Beiträge von Hoppel

    Hallo,

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    kann ich eine wohnung suchen die auf meinen name läuft wo ich mit meine mutter leben

    Ja - warum auch nicht?

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    bekommen ich ein umzugzuschlag wenn ich mit meiner mutter umziehe

    Eher nicht (und wenn, nur als Darlehen), weil Du keinen unabweisbaren Grund für einen Umzug nennst.

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    wie gross darf die wohnung sein und wie teuer

    Für 2 Personen normalerweise 60 qm. Allerdings haben vielle Kommunen Sonderregeln bei Rollstuhlfahrern, die auch eine größere Wohnung erlauben. Da die Wohnungsgröße und die Höhe der Miete von jeder Kommune selbst festgelegt werden, kann ich Dir nichts über die Miethöhe sagen. Rufe am besten bei Deiner örtlichen ARGE an und frage danach. Auch bei der Miethöhe gilt im übrigen das gleiche wie bei der Wohngröße, was Rollstuhlfahrer betrifft.

    Gruß!

    Hallo,

    wie hoch ist das Bruttoeinkommen von Dir und von Deiner Freundin und wie hoch der Unterhalt? Ist der Unterhalt tituliert (also gerichtlich festgelegt?

    Erst wenn ich das weiß, kann ich Deine Lage einschätzen und Deine Fragen beantworten.

    Gruß!

    Hallo,

    ein Umzug ohne vorherige Genehmigung bedeutet in der Konsequenz, daß Ihr keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft habt. Da Ihr Euch somit auch keine Wohnung leisten könnt, würde Euch nur der Weg in ein Obdachlosenheim bleiben. Ob daß so erstrebenswert ist und "zum Spaß" führt, ist Eure Entscheidung.

    Gruß!

    Hallo,

    Du und Dein Freund bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet in deinem Fall, daß das Einkommen deines Freundes auf deinen Bedarf angerechnet wird. Ergibt sich nach dieser Anrechnung, daß das Einkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht, bekommt Ihr aufstockendes ALG II.

    Gruß!

    Hallo,

    da jede Kommune selbst die angemessenen Kosten der Unterkunft festgelegt, kann Dir die Frage nur die örtliche ARGE beantworten.

    Gruß!

    Hallo,

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    dass meine Eltern für mich garnichts angerechnet bekommen werden und ich wohl auch meinen Job machen kann wie ich will.

    Darauf würde ich mich absolut nicht verlassen.

    Gruß!

    Hallo,

    es würden Dir dann 240 € angerechnet werden, was durchaus bedeuten kann, daß diese 240 € oder ein Teil davon auf die anderen Haushaltsmitglieder angerechnet werden.

    Gruß!

    Hallo,

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    Och Mensch kommt schon. So viele Views und keiner antwortet mir. :/

    Was wahrscheinlich damit zusammenhängt, daß Du Deine Frage im falschen Forum gestellt hast. Ich habe sie entsprechend verschoben.

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    Also ich habe einige Male vernommen, dass ich dann halt nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehöre , sondern zur Haushaltsgemeinschaft.

    Richtig.

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    Wo genau liegt denn da nun der Unterschied?

    Du wirst nicht bei den Regelleistungen und den Unterkunftskosten berücksichtigt, Dein Einkommen wird aber unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet.

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    Ich bekomme zur Zeit knapp 400 € Bafög.Wenn nun das Hartz 4 anfängt, wieviel € werden dann tatsächlich abgezwackt?

    Wahrscheinlich nichts, es sei denn, Dein Mietanteil ist extrem gering und/oder Du hast weitere Einnahmen wie z.B. Kindergeld. Einkommen von Dir wird auf die anderen Haushaltsmitglieder dann verteilt, wenn sie Deinen eigenen Lebensunterhalt übersteigen.

    Gruß!

    Hallo,

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    Wenn wir Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Aber nach 3 - 5 Monate Hartz IV beantragen möchten(natürlich dabei die Wohngeld- und Kinderzuschlag Leistungen verweigern).

    Das geht nicht, da Kinderzuschlag und Wohngeld vor ALG II geht. Du hast hier also kein Wahlrecht.

    Welche Einnahmen hast Du selbst? Wie hoch ist die Gesamtwarmmiete und wie hoch Dein Anteil daran?

    Gruß!

    Hallo,

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    tritt hier Fall 1 oder Fall 2 in kraft?

    Fall 1. Du kannst die Vermögensfreigrenze des Kindes nicht der Vermögensfreigrenzen der Eltern zurechnen.

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    Durch das Studium musste ich mir einen neuen Laptop zulegen, muss ich dieses als Vermögen anrechnen lassen oder ist dies als Werbungskosten zu interpretieren?

    Als Werbungskosten nicht, aber auch nicht unbedingt als Vermögen. Es sei denn, es handelt sich um ein sehr teures High.Tech-Modell.

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    Z.B. für die Baby Erstausstattung, oder den Laptop, usw..., was kann man da machen?

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    Schulden bei einem Bekannten. Wie soll ich denn dieses Nachweisen, außer eine schriftliche Bestätigung vom Bekannten?

    Eine angemessene Erstaustattung mag noch durchgehen, der Kauf eines Laptops (oder anderer, nicht unbedingt lebensnotwenidiger Sachen) jedoch nicht. Das Vermögen ist ausschließlich für den eigenen Lebensunterhalt zu verwenden und der Kauf solcher Sachen kurz vor Antragstellung auf ALG II führt in der Regel zu entsprechenden Kürzungen/Anrechnungen/Versagung eines Anspruches. Das gleiche gilt auch für Schulden: sie haben nichts mit dem eigenen Lebenunterhalt zu tun und werden dementsprechend auch nicht berücksichtigt.

    Zu den rstlichen Fragen. wieviel ALG II erhaltet Ihr? Wie sieht es bei Dir mit BaföG aus?

    Gruß!

    Hallo,

    wie alt ist Deine Tochter? Ist das betreute Wohnen nur vorübergehend oder für dauerhaft geplant? Welchen GdB und welche Merkzeichen hat deine Tochter? Wieviel Personen außer der Tochter und dir wohnen noch in der Wohung?

    Gruß!

    Hallo,

    ich habe lange überlegt, wie ich Deine Fragen beantworten kann - verzichte aber darauf, weil ich dann in der von mir scheinbar erwarteten und tatsächlich gewohnten Art Bemerkungen loslassen würde/müßte, die Dir sicher nicht gefallen.

    Es ist gut, daß Du danach fragst, wie der Lebensunterhalt abgesichert werden kann. Nicht so gut ist aber Ausgangslage mit Deinem Freund, bei der es so einige Widersprüche zumindest hinsichtlich etwaiger Ansprüche gibt.

    Nur soviel: ein Anspruch auf ALG II oder irgendwelche Sprach- oder sonstige Kurse besteht nicht, wofür es etliche Gründe gibt.

    Gruß!

    Hallo,

    das ändert nichts an meiner Aussage, daß ein ALG-II-Anspruch nicht so ohne weiteres entstehen würde. Du gehörst zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern und kannst bei diesen nicht ohne weiteres ausziehen. Selbst wenn Du hier eine Auszugsgenehmigung erhalten würdest, sehe ich keine Chance auf eine Umzugserlaubnis, da Du auch in Lüneburg keinen festen Arbeitsplatz in Aussicht hast.

    Es sprechen also gleich zwei Gründe gegen einen eigenen Anspruch, womit die Chancen sehr gering sind.

    Gruß!

    Hallo,

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    Kann ich Hartz IV beantragen?

    Beantragen kannst Du es, bekommen wirst Du es jedoch nicht.

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    Und da ich in Duisburg ohne Abschluss kaum ohne Chance habe da der Arbeitsmarkt hier ziemlich Lau aussieht

    Und in Lüneburg hast Du ohne Abschluß eine Chance trotz dem auch dort lauen Arbeitsmarkt? Schwaches Argument.

    Gruß!

    Hallo,

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    Bin mir da auch noch nicht sicher, ob wir das alleine regeln können

    Davon würde ich dringendst abraten. Irgendwelche privaten Vereinbarungen können sehr schnell nachteilig werden, weil diese nicht akzeptiert werden, wenn Du auf Sozialleistungen angewiesen bist. Insofern würde ich durchaus die Einschaltung des Jugendamtes oder eines Anwaltes empfehlen.

    Zitat

    und hat auch Schulden abzuzahlen

    Das sollte nicht Dein Problem bzw. das Deines Kindes sein.

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    Wenn er mir Unterhalt zahlt - rechnet die ARGE dieses direkt als Einkommen ab, wie schon beim Kindergeld, und zieht dieses von meiner Leistung ab?

    Ja natürlich.

    Gruß!

    Hallo,

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    Ich möchte hier eigentlich partout nicht von der ARGE rausgezwungen werden

    Das wird auch nicht geschehen. Entgegen aller (un)möglichen Medienberichte gibt es keinen Zwangsumzug nach dem Motto "Wenn Du aus Deiner zu teuren Wohnung nicht ausziehst, bekommst Du kein ALG II mehr".

    Du wirst nach Deiner Änderungsmitteilung mit zwei Sachen zu rechnen haben:

    1. wird Deine Warmmiete auf den qm-Anteil umgerechnet (Warmmiete : Anzahl der qm). Aus dieser Berechnung resultierend wird Dir nur noch die Miete für die angemessene Größe gezahlt werden. Diese liegt bei 2 Personen bei 60 qm, einige Kommunen gewähren bei Alleinerziehenden noch 10% Aufschlag. Im schlimmsten Fall werden Dir also 10 qm nicht gezahlt. Nach Deinen Angaben wären das bei einem qm-Preis von (gerundeten) 7 € also 70 € weniger Unterkunfstkosten.

    2. die zweite Frage ist, ob für die restlichen 60 qm die Miete als angemessen angesehen wird. Ist dies nicht der Fall, wirst du eine Aufforderung zur Kostensenkung erhalten. Das bedeutet dann, daß Du maximal 6 Monate weiterhin die normale Miete (abzüglich der in Antwort 1 genannten Summe) bekommst und danach nur noch die angemessene Miete erhälst. Ein Beispiel: nach Abzug der 10 qm beträgt Deine Miete meinetwegen 400 €, angemessen wären aber 350 €. Dann bekommst Du 6 Monate lang weiterhin die 400 € und danach nur noch 350 €. Die Differenz mußt Du dann aus Deinem Einkommen begleichen.

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    Kann ich dann eventuell nicht nur Wohngeld beantragen

    Wenn alle Voraussetzungen hinhauen - ja. Allerdings kann es durchaus sein, daß Du dann erhebliche Einbußen machst, weil das Wohngeld nur ein Zuschuß zur Miete ist, aber keine Hilfe zum Lebensunterhalt. Ein Verzicht auf ALG II kann da durchaus mehrere hundert Euro im Monat ausmachen.

    Gruß!

    Hallo,

    Ihr bildet eine Haushaltsgemeinschaft, womit durchaus Dein Einkommen von Interesse ist. Insofern wirst Du Deine Auszüge vorlegen müssen.

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    Ich darf ja selbst nicht mit zum Gespräch

    Wer sagt das? Dein Freund kann jederzeit eine Person seines Vertrauens mitnehmen, der die Teilnahme an einem Gespräch auch nicht (so einfach) verweigert werden kann.

    Gruß!