@snowblind --> Äh ja... Was willst du mir damit sagen?
Gruß!
@snowblind --> Äh ja... Was willst du mir damit sagen?
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Hallo,
Zitatwusste zwar nicht was das sollte da ich ja schon ausgezogen bin aber naja.
Du hättest Dir diese Genehmigung VOR dem Auszug holen müssen.
Zitatwas ist mit Hartz4??? Steht mir das dann zu?
Nein.
Ansonsten: wie hoch ist das Bruttoeinkommen Deines Freundes? Wie hoch ist die Warmmiete?
Gruß!
Hallo,
im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung wirst Du aufgefordert, Dich eigenständig in einem bestimmten Umfang zu bewerben, wobei die Kosten dafür übernommen werden.
Gruß!
Hallo,
ja, weil Du Dich mit dem Antrag auf ALG II zur unverzüglichen Meldung von Änderung auch bei den Kosten der Unterkunft verpflichtet hast.
Gruß!
Hallo,
Anteile für die Warmwasserbereitung werden nicht berücksichtigt, weil diese bereits im Regelsatz enthalten sind. Insofern wird die ARGE kaum diese Kosten übernehmen.
Wenn es sich um eine hohe Rechnung handelt, kannst Du u.U. ein Darlehen beantragen.
Gruß!
Hallo,
die 60 qm fgelten i.A. für eine Mietswohnung, nicht aber für eine ETW.
Eine Aufforderung zum Verkauf wird es nicht geben. Vielmehr werden die qm, die über die angemessene Größe liegen, nicht bei den Belastungen berücksichtigt.
Gruß!
Hallo,
das wird - im Gegensatz zu den Größen bei Mietwohnungen - kommunal unterschiedlich gehandhabt, weswegen es keine feste Zahl gibt. Insofern hilft nur ein Ansruf bei der örtlichen ARGE.
Gruß!
Hallo,
der Denkfehler ist, daß ein MiniJob oftmals zusätzlich zu einem normalen Job ausgeübt wird - dann trifft die von Dir zitierte Aussage zu. Das ist aber bei Dir nicht der Fall: der MiniJob ist Dein einziger Job. Von daher bleibt es bei meinen Ausführungen. Diese Aussage von mir wird auch durch den Link auf der von Dir zitierten Seite bei dem Begriff "geringfügig Beschäftigte" auf die (offizielle) Seite des Zolls gestützt, auf der es dann u.a. heißt
ZitatDer pauschale Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 13 Prozent ist nur dann zu entrichten, wenn der geringfügig Beschäftigte bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. wegen seiner Beschäftigung im Hauptberuf, als Familienversicherter oder als Rentner) versichert ist.
Du bist aber nach Deinen Aussagen weder hauptberuflich tätig noch familienversichert noch Rentner noch überhaupt versichert.
Im ürbigen habe ich in deiner Sache sicherheitshalber mit der für MiniJobs zuständigen Knappschaft besprochen, die meine Ausführungen hier vollinhaltlich bestätigten.
Gruß!
Hallo,
die Frage kann ich Dir nicht beantworten. Stell Sie mal im BaföG-Bereich - da sind die Studiumsexperten.
Gruß!
Hallo,
ZitatMeine frage erstmal sind wir eine Bedarfsgemeinschaft?
Nein, nur Deine Frau und das Kind bilden eine BG. Du gehörst nicht dazu, bildest aber mit den anderen beiden wiederum eine Haushaltsgemeinschaft.
ZitatAuch hier meine 2 frage muss ich jetzt Vollzeit arbeiten?
Nein, siehe erste Antwort.
ZitatWenn ich aber über 528€ verdienen wir dieses als sonstiges Einkommen bei meiner Ehefrau und Kind voll angerechnet, oder?
Ja, abzüglich der entsprechenden Freibeträge und nur der Teil, der über deinen eigenen Lebensbedarf liegt.
ZitatVielleicht Wohngeld und Kindergeldzuschlag?
Auf beides dürfte kein Anspruch bestehen.
ZitatWas kann man in meinem Fall am besten tun?
Bildungs- oder Studienkredit.
Gruß!
Hallo,
bei einer geringfügigen Beschäftigung (also einem Minijob mit bis zu 400 € Einkommen) zahlt zwar der Arbeitgeber eine Pauschale für die Sozialversicherung, aber Du selbst bist nicht krankenversichert (wie ich es nun zum dritten Mal erkläre). Erst bei einem Job ab 401 € würde die KV mit im Brutto-Einkommen enthalten sein. Insofern bleibt Dir nichts anderes übrig, als mit dem Arbeitgeber entsprechend über einen anderen Vertrag zu verhandeln.
Gruß!
Hallo,
Du gehörst zwar nicht zur Bedarfsgemeinschaft, dafür aber zur Haushaltsgemeinschaft. Und hier gilt die (widerlegbare) Vermutung, daß Du zusammen mit Deinen Eltern wirtschaftest, was zur Folge haben kann, daß Dein den eigenen Lebensunterhalt übersteigendes Einkommen auf das ALG II der Eltern angerechnet wird.
Gruß!
Hallo,
ZitatMit einer geringfügigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bin ich doch krankenversichert, oder??
Wie bereits gesagt - nein.
Gruß!
Hallo,
Zitatwenn ich meinen studentenjob, den ich derzeit als Nebengewerbe ausführe, auf Lohnsteuerkarte umstelle?
Was soll das bringen? Es geht Dir doch um die Zeit nach dem Studium, wo Du also auch keinen Studentenjob mehr ausübst. Abgesehen davon entsteht bei einer geringfügigen Beschäftigung nicht automatisch irgendein Anspruch.
ZitatDas wäre der einzige Weg, ansonsten müsste ich ohne rumlaufen...
Ich nehme mal an, daß ich das jetzt nicht unbedingt verstehen muß, wenn Du vorher schreibst
Zitatwohne bei meinen Eltern, mein Vater verdient ca. 4000 Euro brutto
Gruß!
Hallo,
ZitatBin ich mit der Meldung als arbeitssuchend dann in der gesetzlichen Kasse versichert und werden die Kosten der Versicherung übernommen?
Nein. Die Versicherung erfolgt nur, wenn Du Leistungen beziehst - nicht aber, wenn Du arbeitssuchend gemeldet bist.
ZitatHabe ich sonst Ansprüche auf ALG II Leistungen?
Nein. Du bildest mit Deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft, bei der auch das Einkommen Deines Vaters berücksichtigt wird. Und das dürfte tewas zu hoch für ALG II sein.
Gruß!
Hallo,
Zitatweil wenn ich jetzt dort einziehe und die Wohnung nehme, damm müsste mir doch das Amt wenigstens etwas von der Miete zahlen, oder?
Warum sollte es das machen? Wie bereits gesagt zählt das Gesamteinkommen von euch beiden und je nach Höhe dieses Gesamteinkommens ergibt sich ein evtl. ALG-II-Betrag, den Ihr beide dann bekommt.
Gruß!
Hallo,
sofern Ihr ALG II bezieht, ist eine solche Wohnung von der Größe und damit wahrscheinlich auch vom Preis her nicht angemessen für einen 2-Personen-Haushalt. Ihr dürftet maximal 60 qm in Anspruch nehmen. Das die derzeitige kleinere Wohnung genauso teuer wie die große Wohnung ist, stellt dabei kein Kriterium dar, da die Betriebskosten meistens je qm errechnet werden und also in Zukunft mit höheren Preissteigerungen wie bei einer 56 qm-Wohnung zu rechnen ist.
ZitatIch will nun wissen, ob das Amt mir die Miete Anteilig bezahlt und ich darüber hinaus Anspruch auf Alg II habe.
Wenn, ergibt sich das beides zusammen - ein entweder/oder gibt es nicht. Im übrigen weiß ich nicht, worauf sich das Wort "anteilig" beziehen soll - Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft, bei der das Gesamteinkommen berücksichtigt wird und dann Euch beiden ggf. ALG II gezahlt wird.
Gruß!
Hallo,
Zitatgibt es für sie jemals eine chance, innerhalb von berlin umzuziehen mit der aussicht auf den regulären höchstsatz?
Sehe ich nicht, ist aber immer vom Einzelfall abhängig. Allerdings besteht generell sowieso kein Anspruch auf Ausschöpfung des regulären Höchstsatzes. Weiterhin sind alle genannten Gründe zwar menschlich verständlich, aber nicht ausschlaggebend für einen Umzug bzw. der entsprechenden Genehmigung. Hierfür benötigt Deine Mutter schon andere Gründe, wobei das Argument der Familienzusammenführung gerade innerhalb Berlins nicht zutreffen dürfte.
Ansonsonten gilt wie fast immer auch hier: einfach einen schriftlichen Antrag mit den (besseren) Gründen stellen und sehen, was passiert...
Gruß!
Hallo,
ein Nebenjob ändert nichts an der Ausgangslage, da Du ja weiterhin ALG II beziehst. Im übrigen nochmal der Hinweis, daß es nicht unbedingt bei den 36 € bleiben muß, da - wie bereits beschrieben - nicht der maximale Höchstsatz der angemessenen Kosten der Unterkunft gezahlt werden wird. Die 36 €, die Du mehrmals nennst, treffen nur dann zu, wenn die neue Wohnung um 36 € teurer als die alte Wohnung ist.
Noch eine weitere Anmerkung: Wenn Du Dich entscheidest. ohne Genehmigung umzuziehen, wirst Du auch in Zukunft alle evtl. Mieterhöhungen selbst zu tragen haben.
Gruß!
Hallo,
ZitatIch geh mal davon aus,dass die Arge nicht zustimmen wird
Du gehst richtig aus.
Zitatweil ich 36,- Euro übern Satz liege,also 542,- stehen mir zu
Wenn Du ohne Genehmigung ausziehst, bekommst Du für die neue Wohnung maximal die gleiche Miete wie in der alten Wohnung , also nicht den theoretisch maximalen Höchstsatz.
Zitatkann die Arge durch meine
" Straftat " einfach die Miete selbst an meinen neuen Vermieter überweisen
Nein.
Gruß!
Hallo,
wenn man es sehr streng nimmt - ja.
Insofern wäre es empfehlenswert, für die 3 Monate irgendeine Einnahmequelle (McDonals und Co) zu finden.
Gruß!
Hallo,
bei einem Einkommen von 1200 € und einer Miete von 320 € und meinetwegen Stromkosten von 50 € bleiben immer noch 830 € für den Lebensunterhalt. Wo soll da der Wurm drinnen sein?
Gruß!
Hallo,
ZitatKann ich dann durch Hartz IV diese 3 Monate überbrücken
Nein. Du dürftest zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Mutter gehören, weswegen ein Anspruch nicht vorhanden sein dürfte.
Zitatoder gibt es eine andere Möglichkeit
Ich sehe keine.
Gruß!
Hallo,
Zitatkann doch wohl nicht wahr sein
Doch. Der springende Punkt ist Deine Aussage
Zitatabzug von alltlasten
Diese Altlasten (also wahrscheinlich Schulden) haben nun mal nichts mit dem ALG II zu tun und werden nicht berücksichtigt, was durchaus auch einen Sinn macht. Insofern dürfte die Ablehnung von den Zahlen her richtig sein.
Gruß!