Beiträge von Hoppel

    Hallo,

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    Das ist doch alles unfähr, da geht man arbeiten und wird trotzdem dafür bestraft?!?!?

    Und fair wäre es in Deinen Augen, wenn Du all Dein Geld behalten darfst und Deine im selben Haushalt lebenden Eltern gefälligst Hilfe vom Steuerzahler bekommen sollen?

    Gruß!

    Hallo,

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    muss ich unbedingt ALG II (Sozialhilfe) beantragen?

    Nein, mußt Du nicht. Allerdings wird auch dann, wenn Du selbst keinen Antrag auf ALG II stellst, Dein Deinen Lebensunterhalt übersteigendes Einkommen auf das ALG II der Eltern mit angerechnet, wenn Du nicht widerlegen kannst, daß Ihr nicht zusammen wirtschaftet.

    Pauline: Einen "Zuschuß" in Form von ALG II gibt es für Azubis nicht, sondern maximal die Mietbeihilfe. Alle Infos dazu findest Du auf lehreundgeld.de im Punkt ALG II.

    Gruß!

    Hallo,

    irgendwie verstehe ich Deine Frage nicht.

    Du schreibst

    Zitat

    habe ich pauschal 318€ erhalten

    und gleichzeitig

    Zitat

    Verdient habe ich tatsächlich 243€

    Äääh - was denn nun?

    Zitat

    da ich 130€ pauschal behalten darf

    Wie kommst du denn auf diese Idee? Bei einem Einkommen von 318 € wäre Dein Freibetrag bei 143,60 €, bei einem Einkommen von 243 € wäre der Freibetrag 128,60 € - in beiden Fällen also nicht 130 € und vor allem auch nicht pauschal.

    Zitat

    Fahrtkosten zum Praktikum wurden mir bis heute vorenthalten

    Darauf dürftest Du auch keinen Anspruch haben, wenn Du nicht vor Antritt zum Praktkum eine entsprechende Zusage hattest.

    Gruß!

    Hallo,

    da die Frage absolut nichts mit dem Wohngeld und nur bedingt etwas mit dem Jugendamt zu tun hat, habe ich sie in einen anderen zutreffenderen Bereich verschoben.

    Geh zu Deiner ARGE und beantrage dort eine Auszugsgenehmigung wegen schwerwiegenden sozialen Konflikten im Zusammenleben mit Deinen Eltern. Mit entsprechenden Nachweisen kannst Du eine solche Genehmigung erhalten und in eine eigene Wohnung ziehen.

    Gruß!

    Hallo,

    es macht immer wieder Spaß, Leuten zu helfen - vor allem dann, wenn diese Leute sich dann nicht mehr melden wie in diesem Fall (nur 58 Minuten nach meinem letzten Posting in dieser Sache hier wurde die Nachricht von dem Fragesteller gelesen).

    Es mag ja sein, daß meine Entwürfe dem Betroffenen nicht gefallen - es kann aber auch sein, daß er meine Vorlage sogleich fröhlich nutzt. Ich weiß es nicht. Aber dennoch hätte ich nach dieser Bitte ein kurzes "Danke" erwartet.

    Wie auch immer - ich werde in Zukunft meine Zeit für anderes nutzen und keine Vorlagen bzw. Entwürfe mehr schreiben. :mad:

    Gruß!

    Hallo,

    ein Anspruch besteht nicht, da Dein Sohn bis zum 25. Lebensjahr zu Deiner BG gehört. Deswegen dürfte mit höchster Wahrscheinlichkeit ein Antrag auf ALG II abgelehnt werden und ein Anspruch auf andere Leistungen besteht generell nicht.

    Ansonsten hast Du eine PN.

    Gruß!

    Hallo,

    abgesehen davon, daß es fraglich ist, ob Du tatsächlich ALG II erhälst, mußt Du erstmal den Antrag nur für Dich ausfüllen.

    Allerdings wird das Amt danach durchaus die Einkommensituation Deiner Eltern wissen wollen, da Ihr eine widerlegbare Wirtschaftsgemeinschaft bildet.

    Gruß!

    Hallo,

    die Aussage eines Vermieters dürfte der ARGE kaum ausreichen - genauso wenig wie Deine Erklärung, eventuell überschüssige qm-Größen selbst zu bezahlen. Dafür ist im Regelsatz von ALG II kein entsprechendes Budget vorgesehen, was durchaus zur Ablehnung führen könnte. Abgesehen davon sind solche Ideen angesichts der Entwicklung der Betriebskosten mehr als gefährlich - irgendwann könnte es sein, daß Du die zusätzlichen Kosten nicht mehr aus Deinem Budget zahlen kannst und somit ein ernsthaftes Problem hast.

    Gruß!

    Hallo,

    die Frage läßt sich kaum ohne Angaben zur neuen und alten Miete beantworten. Bedenklich ist jedoch die qm-Zahl - normalerweise sind - je nach Kommune - maximal 45 bis 50 qm für eine Person gestattet.

    Gruß!

    Hallo,

    wie hoch ist die Gesamtwarmmiete? Wie hoch ist Dein Einkommen und das Deiner Freundin? Wie weit ist der Ausbildungs- vom Elternort in Zeit (Fahrtweg) für Deine Freundin? Bist Du selbst Azubi? Wenn nein - was machst Du?

    Gruß!

    PS.:

    Zitat

    Auszubildende sind vom Alg2 ausgeschlossen.

    Das wissen wir selbst. Wenn Du eine Frage stellst, unterstelle uns bitte nicht, daß wir nicht wissen, worauf ein Anspruch besteht und worauf nicht.

    Hallo,

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    Den vollen Betrag von ca. 380(?!) Euro

    Wenn, dann wären es 323 €.

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    Auf dem Amt interessierte es keinen, dass die Jobchancen in BW besser sind als in Niedersachsen und ihr Buget von den Bewerbungsfahrtkosten bei dieser Strecke schnell aufgebraucht wären.

    Das hat nichts mit dem Amt zu tun, sondern ist durch die Gesetzgebung so vorgegeben und sachlich richtig.

    Zitat

    Außerdem haben sie mich, als ihren Partner bzw. mein Gehalt mit einbezogen, obwohl doch die Regel gilt, dass man dies erst tun kann, wenn man 1 Jahr in einer Gemeinschaft wohnt, oder?

    Nein.

    Nicht die ARGE muß Euch nachweisen, daß Ihr keine Einstandsgemeinschaft seid (was nach 1 Jahr Zusammenleben automatisch angenommen wird), sondern Ihr müßt nachweisen, daß Ihr im ersten Jahr des Zusammenlebens nicht füreinander einsteht. Solange Euch dieser Nachweis nicht gelingt, ist die Entscheidung der ARGE richtig.

    Die Frage nach dem Vermögen kann ich nicht beantworten, da Du keine Angaben über das Alter Deiner Freundin machst.

    Zitat

    Und sind meine Kontoauszüge für das Arbeitsamt wichtig bzw. was für Daten wären für unsere Situation erforderlich?

    Ja.

    Gruß!