Hallo,
3.100 €. Stellt sich allerdings die Frage, wie Du etwas auf dem Sparbuch einzahlen kannst, wenn Du ALG II beziehst.
Gruß!
Hallo,
3.100 €. Stellt sich allerdings die Frage, wie Du etwas auf dem Sparbuch einzahlen kannst, wenn Du ALG II beziehst.
Gruß!
Hallo,
außer Sanktionen und Nichtanspruch gibt es keine Möglichkeiten. Es können zwar bei Schulden bei anderen Behördern oder der ARGE selbst Abtretungen vorgenommen werden, die aber nicht 100% der Leistungen umfassen.
Gruß!
Hallo,
das ALG II kann/darf nicht wegen Privatschulden gestrichen oder abgetreten werden. Ich glaube auch nicht, daß die ARGE dies macht - es werden wohl andere Gründe dafür vorliegen, z.B. Kontopfändung und dergleichen. Das sollte nochmal geprüft werden.
Gruß!
Hallo,
Du selbst kannst nichts beantragen, sondern nur Deine Eltern. Ich sehe jedoch kaum Möglichkeiten, irgendwelche Leistungen zu erhalten, da das Einkommen für Sozialleistungen zu hoch sein dürfte.
Gruß!
Hallo,
Zitataufgrund der Tatsache, das sie die 3 Finger gehoben hat
Was immer Du damit meinst :confused:
Um was für Schulden handelt es sich überhaupt?
Gruß!
Hallo,
dann ist hier tatsächlich etwas falsch berechnet worden.
Du hast eine Private Nachricht (PN).
Gruß!
Hallo,
welche Einnahmen habt Ihr denn außer dem ALG II? Wie hoch ist der Unterhalt?
Gruß!
Hallo,
lade dir die pdf-Datei hier herunter, ab Seite 45 sind die für Dich zutreffenden Vereine aufgelistet.
Gruß!
Hallo,
es könnte bei den derzeitigen Einnahmen durchaus ein Anspruch auf aufstockendes ALG II bestehen und Ihr solltet schnellstens einen Antrag stellen.
Gruß!
Hallo,
bei der Vereinssache wärest Du rechtlich Untermieter, die Adresse ist dann also ganz normal die Deinige. Gebühren entstehen i.A. nicht für die Arbeit der Vereine.
Gruß!
Hallo,
wie alt seid Ihr? Was für Einnahmen habt Ihr jetzt (Lohn, Unterhalt, ALG....)? Seid Ihr Auszubildende?
Gruß!
Hallo,
i.A. helfen die Ämter nicht bei der Wohnungsbeschaffung.
Wenn du den Schufa-Eintrag wegen Mietschulden hast, gibt es tatsächlich Probleme bei der Wohnungsssuche. Du hast im Prinzip zwei Möglichkeiten:
1. Du spricht mit jemanden vor, der eine Mietbürgschaft übernimmt, bei Ausfall einer Miete also haftbar ist.
2. Du suchst Dir ein entsprechenden Verein, der bei Wohnungsbeschaffungen hilft. Meistens mieten diese Vereine Wohnungen unter dem Vereinsnamen an, womit das Problem mit der SCHUFA umgangen wird. Allerdings wirst Du dem Verein dann die tatsächliche Zahlung der Miete nachweisen müssen. Google einfach mal mit den Begriffen (ohne Anführungsstriche) "Betreutes Einzelwohnen Hamburg".
Gruß!
Hallo,
einen rückwirkenden Anspruch hast Du nicht und ob jetzt ein Anspruch besteht kann ich angesichts Deiner etwas dürftigen Angaben nicht einschätzen.
Gruß!
Hallo,
Zitatzumal wir auch noch den Hausverkauf im Mai haben
Wer hat denn das Haus verkauft und das Geld eingenommen?
Ansonsten kann das Einkommen der Oma durchaus zur Minderung des ALG II führen, wenn Deine Oma und Ihr zusammen wirtschaftet, wovon bei einer Demenzerkrankung auszugehen ist. Zwar ist diese Wirtschaftsabhängigkeit widerlegbar, was allerdings im konkreten Fall aus mehreren Gründen schwer sein dürfte.
Gruß!
Hallo,
ohne Kenntnis der konkreten Bescheide wird Dir keiner helfen können.
Gruß!
Hallo,
ZitatNaja der Unterhalt fällt weg, da ich ja eine abgeschlossene Berufsausbildung habe, oder seh ich das falsch?
Für eine angemessene Zeit (meist 6 Monate) besteht auch nach Beendigung der Erstausbildung durchaus ein Unterhaltsanspruch, da man in den seltensten Fällen direkt von der Prüfung in ein Arbeitsverhältnis kommt.
Zitatund zur bedarfsgemeinschaft: gehöre ich der meiner mutter an, auch wenn ich nicht bei ihr lebe?
Ja.
Zitataber die krankenkasse müßte ich doch irgendwie bezahlt bekommen oder?
Ja. Warum bist Du eigentlich nicht über Deine Mutter versichert?
Gruß!
Hallo,
ZitatAllerdings fällt jetzt natürlich auch unterhalt ... weg
Warum?
Zitatstellt sich die frage ob ich quasi als überbrückung für 1-2 monate harzt 4 beanatragen kann
Eher nicht, da Du noch zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern gehören dürftest.
Gruß!
Hallo,
entscheidend ist der von Dir genannte Punkt 1. Du gehörst tatsächlich noch zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern. Punkt 2 ist bedeutungslos und Punkt 3 Quatsch, sofern es sich um ein staatlich anerkanntes Studium handelte.
Gegen den Punkt 1 kannst Du nichts machen - außer warten, bis Du 25 Jahre alt bist.
Gruß!
Hallo,
äh - wie kann ein Stipendium als "Einnahme aus Beschäftigung" gewertet werden? Wie kommst Du auf diese Idee? :confused:
Gruß!
Hallo,
ein Anspruch auf (volles) ALG II besteht tatsächlich genauso wenig wie ein Anspruch auf Übernahme der Unterkunftskosten. Allerdings müßtest Du zumindest den verminderten Regelsatz von 281 € bekommen. Also nochmal bei der ARGE vorsprechen. Allerdings gibt es da noch das Problem mit dem Unterhalt (siehe weiter unten).
Weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung sehe ich nicht, da weder ein Anspruch auf Wohngeld, BaföG noch gar Sozialhilfe besteht.
Zitatweil ich nicht verstehen kann das jeder hartz4 bekommt ausser die es wirklich brauchen....
In erster Linie sind Deine Eltern für Dich verantwortlich, sprich unterhaltspflichtig. Auch wenn Dich Dein Vater rausgeschmissen hat, muß er Dir Unterhalt zahlen. Insofern ist das ALG II nun wirklich nicht für dich zuständig und Dein "Sarkasmus" unabgerachtet bzw. an die falsche Stelle gerichtet. Wie auch immer - auch an dieser "Front" solltest Du aktiv werden und den Unterhalt einfordern.
Gruß!
Hallo,
Wohngeld und ALG II schließen sich im normalen gegenseitig aus. Wenn Du mit dem Begriff "Wohngeld" die Kosten für die Unterkunft meinst, die bei dem ALG II mit gezahlt werden, so dürften die wegfallen, wenn Du aus den o.g. Gründen keinen Anspruch auf ALG II mehr hast.
Gruß!
Hallo,
wie alt bist Du?
Gruß!
Hallo,
ein Anspruch auf ALG II könnte bei einem bezahlten Praktikum gar nicht mehr bestehen, da Du mit Praktikum u.U. dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst.
Gruß!
Hallo,
angesichts eines Einkommens von 2668 € sehe ich keinen Anspruch auf irgendwelche Hilfen.
Gruß!
Hallo,
die tausend Ausrufe- und Fragezeichen helfen nicht unbedingt in einem Forum. Vor allem dann, wenn Du dein Problem nicht etwas genauer schilderst.
Gruß!