Hallo,
in was für einen Vertrag?
Gruß!
Hallo,
in was für einen Vertrag?
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Hallo,
ZitatWARUM MUSS ICH MIT DRUNTER LEIDEN?????
Was meinst Du damit?
Gruß!
Hallo,
mit welcher genauen Begrundung wurde abgelehnt?
Gruß!
Hallo,
Zitatbeziehe Ich bis Ende April noch ALG I i.H. von 1206,- Euro, wobei durch das Jugendamt 466,- "gepfändet" werden
Kommt mir arg hoch vor, da Du dann die Pfändungsfreigrenze unterschreitest.
ZitatIn wie fern unterstützt Mich das Amt bei der Wohnungssuche und der Kostenübernahme!
Bei der Wohnungssuche i.A. gar nicht und bei den Kosten dann, wenn Du Anspruch auf ALG II hast und die Wohnung den Kosten und Größe der angemessenen Unterkunft entsprechen.
ZitatAb wann steht Mir eine eigene Wohnung zu?
Irgendwie gefallen mir Fragen nach dem Motto "was steht mir zu" nicht so richtig, zumal dann, wenn man seine Existenzgrundlage - also die Arbeit - selbst aufgegeben hat. Wie auch immer - Unterstützung bekommst Du ab Antragstellung auf ALG II, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
ZitatIst es "egal" wo Ich hinziehe, wenn Mir das Amt eine Wohnung in Aussicht stellt???
Du kannst nur die Wohnung beziehen, bei der Du vorher ein entsprechendes Angebot der ARGE vorgelegt und diese die Kostenübernahme erklärt hat.
ZitatWer übernimmt die Mietsicherheit / Kaution / Genossenschaftsanteile
Du kannst entsprechende Anträge auf Übernahme oder Darlehen stellen.
Gruß!
Hallo,
was ist "Repo"?
Gruß!
Hallo,
dann wüßte ich nicht, warum Du kein ALG II bekommen solltest, wenn Du die Auszugsgenehmigung hast.
Gruß!
Hallo,
was hast Du denn derzeit für Einnahmen?
Gruß!
Hallo,
dann ist ja alles in Ordnung und du brauchst Dir keine Sorgen zu machen.
Gruß!
Hallo,
hast Du denn vor Mietunterzeichnung eine Umzugs-/Auszugsgenehmigung von der ARGE erhalten?
Gruß!
Hallo,
ZitatSchwerwiegende soziale Probleme sind vorhanden, da eine hohe Verschuldung beim Finanzamt vorliegt.
Und nicht nur da...
Sorry - aber das dürften keine schwerwiegende soziale Probleme mit den Eltern sein.
ZitatAuf Schüler-BaFöG hab ich kein Anrecht
Genau deswegen habe ich geschrieben
ZitatAuch da sehe ich jedoch eher schwarz
Gruß!
Hallo,
ZitatGibt es nun eien realen Anspruch auf Unterstützung
Nein.
Ein Anspruch auf ALG II dürfte bei einer eigenen Wohnung nicht bestehen, solange nicht schwerwiegende soziale Probleme mit den Eltern nachgewiesen werden können. Selbst wenn diese Probleme plausibel gemacht werden können, ist noch lange kein ALG-II-Anspruch in Sicht, weil Du grundsätzlich Anspruch auf Schüler-BaföG haben dürftest. Auch da sehe ich jedoch eher schwarz, womit staatliche Hilfen eher nicht in Sicht sind.
ZitatNun ist seine Firma auch noch Pleite gegangen und er ist nun einfacher Angesteller auf 401€ Basis, wobei kaum Geld rausspringt.
In diesem Fall kann Dein Vater selbst für sich und Dich ALG II beantragen, wenn alle anderen Voraussetzungen hinhauen.
Gruß!
Hallo,
Zitatund beziehen Wohngeld SGBII in Höhe von ca 184 €
Wohngeld nach dem SGB II gibt es nicht. Ich nehme mal an, du meinst ALG II mit den dazugehörigen Kosten der Unterkunft.
ZitatIst dies so zu akzeptieren?
Menschlisch nein, amtlich ja. Bei einem 2-Personen-Haushalt wird eine 1-Zimmer-Wohnung durchaus als angemessen angesehen. Insofern hats Du erst einmal recht schlechte Karten.
Man müßte sich jetzt mit Gründen auseinandersetzen, die einen Umzug rechtfertigen würden. Der nicht vorhandene Fernsehgenuß gehört dazu garantiert nicht. Überlege also, ob es objektive Gründe für eine 2-Zimmer-Wohnung gibt.
ZitatIch verlange weder Umzugshilfe (=Kostenerstattung), noch die Hinterlegung der Kaution. Dies würde mein Bruder für mich auslegen.
Mit solchen Argumenten würde ich gegenüber dem Amt sehr vorsichtig sein, da Dir eine derartige Hilfe durchaus als Unterhalt und somit als Einkommen angerechnet werden könnte.
Gruß!
Hallo,
Zitatbei einer erteilten Zusicherung sind auf gesonderten Antrag hin notwendige Kosten für ...als nicht rückzahlbaren Zuschuss zu bewilligen
Das ist nicht immer und auch nicht automatisch der Fall und somit in der absoluten Aussage nicht richtig. Erfolgt der Umzug aus unabweisbaren Gründen (Krankheit, Behinderung usw.) werden in der Tat solche Kosten in der Regel übernommen. Ist der Umzug nicht unabweisbar, liegen also keine gravierenden Gründe dem Umzug zugrunde, werden die Umzugskosten maximal als Darlehen übernommen. Im übrigen muß bei der Frage nicht nur von entsprechend unterschiedlichen Praxen innerhalb der einzelnen Bundesländern, sondern teilweise sogar von Kommune zu Kommune ausgegangen werden.
Gruß!
Hallo,
ZitatDer Zusammenzug mit dem Ehegatten ist zulässig
Die Frage war aber
ZitatKann ich dennoch zu Hause, bei meiner Mutter ausziehen, auch wenn ich nicht mit meinem Mann zusammen ziehe?
Und hier ich bin ich der Meinung, daß es zu Problemen kommen könnte, die abhängig vom Grund für die Trennung ist.
Gruß!
Hallo,
ich teilen nicht die Ansicht von hansedgar und bin nach wie vor der Ansicht, daß keine bzw. nur verminderte Leistungen zu bewilligen wären.
Gruß!
Hallo,
ZitatWas meistens nicht in den Nebenkosten enthalten sind, sind Heizung und Strom
Falsch. die Heizungskosten werden - u.U. abzüglich einer Warmwasserpauschale - mit gezahlt. Nur die stromkosten werden nicht extra beglichen.
ZitatHat den jemand ein Mietvertragvordruck aus dem klar hervorgeht was ich bezahle und was bezahlt wird?
Nein. Warum auch? Der Vermieter sollte durchaus wissen, wie ein Mietvertrag aussehen muß.
Gruß!
Hallo,
ZitatKann ich dennoch zu Hause, bei meiner Mutter ausziehen, auch wenn ich nicht mit meinem Mann zusammen ziehe?
Es könnte Schwierigkeiten geben und ist abhängig davon, warum du getrennt lebst.
Zitatsoll ich den Antrag stellen bevor ich eine Wohnung überhaupt habe
Wie willst du das machen? Wenn du keine Wohnung hast kannst du doch auch nicht sagen, was du alles für die Wohnung benötigst.
ZitatHätte ich anspruch auf einen B-Schein?
Was soll das sein?
Gruß!
Hallo,
ZitatIch kann mir doch beim AA einen Antrag für ein Darlehn holen oder?
Jain. Es gibt keinen Vordruck, Du mußt den Antrag formlos stellen.
ZitatRenovierungskosten zwecks Tapeten,Farben und Fußboden?
Eher nicht, maximal als Darlehen - aber die Chancen sind relativ gering.
ZitatWas bedeutet eigentlich "Kosten zum Umzug" übernehmen?
Das was es sagt. Hast Du denn eine Zusicherung von der ARGE, daß diese für Kosten des Umzuges aufkommen?
Gruß!
Hllo,
ein Anspruch auf ALG II dürfte nicht bestehen, da sie zur Bedarfsgemeinschaftd er Eltern gehört. Ausnahme wäre es, wenn sie vor Auszug bei den Eltern eine Auszugsgenehmigung der ARGE eingeholt gat. Ist dies nicht der Fall, muß sie zurück zu den Eltern. Weigert sie sich, bekommt sie maximal den verminderten Regelsatz und keine Mietkosten abzuüglich etwaiger Einnahmen.
Gruß!
Hallo,
bist Du mit dem Mann verheiratet?
Gruß!
Hallo,
wie alt ist sie?
Gruß!
Hallo,
wie alt bist Du?
Gruß!
Hallo,
im 1. Jahr des Zusammenleben kann durchaus ein eigener Anspruch auf ALG II ohne Berücksichtigung des Einkommens des Partners bestehen. Allerdings sehe ich dafür nach Deinen Schilderungen keinen Anhaltspunkt, da Ihr gemeinsam wirtschaft. Daher ist der Anspruch fraglich. Wenn aber das Einkommen des Partners angerechnet wird, besteht kaum Anspruch auf staatliche Leistungen.
Gruß!
Hallo,
ZitatWie groß darf die Wohnung sein?(
Maximal 75 qm.
ZitatWie hoch dürfen die Kosten sein?
Das mußt Du direkt beim Amt vor Ort erfragen, da es hier keine Pauschalsätze gibt.
ZitatDarf ich überhaupt ausziehen?
Ja - ohne wenn und aber, da Familienzusammenführung.
Gruß!
Hallo,
wenn das ALG I höher als ALG II war bekommt man den Zuschuß - aber nicht unbedingt in Höhe von 160 €, sondern 2/3 der Differenz.
In sachen Betriebskosten kommt es auf den Zeitpunkt des Bezugs ALG II und dem Zahlungseingang der Betriebskosten an. Dementsprechend könnte die Anrechnung falsch sein.
Gruß!
Hallo,
ein ALG-II-Anspruch könnte bestehen, sofern die Miete den angemessenen Kosten der Unterkunft entspricht.
Gruß!
Hallo,
der Zuschlag wird nur gezahlt, wenn das Arbeitslosengeld höher war als das Arbeitslosengeld II.
In Sachen Betriebskosten ist deine Frage unklar. Meinst du die Betriebskosten, die sie für die eigene Wohnung zu zahlen hatte oder bekommt sie von irgendjemand Dritten die Betriebskosten gezahlt? Wurden Betriebskosten vom vermieter zurückgezahlt?
Gruß!