Beiträge von Hoppel

    Hallo,

    ich sehe weiterhin Selbstverschulden, weil Du ohne vorliegende schriftliche Genehmigung durch die ARGE offensichtlich die Wohnung gekündigt hast.

    Zitat

    Muss das Amt mir den Mindestregelsatz bezahlen???

    Nein, muß es nicht. Im Normalfall wird, wenn keine entsprechende Genehmigung eingeholt wurde oder diese versagt wird, nur die Miete der alten Wohnung gezahlt. Das gilt auch dann, wenn die angemessenen Kosten der Unterkunft am neuen Wohnort höher liegen. In Deinem Fall könnte das also bedeuten, daß Du nur 365,40 € für die Miete bekommst.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Muesste ich Hartz4 oder ALG1 beantragen?

    ALG II.

    Zitat

    Wuerde ich anfangs Wohnungsgeld-bzw.zuschuss bekommen

    Nein, da im ALG II bereits die angemessenen Kosten der Unterkunft enthalten sind.

    Zitat

    Vermittelt die Arge auch Wohnungen?

    Nein.

    Zitat

    Bekommt man auch einen Zuschuss fuer Moebel

    Auf Antrag könnte eine Erstausstattung durchaus möglich sein.

    Zitat

    Gibt es sonstige Verguenstigungen?

    Nein. Warum auch?

    Zitat

    wieviel qm wuerde uns zustehen?

    Höchstens 60 qm.

    Gruß!

    Hallo,

    prinzipiell mußt Du VOR Umzug eine Umzugsgenehmigung bei der ARGE beantragen, weil Du ohne diese Erlaubnis erhebliche finanzielle Nachteile erleiden kannst.

    Sofern Dir der Umzug genehmigt wurde und Du eine eigene Wohnung im neuen Ort bezogen hast, bist Du binnen einer bestimmten Frist verpflichtet, Dich polizeilich umzumelden. Dir bleibt auch nichts anderes möglich, denn ohne Ummeldung wird Dir die ARGE am neuen Wohnort kein ALG II zahlen.

    Zitat

    wegen eigener wohnung die ich erwerben möchte

    Du willst als ALG-II-Bezieher eine eigene Wohnung kaufen?

    Viel Spaß bei den Rückforderungsansprüchen der ARGE, den Gerichtsverhandlungen und den Beschuldigtenvernehmungen. Es gibt nämlich bei aller Phantasie dieser Welt keine Möglichkeit für einen ALG-II-Bezieher eine Wohnung zu kaufen und gleichzeitig ALG II zu beziehen.

    Gruß!

    Hallo,

    naja, nimm es als (wenn auch bittere) Erfahrung. Das nächste Mal weißt Du es besser...;)

    Im übrigen würde ich auch noch nicht ganz aufgeben. Schreibe der ARGE nochmal Deine Beweggründe, berichte über Deine Eigenbemühungen und bitte angesichts der für Dich sehr hohen und nachweisbaren Unkosten zumindest um eine teilweise Erstattung.

    Ich habe jetzt bewußt das Wort "Schreibe" benutzt, da es bei solchen Dingen immer angebracht ist, statt dem persönlichen den schriftlichen Kontakt zu suchen.

    Gruß!

    Hallo,

    es hat sich nichts geändert.

    Die von Dir als erstes aufgeführte Info ist schlichtweg falsch (wie von der verlinkten Seite nicht anders gewohnt). Ein solcher Mehrbedarf wird nur bei Bezug der Sozialhilfe gewährt, nicht aber bei Bezug von ALG II.

    Link2 ist zwar richtig, hat aber nichts mit Deiner ursprünglichen Frage zu tun. Hierunter würden z.B. Rollstuhlfahrer fallen, die auf eine Haushaltshilfe angewiesen sind.

    Gruß!

    Hallo,

    oh Mann...

    Manchmal frage ich mich wirklich, woher die Leute ein solches Anspruchsdenken hernehmen. Wenn ich das alles richtig verstehe, hat die Frau mit 20 Jahren immer noch keine Ausbildung, dafür aber ein Kind und lebt von ALG II. Nicht genug damit:

    Zitat

    sie möchte noch 2 kinder und erst danach wenn überhaupt eine teilzeitausbildung machen.

    Wie gnädig - sie will

    Zitat

    erst danach wenn überhaupt

    vielleicht eventuell eine Ausbildung machen. Wer in dieser Runde glaubt daran ernsthaft?

    Was eigentlich will die Frau den Kindern bieten? Wie will sie sie ernsthaft erziehen, wenn sie selbst voll bewußt auf Kosten des Steuerzahlers lebt?

    Zitat

    das a-amt würde druck machen damit sie eine ausbildungstelle bekommt für dieses oder nächstes jahr!

    Die ARGE kann (und wird) tatsächlich darauf drängen, daß sich die Frau um eine Ausbildungsstelle bemüht. Das wird angesichts des Alters des Babys nicht gleich geschehen, ist aber dennoch von der Zeit her absehbar.

    Zitat

    kann ja wohl nicht sein das junge mütter die ihr kind erziehen möchten eine ausbildung wärend der erziehungszeit aufgeschwatzt bekommen vom a-amt!

    Es kann ja wohl nicht sein, daß diese junge Mutter die Gelegenheit bekommt, eine Ausbildung zu bekommen, um für sich und die Kinder eine Perspektive zu haben. Welche Ungerechtigkeit!

    Oh Mann...

    Gruß!

    Hallo,

    naja - Unwissenheit mag ja sein, aber dennoch halte ich das Verhalten weiterhin auch für naiv. Du selbst schreibst

    Zitat

    meine Bewerbungskosten (die erheblich sind, da ich z.B. schon für die Anreise zu einem verpflichtenden Studierfähigkeitstest mal eben über 100€ bezahlen musste)

    Eigentlich sollte es - auch ohne Erfahrungen mit Ämtern - klar sein, daß man nicht aufs Blaue hinaus solche erhebliche Summen ausgibt in der Hoffnung, daß im Nachhinein irgendein Amt diese Kosten übernimmt. Du bezahlst doch privat auch nichts in der Hoffnung, daß nach Bezahlung die Bank Dir vielleicht und eventuell einen Kredit gewährt oder gehst wegen eines Schnupfens nicht zur Arbeit, weil vielleicht und eventuell mein Arzt Dich 5 Tage später für die vergangene Woche krank schreibt. Das Gegenteil dürfte der Fall sein: Du erkundigst Dich erst bei der Bank, wie es mit einem Kredit aussiehst und gehst erst zum Arzt, um eine Krankschrift zu erhalten.

    Zitat

    Und dafür, dass Sie meine "Naivität" überwunden haben

    Gerne immer wieder :D

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Was soll man aus diesem Verhalten ableiten?

    Daß Du VOR den Bewerbungen mit der ARGE hättest sprechen und die Übernahme der Kosten beantragen müssen. Ohne jegliche Absprachen an irgendwelche Studienorte zu fahren und im nachhinein dann die Kosten dafür geltend zu machen ist dann doch etwas naiv. Noch naiver ist es dann auch noch, dem Amt wegen dem eigenen Fehlverhalten irgendwelches Desinteresse zu unterstellen.

    Zitat

    Ist das rechtens

    Ja. In erster Linie ist es Aufgabe der ARGEN, Menschen wieder auf den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dementsprechend werden durchaus Bewerbungskosten übernommen, wenn die Bewerbungen mit der Aufnahme eines sozialversicherungspflichten Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen. Die Übernahme bei allen anderen Bewerbungskosten stellt eine freiwillige Entscheidung dar, auf die man also keinen Rechtsanspruch hat.

    Aus der Praxis weiß ich, daß durchaus auch Bewerbungen an Unis unterstützt werden. Warum das bei Dir nicht der Fall ist, habe ich ja bereits gesagt.

    Gruß!

    Hallo,

    was hat denn Deine Widerspruchsbegründung

    Zitat

    dass wir eine Partnerschaft haben und er seinen Lebensmittelpunkt hier bei mir , in Deutschland hat

    mit dem Ablehnungsgrund zu tun? Der von Dir zitierte Paragraph verweist auf die Erwerbsfähigkeit, die offensichtlich nach dem Schlaganfall nicht vorhanden ist. Bei dieser Entscheidung spielen also weder die Partnerschaft noch der Lebensmittelpunkt eine Rolle, sondern einzig und allein der medizinische Standpunkt.

    Ist Dein Partner erwerbsunfähig, ist erstmal die Sozialhilfe für Deinen Partner zuständig. Ob er als Ausländer dann jedoch auch Sozialhilfe erhält, kann ich mangels Angaben zu seinem ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus nicht beurteilen und bedarf sowieso fast immer der Einzelfallprüfung.

    Gruß!

    Hallo,

    mit Aufnahme des Studiums fällst Du unabhängig vom Wohnort aus der Bedarfsgemeinschaft heraus.

    Abgesehen davon befindet sich Dein Lebensmittelpunkt in Wilhelmshaven, womit aus dem bisherigen 3- ein 2-Personenhaushalt wird und dementsprechende Konsequenzen erfolgen könnten.

    Im übrigen würde Deiner Mutter selbst dann, wenn Du zu Hause weiter bleiben würdest, keinen Mietanteil für Dich mehr bekommen.

    Gruß!

    Hallo,

    und dann?

    Bis zum 25. Lebensjahr usw. usf.

    Zitat

    Wenn einmal ausgezogen wurde, dachte ich greift das Thema U25 nicht so?

    Doch, macht es.

    Zitat

    Freund der Mutter und ich , Freundin des Vater werden verbal und auch schonmal körperlich angegriffen (kam einmal vor).

    Sofern das nachweisbar ist, könnten starke soziale Spannungen geltend gemacht werden. Aber die Hürden dafür sind (je nach Sachbearbeiter und Kommune) recht hoch - da könnte ich schon wieder Beispiele nennen, die echt hart sind...

    Gruß!

    Hallo,

    selbstverständlich haben die Kinder auch Pflichten, allerdings haben tatsächlich die Eltern, bei denen das Kind wohnt, eher schlechte Karten und können kaum etwas machen (während bei geschiedenen Eltern der auswärts wohnende Elternteil sehr gute Möglichkeiten der Unterhaltsverweigerung hat).

    Ich habe z.B. seit mehr als einem Jahr einen Fall am Wickel, bei dem der verwitwete 72jährige (!) Vater zusammen mit seinem 21-jährigen (!) Sohn wohnt und der Sohn durch Heroinsucht zu keinerlei sinnvoller Betätigung (wenn man mal vom Schuldenmachen auf Kosten des Vaters absieht) befähigt ist. Trotz einer Million Gutachten, die alle ein unzumutbares Zusammenleben bestätigen und trotz des Umstandes, daß es nicht ein einziges Gegengutachten gibt, daß einen Sinn bei Zusammenleben sieht, gelingt es mir absolut nicht, für den Sohn eine eigene Bedarfrsgemeinschaft durchsetzen, damit der Vater in Ruhe seinen Lebensabend verbringen kann.

    Soweit zu diesem Thema.

    Gruß!