Hallo,
nein.
Gruß!
Hallo,
nein.
Gruß!
Hallo,
ZitatPrüft das wohngeldamt denn meine vermögensverhältnisse,wenn ja,wie prüft sie dies ?
Ja, diese werden u.a. durch Datenabgleiche geprüft.
Gruß!
Hallo,
sofern im Stipendiumbescheid nicht Teile der Summe zweckgebunden festgelegt wurden (z.B. für Bücherbeschaffung und dgl.) ist das Stipendium bzw. die "freien" Anteile auf den eigenen Lebensunterhalt und der diesen übersteigende Teil auf die BG anzurechnen. Den eigenen Lebensbedarf kannst Du Dir nach dem Schema 323 € + Deinen Anteil an der Warmmiete errechnen.
Die Maßnahme des Arbeitsamtes hat i.d.R. nichts mit dem ALG II zu tun.
Gruß!
Hallo,
so richtig weiß ich zwar immer noch nicht, wie hoch Dein vermögen ist, aber nun ja...
Sofern es nicht 60.000 € überschreitet und frei verfügbar ist könnte ein Wohngeldanspruch trotz fehlender Einnahmen durchaus bestehen.
Gruß!
Hallo,
und nochmal: wie hoch ist denn nun dein Vermögen?
Gruß!
Hallo,
es steht nirgendwo, daß Dir 60 qm zustehen. Diese 60 qm ist die Höchstgrenze bei 2 Personen. Einen Rechtsanspruch auf Ausschöpfung dieser 60 qm hast Du nicht, weswegen sich ein Widerspruch nicht lohnt.
Gruß!
Hallo,
ist Dein Ex-Mann bereit, das alles zu bezeugen und ein entsprechendes Schreiben zu unterschreiben?
Gruß!
Hallo,
Zitatalso läuft das algII wie hartz4
Beides ist genau dasselbe - HARTZ IV ist nur ein anderer Begriff für das ALG II.
Gruß!
Hallo,
auch bei aufstockendem ALG II ist eine Umzugsgenehmigung erforderlich, wenn die neue Miete mit berücksichtigt werden soll.
Gruß!
Hallo,
da es sich bei der EV um einen zivilrechtlichen Vertrag und keinen Verwaltungsakt handelt ist eine Sanktion aufgrund einer Unterschriftsverweigerung nicht statthaft.
Allerdings ist zu beachten, daß u.U. dann die ursprünglich für die EV vorgesehenen Vorgaben in einem Verwaltungsakt erfolgen. Damit ist aberauch die Möglichkeit vertan, im Rahmen der Verhandlungen zur EV eventuelle eigene Vorschläge und Ideen einzubringen, denn prinzipiell soll die EV nicht nur Forderungen der ARGE enthalten, sondern auch (begründete) Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssituation für den ALG-II-Bezieher enthalten. So kannst Du also z.B. die Teilnahme an bestimmten Schulungen, Weiterbildungen u.ä. vorschlagen und in die EV eintragen lassen - das ist bei einem Verwaltungsakt dann nicht mehr möglich.
Gruß!
Hallo,
Zitatfrage:wenn ich dort sitze und mein berater druckt eine neue eingliederungsvereinbarung aus--muss ich die dann unterschreiben?
Nein.
Gruß!
Hallo,
der Unterhalt wird bei ALG II als Einkommen angerechnet.
Gruß!
Hallo,
Was für Einnahmen hast Du im Augenblick? Wie hoch ist Dein derzeitiges (Bar-)Vermögen? Hast Du irgendwelche Einnahmen?
Gruß!
Hallo,
und was hat dieses Urteil bitte schön mit dem vorliegenden Fall zu tun? In dem Urteil geht es nicht um die Auflösung oder Rückzahlung eines Vermögensfonds, sondern um eine Rückerstattung der Einkommenserstattung. Und diese Frage ist eigentlich überhaupt nicht strittig.
Den von Dir genannten Leitsatz kann ich aus dem Urteil nicht ableiten.
Für Mitleser hier das angeführte Urteil.
Gruß!
Nein, meine Antwort ist nicht falsch, sondern die Deinige. Der Rückfluß aus Vermögen ist als Einkommen zu werten.
Aber ich lasse Dich weiter in Deinem Glauben...
Gruß!
Hallo,
wenn er Dir die Wohnung mietfrei zur Verfügung stellt, wirtschaftet Ihr zusammen und werdet als gemeinsame BG angesehen.
Gruß!
Hallo,
wenn es sich um Deinen Lebenspartner handelt dürfte ein Untermietsvertrag erstens eine Betrugshandlung darstellen und zweitens könnte das Einkommen Deines Freundes auf Deinen ALG-II-Anspruch angerechnet werden.
Gruß!
Hallo,
auf was bezieht sich Deine Frage: auf den Unterhaltsverpflichteten oder den Unterhaltsempfänger?
Gruß!
Hallo,
nach deinen Angaben - nein.
Gruß!
Hallo,
die zu hohe Miete dürfte in jedem Fall problematisch sein, allerdings nicht sofofrt, sondern i.A. erst nach 6 Monaten und einer entsprechenden Aufforderung zur Kostensenkung.
Gruß!
Hallo,
beziehst Du denn bereits jetzt (also vor dem Umzug) ALG II?
Gruß!
Hallo,
sorry für die verpätete Antwort.
Wenn Du ernsthafte vergebliche Bemühungen für den Verkauf der ETW nachweisen kannst, kann die ARGE durchaus trotz Überschreiten der Vermögensfreigrenzen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Leistungen als Darlehen gewähren. Die Rückzahlung ist dann mit Verkauf der ETW fällig. Du solltest entsprechend das Gespräch mit der ARGE suchen.
ZitatSpielt es keine Rolle, dass Die bezahlte Miete direkt an die Bank geht. sozusagen von diesem Geld habe ich gar nicht!!
Nein, spielt keine Rolle, denn es geht ja nicht primär um die Mieteinnahmen, sondern um das Vermögen an sich.
Gruß!