Hallo,
Du verstehst hier etwas grundfalsch. Der Fakt, daß Du arbeitest, hat nichts mit der "Teilhabe am Arbeitsleben" zu tun. Letzteres ist etwas ganz anderes, die entsprechenden Voraussetzungen kannst Du hier nachlesen.
Gruß!
Hallo,
Du verstehst hier etwas grundfalsch. Der Fakt, daß Du arbeitest, hat nichts mit der "Teilhabe am Arbeitsleben" zu tun. Letzteres ist etwas ganz anderes, die entsprechenden Voraussetzungen kannst Du hier nachlesen.
Gruß!
Hallo,
einen Anspruch auf BAB sehe ich nicht, da es sich nicht um eine betriebliche Ausbildung handelt. Ob ein Wohngeldanspruch besteht kann ich nicht beurteilen, da dieser von der Höhe des Kredites abhängt, sehe allerdings eher schwarz, da Du wahrscheinlich nicht das erforderliche Mindesteinkommen erreichen dürftest.
ZitatUnd, habe ich im dritten Jahr doch Anspruch auf Bafög?
Das hast Du doch bereits selbst beantwortet:
ZitatBafög ist nur im letzten Jahr möglich, da die ersten beiden an der privaten Bildungsstätte laufen und das dritte Jahr an der FH
Gruß!
Hallo,
ok.
Das mit der Schwangerschaft ist nicht unbedingt ein Argument, um die ARGE zu dem Darlehen zu bewegen. Auch daß Du keinen Job hast spricht nicht unbedingt für ein Darlehen.
Anders sieht es mit der EV aus. Da hier i.A. die Verpflichtung zu Bewerbungen enthalten ist, würde ich hier ansetzen: da bei Euch der ÖPNV schlecht strukturiert ist, würde es Dir ohne Auto nicht mehr möglich sein, der Bewerbungspflicht nachzukommen.
Stelle den Antrag nochmal schriftlich und begründe ihn dahingehend. Vorteil: die ARGE muß nun schriftlich die Ablehnunsgrgünde formulieren, gegen die man ggf. gerichtlich vorgehen kann.
Gruß!
Hallo,
hast Du mit der ARGE eine Eingleiderungsvereinbarung abgeschlossen?
Gruß!
Hallo,
warum wurde abgelehnt?
Gruß!
Hallo,
warum wurde abgelehnt? Gehst Du einem Erwerbseinkommen mit Einkommen über 401 € nach?
Gruß!
Hallo,
anahdn Deiner wenigen Angaben kann kaum eingeschätzt werden, ob die Entscheidung der ARGE richtig oder falsch ist.
Ich gehe mal anhand Deiner wenigen Angaben davon aus, daß Ihr alle zusammen eine Bedarfsgemeinschaft bildet und das Einkommen insgesamt zu hoch für den Bezug von ALG II ist. Das würde bedeuten, daß Dein Freund für Dich einstehen muß, also auch die KV zahlen muß. Was ja eigentlich auch nachvollziehbar ist.
Gruß!
Hallo,
die Eigentumswohnung wird Euch als Vermögen angerechnet werden, weswegen es durchaus zu einer Ablehnung eines Antrages auf ALG II kommen kann/wird.
Gruß!
Hallo,
ZitatAn sich gibts ja für Studenten keinen Anspruch, aber dann mit Kind schon, oder?
Nein. Nur das Kind könnte einen Anspruch auf Sozialgeld haben, Ihr selbst habt weiterhin keinen Anspruch auf ALG II.
Gruß!
Hallo,
Zitatdass größere Wohnungen eventuell doch akzeptiert werden können
Das ist falsch bzw. veraltet. Im Normalfall werden größere Wohnung nicht (mehr) akzeptiert. Wie immer im Zusammenhang mit dem ALG II ist das aber auch stets eine Einzelfallentscheidung.
Gruß!
Hallo,
ja. Und laß Dir eine eventuelle Ablehnung schriftlich geben.
Gruß!
Hallo,
die Kommunen sind gehalten, Überschreitungen der Wohngröße zu unterbinden. Das wird mal weniger und mal mehr streng gemacht. Es kommt also auf den Einzelfall und den Sachbeartbeiter ab. Versuchen würde ich es - auch und gerade mit Hinweis auf die Erkrankung, sofern diese nachweisbar ist.
Gruß!
Hallo,
Zitatdass erfahrungsgemäss gerade diese auf "vollständige" Unterlagen bestehen, wie z.b. Schufaauskunft etc
Ich habe nichts anderes behauptet. In Berlin vergeben aber die großen Vermieter dennoch Wohnungen an entsprechende Mieter, wenn sie über 25 Jahre alt sind.
Solltest Du überhaupt keine Wohnung bekommen, frage im Familien- oder Freundeskreis nach, ob jemand bereit ist, als Bürge aufzutreten. Es gibt auch kommunale Vereine, die bei solchen Problemen auf den Namen des Vereines Wohnungen anmieten und Dich sozusagen als Untermieter einsetzen.
Gruß!
Hallo,
schlumpkinder --> steffi hatte geschrieben
Zitatich bekomme im Mai mein erstes Kind, will aber erstmal noch zuhause wohnen bleiben. Weiss jemand wie das dann geregelt ist
Insofern ist Deine Antwort vollständig falsch.
Gruß!
Hallo,
ein Anspruch auf ALG II besteht tatsächlich nicht. Allerdings würde ich VOR Aufnahme des FSJ mit der ARGE reden, im Einzelfall kann durchaus eine weitere Förderung stattfinden.
Gruß!
Hallo,
schlumpkinder --> äh - und was soll das nutzen, wenn prinzipiell kein Anspruch vorhanden ist? :confused:
Gruß
Hallo,
mit Geburt bildest Du eine eigene Bedarfsgemeinschaft, gleichzeitig aber mit den Eltern auch eine Haushaltsgemeinschaft.
Gruß!
Hallo,
ZitatHabe ich nun Anrecht auf ALG 2?
Ab Exmatrikulation und Erreichen des 25. Lebensjahr ja.
ZitatWenn ich einen Anspruch auf ALG 2 habe, fällt das Wohngeld dann weg?
Ja klar.
ZitatUnd der 400 Euro Job wird ja dann angerechnet auf das ALG2
Selbstverständlich.
Zitatwie sieht das mit der Krankenversicherung aus
Wird dann von der ARGE übernommen.
Gruß!
Hallo,
ZitatMuss Ich mich denn erst obdachlos melden, weil meine Mutter mich "rausgeschmissen" hat, und mir dann als "Obdachloser", so wie Ich gehört habe
Du hast absoluten Blödsinn gehört. Versuche eine Wohnung, die den angemessenen Kostend er Unterkunft Deines Wohnung entspricht, lasse Dir vom Vermieter ein Angebot machen und wandere damit zur ARGE.
ZitatIch natürlich eine schlechte Schufa, die mir wohl grosse Probleme bereiten wird, eine Wohnung zu finden
Sehe ich nicht so. Die meisten (großen) Vermieter sind eigentlich froh über ALG-II-Mieter, sofern diese damit einverstanden sind, daß der Mietanteil direkt von der ARGE an den Vermieter gezahlt wird.
Gruß!
Hallo,
die einzige Möglichkeit wäre es, ALG II zu beantragen. Allerdings wird es da zu Problemen kommen, weil Du eigentlich noch zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehörst. Das kann aber nur die ARGE vor Ort entscheiden und Du solltest Dich also dorthin wenden.
Gruß!
Hallo,
Zitatleider weiss ich den §nicht
Schade eigentlich.
Zitat§ 7 Abs. 3a SGB II.
Gruß!
Hallo,
Zitataber die Dame vom Wohngeldamt wollte wissen ob ich den krankenversichert bin
Das hat nichts mit einem Wohngeldanspruch als solches zu tun.
ZitatKann mein Freund für uns beide aufstockend Harzt 4 beantragen?
Wie alt seid Ihr?
Gruß!
Hallo,
Zitatund bekomme ALG II da ich eine Ausbildung mache
Eigentlich ist das eher ein Ausschlußgrund.
ZitatNun habe ich erfahren dass in einer bestehenden BG erst nach einem Jahr der Partner berücksictig werden darf.
Diese Aussage ist so nicht richtig. Eine sogenannte Einstandsgemeinschaft kann unter bestimmten Bedingungen auch schon früher vermutet werden.
ZitatNun bin ich auf der suche nach einem entsprechenden § wer kann mir diesen Nennen und wo finde ich diesen.
§ 7 Abs. 3a SGB II.
Gruß!
Hallo,
ZitatWird mein Bafög+KG bei ihm angerechnet?
Im 1. jahr nicht unbedingt, sofern Ihr nicht miteinander wirtschaftet. nach dem 1. Jahr kann das übersteigende Einkommen bei Dir durchaus deinem Freund angerechnet werden.
ZitatBleibt unser Einkommen getrennt (bekommen wir es weiterhin jeder selbst ausgezahlt)?
Ja.
ZitatUnd wenn man bei dem AA als Bedarfsgemeinschaft zählt, heist das man muss getrennte Kühlschränke etc haben?
Nein, natürlich nicht.
Gruß!
Hallo,
nicht unbedingt. Aber eine pauschale Antwort ist hier auch nicht möglich, weil das immer im Einzelfall geregelt werden muß.
Gruß!
Hallo,
ZitatIch besuche die Abendschule und erhalte Kindergeld und Unterhaltsvorschuss vom Amt.
Zitatdann bekomme ich ja momentan noch ELterngel in Höhe von 540 Euro
Davon war bisher nicht die Rede. Und was heißt "momentan"?
Wie hoch ist die Miete, die Deine Eltern insgesamt zu zahlen haben?
Gruß!
Hallo,
bei 117 € Vorschuß wirst Du kaum plausibel darlegen können, daß Du und Dein Kind allein wirtschaften, zumal das ja nicht mit den Nahrungsmittel allein getan hast. Von dem Geld mußt Du ja auch noch Strom, GEZ und was weiß ich zahlen.
Gruß!