Hallo,
wenn tatsächlich keine weiteren Einnahmen vorhanden sind stimmt die Rechnung nicht und Ihr solltet Widerspruch einlegen.
Gruß!
Hallo,
wenn tatsächlich keine weiteren Einnahmen vorhanden sind stimmt die Rechnung nicht und Ihr solltet Widerspruch einlegen.
Gruß!
Hallo,
ZitatDarf mir die Arge jetzt schon die Voraussichtliche Kindergelderhöhung anrechnen?
Ja, da Dein Bescheid ab 01.01.2010 gilt und ab diesem Zeitpunkt auch das höhere Kindergeld gezahlt wird.
ZitatSind wir eine Bedarfs oder Haushaltsgemeinschaft?
Beides.
Gruß!
Hallo,
Zitatda stimmt doch was nicht.
Habt Ihr außer dem ALG II, Kinder- und Elterngeld noch weitere Einnahmen wie Unterhalt, MiniJob oder so?
Zitat
ZitatUND die mietkosten
müsste die arge auch in voller höhe übernehmen
Nein. Die Kosten der Unterkunft werden nur maximal in der angemessenen Höhe übernommen.
Zitatdie heizkosten müssten ja in voller höhe übernommen
werden
Nein. Bei bestimmten Heizungsarten (wie Fernheizung) wird eine sog. Warmwasserpauschale abgezogen.
Zitatwir haben eine nachzahlung von 150,- €uro an
unseren vermieter zu leisten.
*müss die arge diese kosten auch übernehmen?
Nur dann, wenn Ihr zum Zeitpunkt der Nachzahlung bereits ALG II erhalten habt. Wenn Ihr meinetwegen in diesem Monat die Betriebskostenabrechnung erhalten habt und sich diese Abrechnung auf den Zeitraum Januar bis Dezember 2008 bezieht, Ihr aber 2008 kein ALG II bekommen habt, wird die Rückzahlung nicht übernommen.
Zitatmuss die arge die kosten für einen ofen übernehmen, irgendwie müssen wir ja heizen?
Nicht unbedingt. Es ist auf dem Wohnungsmarkt absolut unüblich, Wohnungen ohne Heizmöglichkeiten zu vermieten, wewegen allein schon eine Finanzierung verweigert werden kann. Zumal es ja nicht mit der Anschaffung des Ofens allein getan ist: der Einbau darf nur von einem qualifizierten Fachbetrieb erfolgen. Im Prinzip kann die ARGE ein solches Wohnungsangebot ablehnen, zumal in aller Regel der Vermieter für die notwendigen Anschaffungs- und Installationskosten aufzukommen hat. Allerdings ist das auch immer eine Einzelfallentscheidung der ARGE.
Zitatmeine sachbearbeiterin sagt, dass wir nur einen teil dazugezahlt bekommen würden, aber ich dacht dass die arge die kosten für das holz komplett übernehmen müsste?
Zu zahlen ist das, was sich eine unter sparsamen Gesichtspunkten wirtschaftende Familie im Niedriglohnsegment als Wintervorrat für eine Saison anschaffen würde. Langfristige Vorratshaltung für Zeiträume über eine Saison hinaus geht nicht, da die Hoffung besteht, dass in so langen Zeiträumen die ALG-II Bezieher wieder Arbeit finden.
Zitatwir wohnen auch beide schon eine weile nicht mehr daheim,
jedeoch hat keiner von uns eine wohnungserstausstattung
beantragt, haben wir jetzt noch die möglichkeit dazu?
Die Chancen stehen eher schlecht, aber Ihr solltet es dennoch versuchen.
Gruß!
Hallo,
ja, sofern die Einnahmen 100 € übersteigen.
Gruß!
Hallo,
ZitatDamit zähle ich auch als Leistungsempfänger?
Nein.
Du selbst erhälst ja keine Leistungen und bei Dir wird das Einkommen, was über den eigenen Lebensunterhalt hinausgeht (also die 70 €), auf das ALG II Deines Freundes angerechnet. Damit aber unterstützt Du nicht im Sinne der Gesetzgebung eine von Dir abhängige Person.
Gruß!
Hallo,
da es keinen entsprechenden offiziellen Gesetzentwurf gibt, wird Dir keiner eine Antwort geben können.
Die von der Koalition angedachte Erhöhung der Vermögensfreibeträge betrifft auch nur das altersgeschützte Vermögen, also das Vermögen, welches erst bei Eintrittt in das Rentenalter wirksam wird. Hier gibt es aber auch keinen Gesetentwurf, sondern nur die Absichtserklärung, den bisherigen Freibetrag von 250 € je Lebensjahr auf 750 € zu erhöhen.
Gruß!
Hallo,
Zitatbekomme daher erst am 15. des folgemonats mein gehalt. habe ich nun jetzt noch anspruch auf alg II ? am 1. des monats muss ich ja miete,strom ect bezahlen !!
Du hast einen grundsätzlichen Anspruch bis zum 09.12.09. Ob ein weiter aufstockender Anspruch besteht kann ich anhand Deiner etwas mageren Angaben nicht einschätzen.
Zitatlässt man mich jetzt ohne money stehen ?
Bis zum 09.12. nicht. Ansonsten kannst du auch einen Antrag auf Überbrückungsgeld stellen, wenn Du das Gehalt für den Dezember erst im Januar gezahlt bekommst.
Zitathabe ich dann noch ansprüche ?
Ich bin kein Hellseher und kann mit Deinen wenigen Angaben kaum etwas dazu sagen, ob ein Anspruch besteht oder nicht.
Gruß!
Hallo,
was steht als Grund für die Aufhebung im Bescheid?
Gruß!
Hallo,
hat dein Freund ein Einkommen?
Gruß!
Hallo,
grundsätzlich besteht durchaus bei Bezug von ALG 1 ein Wohngeldanspruch. Ob tatsächlich Wohngeld gezahlt wird hängt jedoch von der Höhe des ALG ab.
Gruß!
Hallo,
die bisher gewährten Mehrbedarfe z.B. wegen Diabetis, aber auch etlichen anderen chronischen Erkrankungen, werden nicht mehr gewährt. Grund ist nicht die von Dir unterstelle Sparwut, sondern die als verbindlich angenommene Empfehlungen des zuständigen (?) Vereines.
Die entsprechenden Empfehlungen kannst du hier nachlesen.
Gruß!
Hallo,
wurde Dir das mit den fehlenden Unterlagen mündlich oder schriftlich mitgeteilt? Wann wurde Dir das mitgeteilt?
Gruß!
Hallo,
Zitatder Bafög-Antrag wurde allerdings wegen des zu hohen Einkommes meiner Eltern abgelehnt.
ZitatFür gewöhnlich stünde mir ja nach meinem bisherigen Wissenstand bei Wohngeld zu
Dein Wissenstand ist falsch. Wenn Du grundsätzlich Anspruch auf BaföG hast, besteht kein Anspruch auf Wohngeld. Das Du kein BaföG erhälst ändert an dieser Aussage nichts.
ZitatIch habe einen Studienwechseln nach zwei Semestern zu diesem Semester vollzogen - ist dies mit dem § gemeint?
Das kann anhand Deiner fehlenden Angaben zu dem Grund und der Art des Wechsels hier kaum beantwortet werden.
ZitatEs heißt, man müsse ein eigenes Einkommen haben, um Wohngeld zu beantragen, in anderen Quellen heißt es jedoch, dass Erspartes genüge und man nur seinen regelmäßigen Gebrauch nachweisen müsste.
Grundsätzlich kann auch Barvermögen zum Bestreiten des Lebensunterhaltes verwendet und also berücksichtig werden. Alllerdings kommt es hier auf die Höhe des Vermögens an.
Gruß!
Hallo,
das ALG II wird immer voraus gezahlt, das ALG I im Nachhinein. Das bedeuet, daß Ihr am 30.11. noch das letzte ALG I für den November bekommt und am 01.12. bereits das ALG II für den Monat Dezember. Insofern habt Ihr vollkommen richtig schön viel Geld für Weihnachten
Zitatwenn so wie bei uns dann wieder komplett hartz ist, ist das normal dass dann weniger geld ist?
Ja sicher. Ihr habt ja vorher "nur" aufstockendes ALG II erhalten und von dem Arbeitseinkommen wurden bestimmte Freibeträge nicht angerechnet. Mit Wegfall des Arbeitseinkommen fallen auch die Freibeträge weg und das ALG II kann durchaus niedriger ausfallen also vorher Job mit ALG II.
Gruß!
Hallo,
was konkret willst du wissen?
Gruß!
Hallo,
das wäre Einkommen und wird entsprechend auf Deine laufenden Bezüge angerechnet.
Gruß!
Hallo,
es gab Pläne, die Zuverdienstgrenzen zu erhöhen. Von diesen Plänen ist allerdings seit einiger Zeit nichts mehr zu hören.
Gruß!
Hallo,
die Rückzahlung für den Anteil, den Du selbst getragen hast, ist Dein Einkommen und kann von der ARGE nicht verwertet werden.
Gruß!
Hallo,
Zitatund da die letzte Stelle nur 6 Monate dauerte, ist das zu wenig um erneut Anspruch zu haben.
Das ist nicht unbedingt richtig. Die sog. Anwartschaft auf das ALG I ist erfüllt,
Zitatwenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben.
Die entscheidende Frage ist nun, ob Deine Tätigkeit sozialversicherungspflichtig war, also Beiträge in die Sozialversicherungen eingezahlt wurden. Ist dies nicht der Fall, bsteht tatsächlich kein Anspruch auf ALG I, hast Du jedoch diese Versicherungen gezahlt, ist ein Anspruch durchaus vorhanden.
ZitatAlso habe ich mich mitte August bei der ARGE gemeldet, und man sagte mir, das ich Anspruch auf Hartz4 habe. Die wollten soviele Unterlagen von mir haben, die ich aufGrund eines Umzuges nicht sofort zur Hand hatte, das man heute zu mir sagt
Äh - heute haben wir fast Dezember, also 3 Monate später. Erwartest Du nun tatsächlich, daß man Dir ALG II nachträglich zahlt, obwohl Du diese 3 Monate lang nie etwas unternommen hast, um Deinen Anspruch zu verwirklichen? :confused:
Zitatda ich ja in der Zeit seit Antragstellung bei meinen Eltern gewohnt habe, (wo sollte ich hin?), also wäre ich nicht bedüftig!!!!!( meine Eltern haben nicht viel geld)
Ich finde es eine frechheit, ich will doch gar nicht viel, nur das was mir zusteht.
Naja - mit Begriffen wie "Frechheit" sollte man vorsichtig umgehen, denn das Argument der ARGE ist durchaus nachvollziehbar. Du hast (wenn ich das richtig lese) seit August, also seit Antragstellung, bei Deinen Eltern gewohnt und es erst im November geschafft, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Das Du Dir fast 3 Monate dafür Zeit gelassen hat spricht eigentlich tatsächlich dafür, daß Du in der Zwischenzeit nicht bedürftig warst und Deine Eltern Dich also unterstützt haben. Es gibt zwar ein Urteil, daß man durchaus nachträglich ALG II beantragen kann, obwohl man die erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt hat - aber dieses Urteil findet in der Substanz keine Anwendung auf Deinen Fall.
ZitatHabe jetzt ab 1.12 eine neue Stelle, und als ich den lieben Sachbearbeiter fragte wie ich da hin kommen sollte, und wie ich den ersten monat überleben sollte, meinte er, ich sollte mir das geld von meinen Eltern oder sonst wem leihen!!!!(Stelle ist 300 km entfernt, soll ich trampen, und unter der Brücke schlafen????)
Sofern Du tatsächlich einen Arbeitsvertrag hast, kannst Du das Überbrückungsgeld beantragen. Allerdings setzt dieses Überbrückungsgeld Bedürftigkeit voraus - zu dem Thema habe ich bereits Stellung genommen.
ZitatSoweit ich weiss, müssen die Eltern ab 25 jahren nicht mehr für die kinder aufkommen!( ich bin 30)
Du wohnst mit Deinen Eltern in einer sogenannten Haushaltsgemeinschaft, bei der durchaus angenommen wid, daß sich die Mitglieder dieser Haushaltsgemeinschaft - zumal dann, wenn sie miteinander verwandt sind - gegenseitig unterstützen.
ZitatDer absolute Oberhammer ist aber die Aussage des netten Herrn, ich zitiere :" Ja, das ist schon unfair, ich habe auch mein Leben lang in die Kasse eingezahlt, aber da ich nicht arbeitslos werde, werde ich wohl nie was von dem geld sehen, das finde ich auch unfair!!!!!!!!!!!!!!!!" Da hatte ich keine Worte mehr!
Die Arbeitslosenversicherung ist keine Versicherung im landläufigen Sinne, bei der ich also Leistungen in bestimmten Situationen erhalte. Die AV ist eine Solidar-Leistung, was einen erheblichen Unterschied zur normalen Versicherung ausmacht.
ZitatWas meint ihr dazu, was soll ich machen ? Anwalt ?
Was soll ein Anwalt machen? Ich sehe da keinen Sinn.
Gruß!
Hallo,
ja.
Gruß!
Hallo,
na dann bin ich ja beuhigt.
Irgendwas neues an Deiner Front?
Deine Freundin hat duchaus einen Anspruch auf aufstockendes ALG II, sofern sie wieder in Deutschland wohnt. Sie muß nur darauf achten, eine Wohnung mit angemessenen Unterkunftskosten zu finden. Unter Umständen kann sie auch eine Erstausstattung beantragen Weitere Ansprüche sehe ich nicht.
Gruß!
Gruß!
Hallo,
wieder gesund?
Wie hoch ist denn das ALG 1?
Gruß!
Hallo,
prinzipiell hat die ARGE 6 Monate Zeit, einen Antrag zu bearbeiten. In der Praxis resultiert eine sehr lange Bearbeitungszeit aber meist aus fehlenden Unterlagen oder Informationen. Insofern würde ich bei der ARGE nachfragen, woran es hapert bzw. warum noch kein Bescheid ausgestellt wurde.
Gruß!
Hallo,
die 100 € gelten je Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.
Gruß!
Hallo,
das glaube ich Dir unbesehen, ändert jedoch nichts an meiner Einschätzung, daß kein Anspruch auf ALG II bestehen dürfte.
Gruß!
Hallo,
der Student gehört zwar nicht zur Bedarfs-, aber dafür zur Haushaltsgemeinschaft. Und hier wird widerlegbar vermutet, daß Verwandte sich untereinander helfen, sofern ihr Einkommen dazu ausreicht. Insofern hat das durchaus seinen Sinn und Logik.
Gruß!
Hallo,
ich sehe - ungeachtet irgendwelcher melderechtlichen Probleme - überhaupt keinen Anspruch auf ALG II für Deine Tochter, da sie nicht dem allgmeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und somit nicht vermittelbar ist.
Gruß!