Hallo,
gehen wir mal vom schlechtesten Fall aus und es wird, wie Du ja vermutest, kein Unterhalt mehr gezahlt. In dem folgenden Szenario gehe ich davon aus, daß Dein Sohn das volle BaföG, also 451 €, erhält und Du den Minijob mit 60 € hast, was sich zumindest aus Deiner Aufstellung ergibt.
1. Wohngeld
Ein Wohngeldanspruch wäre dann nicht vorhanden.
2. ALG II
Hier würde sich ein Bedarf von 1.293 € ergeben, dem ein anrechenbares Einkommen von 543 € entgegen steht. 1.293 € Bedarf - 543 € Einkommen = 750 € ALG II.
Anders sieht es aus, wenn weiterhin die 1100 € Unterhalt gezahlt werden würden.
1. Wohngeld
Hier wäre kein Wohngeldanspruch vorhanden, solange Du noch familienversichert wärst. Mit KV ergbit sich bei Mietstufe 3 ein Anspruch von 70 €.
2. ALG II
Ebenfalls kein Anspruch auf ALG II. Dein Beitrag für die freiwillige KV dürfte bei ca. 170 € angesichts Deines Einkommens liegen. Da Du aber mit dem Einkommen mit 350 € über die Hilfsbedürftigkeit liegst, käme hier dann auch nicht der o.g. Zuschuß zur KV in Betracht.
Gruß!