Beiträge von Hoppel

    Hallo,

    Du bildest mit Deinen Eltern keine Bedarfs-, sondern eine Haushaltsgemeinschaft. Dementsprechend hast Du einen eigenen Anspruch auf ALG II. Allerdings scheint Ihr nach Deinen Aussagen zusammen zu wirtschaften, womit die ARGE durchaus auch das Einkommen der Eltern mit berücksichtigen kann.

    Gruß!

    Hallo,

    anitin --> Nein, das Einkommen wird nicht unbedingt sofort angerechnet, wie ich schon weiter oben erklärte. Der Unterschied zwischen der Ursprungsfrage und Dir ist, daß Du Kinder hast. In diesem Fall wird tatsächlich sofort eine BG vorausgesetzt und das Einkommen des Partners mit angerechnet, ohne das von mir genannte 1 Jahr abzuwarten.

    Gruß!

    Hallo,

    getroffene Hunde bellen.

    Im übrigen halte ich Dir keine Moralpredigt, sondern habe meine Ansicht in Sachen Unterhalt geäußert. Wenn Du schreibst

    Zitat

    Meine Mutter bekommt eine sehr geringe Rente

    gleichzeitig erklärst,

    Zitat

    Mein Gehalt nach der Ausbildung, die ich heute bestanden habe, liegt bei 2000,00 Euro brutto

    um das ganze mit der Bemerkung

    Zitat

    Ich hab nämlich keine Lust zu Arbeiten und dann meine Mutter und den Bruder mit durch zu füttern

    abzuschließen, kommen einem so gewisse Gedanken. Zum Beispiel Undankbarkeit gegenüber der Mutter, die Dich bis zum 16. Lebensjahr finanziert hat und ja auch bis dahin kein großes Einkommen hatte (sonst wäre die Rente nicht so gering).

    Aber wie gesagt:

    Zitat

    ich will hier auch keine Diskussion über Moral und Ethik anzetteln

    Übrigens - bisher war nur von einem Bruder die Rede.

    Zitat

    Meine Mutter bekommt eine sehr geringe Rente und die Wohnung wird Ihr und meinen Bruder zu zwei drittel bezahlt

    Nun taucht plötzlich auch noch eine schulpflichtige Schwester auf. Irgendwo ist da ein Widerspruch.

    Gruß!

    Hallo,

    da Du in Deutschland noch nie gearbeitet hast und auch keine sonstigen relevanten Bindungen (z.B. Ehe) hast, besteht kein Anspruch auf ALG II, sofern Du kein Aufenthaltsrecht hast. Das wäre aber eben nur bei familiäre Bindungen, als Arbeitnehmerin oder als Selbständige der Fall.

    Wie lange lebst du schon in Deutschland?

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Das hat meine Mutter bis zum 16. Lebensjahr (9. Klasse)

    Ja eben. 16 Jahre hat sie für dich gesorgt, ohne daß Du dafür, wie Du so schön schreibst, Geld abgedrückt hast. Also höchstwahrscheinlich deutlich mehr als die Hälfte deines Lebens. Und daß man durchaus Geld für den Lebensunterhalt seiner Eltern und Geschwister zahlt, wenn man ein ausreichendes Einkommen hat, halte ich für absolut berechtigt und angebracht.

    Aber ich will hier auch keine Diskussion über Moral und Ethik anzetteln, bin nur der Meinung, daß man sich auch solche Sachen überlegen sollte, ehe man derartige Bemerkungen losläßt.

    Gruß!

    Hallo,

    kurz zusammengefaßt: keine. In einem solchen Fall dürften Deine Eltern, bei denen Du wohnst, dafür aufkommen müssen. Allerdings bin ich zu wenig Experte für KV-Angelegenheiten, um alle Möglichkeiten zu kennen.

    Gruß!

    Hallo,

    Du gehörst zwar nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern, dafür aber zur Haushaltsgemeinschaft. Daher wird bei einem Antrag auf ALG II das Einkommen der Eltern mit berücksichtig werden, wenn Du nicht plausibel nachweisen kannst, daß Ihr nicht zusammen wirtschaftet.

    Gruß!

    Hallo,

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    Wie wiedersprüchlich ist das denn für ein Jobcenter?

    Eigentlich ist das gar nicht widersprüchlich. Du bzw. Deine Mutter beziehen Leistungen und dafür kann (durchaus zu Recht) die ständige Verfügbarkeit vor Ort von Euch erwartet werden. Das Argument mit Deinem "Nebenjob" (ein Nebenjob kann man nur bei einem Hauptjob haben...) zieht dabei nicht, denn scheinbar reicht dieser Job nicht aus, den Lebensunterhalt für Euch zu sichern - sonst hättet Ihr ja keinen Antrag auf ALG II gestellt. Die Verfügbarkeit vor Ort ist also durchaus berechtigt, denn nur dadurch kann die ARGE Dich an einen Vollzeitjob vermitteln.

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    wäre aber wahrscheinlich meiner Mutter ihr Geld gekürzt und ich müsste ihr Miete zahlen sozusagen oder versteh ich das richtig??

    Du verstehst das richtig.

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    belegen dass das mit dem Wohnort verlassen nur Schwachsinn ist!

    Naja, Schwachsinn ist das nun nicht gerade. Du beziehst (und forderst mit dem Antrag) Leistungen für Deinen Lebensunterhalt, bist aber gleichzeitig offensichtlich nicht bereit, auch eine Gegenleistung für die vom Steuerzahler finanzierten Leistungen zu erbringen. Da drängst sich mir das Wort "Anspruchsdenken" auf...

    Gruß!

    Hallo,

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    Zur Info mein Sohn hat 1238 Euro Überbrückungsgeld erhalten und ist 17. Angespart während er nicht bei mir wohnte und kein ALG 2 bezogen hat

    Zitat

    Übergangsgeld=Einkommen.

    Das Überbrückungsgeld nach § 51 StVollzG stellt kein bei dem ALG II zu berücksichtigendes Einkommen dar. Nur wenn es während der Bedarfszeit zugeflossen ist, wird es als einmalige Einnahme gewertet, was hier jedoch wohl nicht der Fall war.

    Gruß!

    Hallo,

    ein Anspruch auf Erstausstattung besteht anders als von hansedgar geäußert nicht oder nur bei guten Willen der ARGE. Die Erstausstattungen werden nur bei erstmaligen Auszug bei den Eltern oder nach einer Scheidung gewährt, im Normalfall nicht jedoch nach der Trennung von einem Lebensabschnittspartner. Das hat auch eine gewisse Logik: je mehr Lebenspartner um so mehr neue Wohnausstattungen... Wechsele ich im Jahrestakt den Lebenspartner, habe ich jedes Jahr auch eine neue Erstaustattung.

    Anders könnte es aussehen, wenn Du mit Deinem zukünftigen Ex-Partner jahrelang zusammen gewohnt hast.

    Gruß!

    Hallo,

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    Der Widerrum meinte, das wir eben anständig lüften müssen

    Typische Vermieterantwort. Du solltest Dich dringendst mit Deinen Rechten in dieser Angelegenheit beschäftigen, insbesondere mit der Waffe der Mietminderung. Weitere Infos dazu findest Du auf meiner Seite selbsthilfeprojekte.de unter "Mietminderung".

    Wenn ich das bisher richtig verstanden habe wäre der alte auch der neue Vermieter, weil Du

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    Keine Kaution weil innerhalb unserer Genossenschaft

    geschrieben hast. Das gibt mir dann doch zu denken: der gleiche Vermieter, der Dir eine idiotische Auskunft gegeben und keine Aktivitäten in Sachen Feuchtigkeit gezeigt hat, bietet Dir eine neue Wohnung an. Ich wäre da vorsichtig: der gleiche Vermieter, der sich bisher nicht um die Feuchtigkeit bei mehreren minderjährigen Kindern gekümmert hat will nun eine andere Wohnung an Dich loswerden. Ich würde an deiner Stelle sehr genau das Wohnangebot prüfen, bevor ich mich entscheide, notfalls auch gegen den Widerstand der ARGE umzuziehen.

    Ansonsten habe ich ja bereits gesagt, daß solche Fragen immer Einzelfallentscheidungen darstellen. Ich würde also das Gespräch mit der ARGE suchen und dort die notwendige Lernruhe für deine Große, aber auch die Feuchtigkeitsprobleme ansprechen (wobei einem schriftlichen Antrag immer gegegnüber einer mündlichen Anfrage Vorzug zu geben ist). Die ARGE hat einen recht großen Ermessensspielraum (schönes Wort...) und kann durchaus einem Umzug zustimmen.

    Gruß!

    Hallo,

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    wenn Wohnungsfeuchtigkeit zu -nachzuweisenden- gesundheitlichen Problemen führt, rechtfertig dies schon einen Auszug bei 4 mdj. Kindern.

    Widerspruch. Das würde nur bei Schimmel oder dergleichen zutreffen, wenn dadurch tatsächlich nachweisbare gesundheitliche Probleme auftreten. Bei reiner Wohnungsfeuchtigkeit wird i.A. auf entsprechende Mangelbeseitigung durch den vermieter verwiesen.

    Im übrigen war bisher von gesundheitlichen Problemen keine Rede und es handelt sich auch "nur" um 3 minderjährige Kinder.

    Gruß!

    Hallo,

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    Ist das so??

    Jein. In einigen Punkten ist die Aussage nicht richtig, aber der dich interessierende Teil ist schon richtig: bei einem Umzug ohne Genehmigung wird maximal nur die alte Miete gezahlt. Bevor du aber jetzt freudig durch die Wohnung hüpfst: das mag sich auf dem ersten Blick gut anhören. Aber ich warne ausdrücklich vor zu großer Euphorie: jede kleinste Erhöhung der Miete und vor allem der Betriebskosten geht auf Eure Kappe und wird nicht vom Amt übernommen. Auch bei eventuell anstehenden Nachzahlungen von Betriebskosten wird es zu argen Problemen kommen. Insofern ist die von Dir zitierte Auskunft zwar vom reinen Wort her richtig, aber vor diesen Konsequenzen wird (wie üblich bei der Quelle) nicht gewarnt.

    Gruß!

    Hallo,

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    Wie verhält es sich wenn das Schmerzensgeld zu einem großen Teil in Aktien investiert ist und wenn durch Veräußerung, Gewinne erzielt werden oder Dividenden ausgezahlt werden?

    Dann ist es stinknormales Vermögen und wird als solches zu werten sein.

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    Verlangt die Arge dann Auskunft bei ihm über siene Einkünfte?

    Das kann passieren. Es kann aber auch sein, daß Dich die ARGE zu einer Feststellungsklage auffordert.

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    Sollte ich mich vielleicht als Untermieter bei meiner Freundin melden?

    Das würde man dann Betrug nennen.

    Gruß!

    Hallo,

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    Ist der fehlende Platz für einen ruhigen Ort zum lernen kein Grund.

    Nein. In der Praxis wird z.B. eine 1-Raum-Wohnung auch für 2 Personen als angemessen betrachtet. Ihr habt 2 Kinderzimmer für 2 Kleinstkinder und ein schulpflichtes Kind - das dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit als ausreichend angesehen werden.

    Zitat

    Muss uns die Arge denn wirklich erlauben umzuziehen?

    Ja. Zieht Ihr ohne diese Erlaubnis um, wird es erhebliche Probleme bei den kosten für die Unterkunft kommen.

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    Wenn wir das mit angeben sind unsere Chancen umzuziehen auf jedenfall größer oder?

    Nein, weil das nicht für die Umzugsgenehmigung ausschlaggebend ist und von euch sowieso erwartet wird, wenn es wider Erwarten zu einer Genehmigung kommt.

    Zitat

    Ob man uns irgendwie anrechnet das wir 7m² weniger bewohnen als wir dürfen.

    Nein.

    Zitat

    Oder ob man knallhart nur 4,60€ für 88m² zahlen würde

    Naja, als knallhart empfinde ich das nun nicht gerade. Aber es werden tatsächlich nur die tatsächlich vorhandenen m² berechnet.

    Zitat

    und wie sehen unsere Chancen aus?

    Nicht viel besser. Im Endeffekt ist das aber auch immer eine Einzelfallentscheidung. Wie das Amt ragiert, ist daher so ziemlich offen.

    Gruß!

    Hallo,

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    Ist das für die ARGE genauso ein Umzugsgrund wie für uns???

    Nein.

    Zitat

    Feuchte Räume weil undichte Fenster z.B.
    Viel Heizen weil undichte Fenster.

    Dagegen kannst Du notfalls mit einer Mietminderung vorgehen und eine Reparatur verlangen. Somit ist auch das nicht unbedingt ein Grund, einem Umzug zuzustimmen.

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    Und weiß jemand in wie weit die neue Wohnung vom preis angemessen wäre

    Nein. Jede Kommune legt die Angemessenheitsgrenzen selbst fest. Du kannst unter arbeits-los.de nachsehen, ob deine Stadt da mit aufgeführt wird. Wenn nicht hilft nur ein Anruf bei der ARGE, um die angemessenen Kosten der Unterkunft zu erfahren.

    Gruß!

    Hallo,

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    Da mein Vertrag eh ausläuft (er kann durchaus verlängert werden, muss ich aber der ARGe ja nicht unbedingt sagen)

    Denkbar schlechte Voraussetzungen, mit einer Lüge seine Existenz zu gründen.

    Ansonsten besteht auf die Existenzförderung erst dann Anspruch, wenn Du auch tatsächlich arbeitslos bist. Weiteres Problem ist, daß Du bereits in dem angedachten Bereich tätig bist - Förderungsmöglichkeiten basieren meist darauf, daß man eine neue Idee für die Selbstständigkeit entwickelt. Selten werden Leute gefördert, die bereits in dem Bereich, für den ein Zuschuß beantragt wird, tätig sind - warum auch? Die von Dir angeführte Wirtschaftlichkeit scheint ja dann auch nicht wirklich vorhanden gewesen zu sein.

    Gruß!

    Hallo,

    hansedgar--> was für eine komische Antwort :(

    Zitat

    Damit bestünde entweder ein SGB II-Bedarf von 16 € oder ein Wohngeldanspruch (wohl etwas höher).

    Bei dem Wohngeld ist ausschließlich das Brutto-Einkommen entscheidend. Hier würde also bei einem 2-Personen-Haushalt ein Einkommen von 2.400 € vorhanden sein. Wie Du dennoch auf die Idee kommst, daß ein Wohngeldanspruch bestehen könnte, wird wohl Dein eigenes Rätsel bleiben.

    Gruß!