zu besinnen und neue Hoffnungen zu schöpfen. Was also willst Du von mir?

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    Denn ich bin NICHT so eine Arbeitslose die ein Leben lang nichts getan hat.Wenn du das denkst!!

    Das denke ich nicht - und das habe ich auch niemals behauptet. Im übrigen ist das auch nicht entscheidend. Nur ein Beispiel: vor einigen Monaten habe ich jemand kennen gelernt, der sich augenscheinlich aufgegeben hat - die Person hatte noch eine gewisse Selbstachtung, man sah ihr aber den persönlichen und sozielen Niedergang deutlich an. Sei es die verschmutzte Wäsche, das ungepflegte Äußere oder die Gleichgültigkeit gegenüber anderen. Heute ist diese Person der wertvollste Mitarbeiter, den ich habe - weil er (oder sie) gefordert wurde.

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    Zu dem merkt man aber wohl das du doch gar keine Ahnung hast denn in Sonderfällen wie MIR bekomme ich Alg 2

    Selbstverständlich habe ich keine Ahnung. Denn ebenso selbstverständlich bist du ein Sonderfall.

    Preisfrage: bemerkst Du selbst den Widerspruch in Deiner Äußerung?

    Wahrscheinlich nicht. Also auch und gerade für Dich zum Mitschreiben: in einem Forum kann man sich nur an Hand Deiner Infos eine Meinung bilden. Das ist dann immer eine einseitige Meinung, weil 1. Du nicht alle Details nennst und 2. die Gegenseite sich praktisch nie äußern kann. Also ist es praktisch unmöglich, die Entscheidung irgendeines Amtes vorherzusagen.

    Soweit verstanden?

    Und nun zur Sonderfrage: Du hast es offensichtlich immer noch nicht begriffen, warum ich auf Deine Frage allergisch reagiere. Ist das wirklich so schwer?

    Gruß!

    Hallo,

    es besteht weder ein Anspruch auf Wohngeld noch auf ALG II noch auf andere Leistungen.

    Wohngeld bekommt er mangels ausreichendem Einkommen nicht. Ein eigener ALG-II-Anspruch besteht erstmal ebenfalls nicht, weil Dein Freund bis zum 25. Lebensjahr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehört. Er kann natürlich versuchen, die zuständige ARGE von dem schlechten Verhältnis zu überzeugen - dann könnte sich die Situation mit dem ALG II anders darstellen. Allerdings ist das ein recht schwieriges Unterfangen, aber auch die einzige Möglichkeit.

    Gruß!

    Hallo,

    wenn das Vermögen durch Erbschaft in der Ausbildung entstanden ist (was nachzuweisen wäre) wundert sich die Arge nicht.

    Zitat

    Wieviel darf ein Hartz IV Empfänger an Erspartem haben?

    150 € je Lebensjahr + 750 €

    Gruß!

    Hallo Silvia,

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    ich bin immer wieder überrascht mit welcher sachlichen Art Du solche Unverschämtheiten kommentierts.

    Es kostet immer sehr viel Überwindung, zumindest zu versuchen, sachlich zu bleiben. Ganz schlimm wird es jedoch, wenn Anspruchdenker versuchen, zu argumentieren und dann in jedem Fall sehr unlogisch und unsachlich und sehr persönlich werden. In diesem Forum findest Du von solchen Diskussionen so einige Beispiele (vor allem im Zusammenhang mit einem gewissen Hoppel ;) .

    Wie auch immer - ich habe mich sehr über Deine Meinung gefreut. Normalerweise bekomme ich von manchen Fragestellern nur Schmähbegriffe an den Kopf geknallt oder PNs mit ziemlich eindeutigen Angeboten a la F*** Dich in den A*** (wobei das noch harmlos ist) - was ja dann auch ein Anspruchsdenken ist ;)

    Gruß!

    Hallo,

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    Ich habe eine Private Ausbildung beendet

    Zitat

    muss ich 1 Jahr ein Praktikum machen . Ich habe jetzt eine stelle bekommen für 6 Monate ,jedoch ist sie unbezahlt

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    Ob sie mich nach dem Praktikum übernehmen weiß ich nicht und ich bin mir auch nicht sicher ob ich es möchte ...

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    Habe ich da Anspruch auf Hartz 4 oder etwas anderes??

    Nein - und das ist auch gut so.

    Gruß!

    Hallo,

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    Ich meine aber gelesen zu haben das die Oma (oder andere Volljährige) dann genaus viel Pflege und Erziehung übernehmen müsste wie es der andere Elternteil tuen würde, stimmt das nicht?

    Davon ist mir nichts bekannt und das ganze wäre auch nur sehr schwer nachweisbar.

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    Und eigentlich müsste man dann doch auch davon ausgehen das ich mich um die Erziehung und Pflege meiner Kleinen Geschwister kümmere

    Ja - aber eben als Schwester und nicht als Elternteil.

    Gruß!

    Hallo,

    das Geld zählt als Einnahme und wird meistens auf 12 Monate angerechnet. Das würde bedeuten, daß Dir für 1 Jahr monatlich 250 € Einnahmen - 30 € Versicherungspauschale = 220 € angerechnet werden und sich Dein ALG II dementsprechend senkt.

    Gruß!

    Hallo,

    die Streichung des Mehrbedarfes ist tatsächlich richtig. Du lebst ja nicht mehr allein mit Deinem Sohn in einer Wohnung, sondern bei Deiner Mutter. Es wäre nun lebensfremd, wenn man behaupten würde, daß sich Deine Mutter nicht auch um Dein Kind kümmern würde (was sie ja auch nach Deinen eigenen Worten auch macht). Insofern ist eine Alleinerziehung nicht mehr vorhanden und die Streichung des Mehrbedarfes als solches richtig.

    Was den Mehrbedarf Deiner Mutter betrifft, scheint mir auch hier die Entscheidung richtig zu sein, den Mehrbedarf nicht zu ändern. Entscheidend sind die eigenen Kinder (ich gehe jetzt bewußt nicht auf Sonderfälle wie Pflegekinder ein). Da Du über 18 Jahre alt bist (und auch nicht zur Bedarfsgmeinschaft der Mutter gehörst), wirst Du bei ihrem Mehrbedarf nicht mehr berücksichtigt. Auch für Dein Kind wird kein weiterer Mehrbedarf angerechnet, weil dieses Kind ja auch nicht zur Bedarfsgemeinschaft der Mutter gehört und auch eben nicht ihr eigenes Kond ist.

    Gruß!

    Hallo,

    Du hast geschrieben, daß die ARGE eine Leistung ablehne und ich habe geschrieben, Du sollst Dich an das Sozialamt wenden, welches - bis auf wenige Ausnahmen - ein vollkommen anderes Amt als die ARGE ist.

    Gruß!