Hallo,
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Den vollen Betrag von ca. 380(?!) Euro
Wenn, dann wären es 323 €.
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Auf dem Amt interessierte es keinen, dass die Jobchancen in BW besser sind als in Niedersachsen und ihr Buget von den Bewerbungsfahrtkosten bei dieser Strecke schnell aufgebraucht wären.
Das hat nichts mit dem Amt zu tun, sondern ist durch die Gesetzgebung so vorgegeben und sachlich richtig.
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Außerdem haben sie mich, als ihren Partner bzw. mein Gehalt mit einbezogen, obwohl doch die Regel gilt, dass man dies erst tun kann, wenn man 1 Jahr in einer Gemeinschaft wohnt, oder?
Nein.
Nicht die ARGE muß Euch nachweisen, daß Ihr keine Einstandsgemeinschaft seid (was nach 1 Jahr Zusammenleben automatisch angenommen wird), sondern Ihr müßt nachweisen, daß Ihr im ersten Jahr des Zusammenlebens nicht füreinander einsteht. Solange Euch dieser Nachweis nicht gelingt, ist die Entscheidung der ARGE richtig.
Die Frage nach dem Vermögen kann ich nicht beantworten, da Du keine Angaben über das Alter Deiner Freundin machst.
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Und sind meine Kontoauszüge für das Arbeitsamt wichtig bzw. was für Daten wären für unsere Situation erforderlich?
Ja.
Gruß!