Hallo,
Zitat
Ich möchte hier eigentlich partout nicht von der ARGE rausgezwungen werden
Das wird auch nicht geschehen. Entgegen aller (un)möglichen Medienberichte gibt es keinen Zwangsumzug nach dem Motto "Wenn Du aus Deiner zu teuren Wohnung nicht ausziehst, bekommst Du kein ALG II mehr".
Du wirst nach Deiner Änderungsmitteilung mit zwei Sachen zu rechnen haben:
1. wird Deine Warmmiete auf den qm-Anteil umgerechnet (Warmmiete : Anzahl der qm). Aus dieser Berechnung resultierend wird Dir nur noch die Miete für die angemessene Größe gezahlt werden. Diese liegt bei 2 Personen bei 60 qm, einige Kommunen gewähren bei Alleinerziehenden noch 10% Aufschlag. Im schlimmsten Fall werden Dir also 10 qm nicht gezahlt. Nach Deinen Angaben wären das bei einem qm-Preis von (gerundeten) 7 € also 70 € weniger Unterkunfstkosten.
2. die zweite Frage ist, ob für die restlichen 60 qm die Miete als angemessen angesehen wird. Ist dies nicht der Fall, wirst du eine Aufforderung zur Kostensenkung erhalten. Das bedeutet dann, daß Du maximal 6 Monate weiterhin die normale Miete (abzüglich der in Antwort 1 genannten Summe) bekommst und danach nur noch die angemessene Miete erhälst. Ein Beispiel: nach Abzug der 10 qm beträgt Deine Miete meinetwegen 400 €, angemessen wären aber 350 €. Dann bekommst Du 6 Monate lang weiterhin die 400 € und danach nur noch 350 €. Die Differenz mußt Du dann aus Deinem Einkommen begleichen.
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Kann ich dann eventuell nicht nur Wohngeld beantragen
Wenn alle Voraussetzungen hinhauen - ja. Allerdings kann es durchaus sein, daß Du dann erhebliche Einbußen machst, weil das Wohngeld nur ein Zuschuß zur Miete ist, aber keine Hilfe zum Lebensunterhalt. Ein Verzicht auf ALG II kann da durchaus mehrere hundert Euro im Monat ausmachen.
Gruß!