Hallo,
Pauline hat nicht ganz recht, weil sie das Bruttoeinkommen als Maßstab genommen hat. Bei ALG II ist jedoch das Nettoeinkommen entscheidend.
Nach deinen Zahlen (1.560 € netto) und unter Berücksichtigung der Fahrkosten würde sich ein Anspruch in Höhe von 175 € ergeben.
Nicht berücksichtigt habe ich dabei mangels Angaben die sogenannte Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und die Vermögensfrage.
Also können deine ganzen Einzelfragen beantwortet werden <seufz>:
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WER muss den Antrag stellen? Ich als "Vorstand" der Bedarfsgemeinschaft oder meine Freundin als eigentlich Bedürftige?
Da Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, ist das eigentlich egal.
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Wird zur Berechnung des "Gesamteinkommens" mein gesamtes Gehalt oder nur mein Grundgehalt herangezogen?
Es wird das gesamte Einkommen berücksichtigt.
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Kann hier evtl. jemand abschätzen ob es bei obigen Angaben überhaupt Sinn macht einen Antrag zu stellen?
Siehe oben.
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Ist es möglich einen Antrag zu stellen bei dem kein Geld gezahlt wird sondern "nur" ein Zuschuss zur Miete...
Nein, das ist nicht möglich.
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der Aussage der Sachbearbeiter "dürfe ihr nicht helfen, selbst wenn er wollte"!
Im Prinzip richtig, weil der Sachbearbeiter persönlich haftet, wenn er falsche Ratschläge gegeben hat.
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Wo kann man sich evtl. Hilfe holen die nichts kostet um diesen vermaledeiten Antrag auszufüllen?
Eine Hilfe zum Ausfüllen ist auf meiner Seite arbeits-los.de als Video kostenlos abrufbar. Ansonsten sei auf sozialhotline.de verwiesen, wo Du Dich kostenlos telefonisch beraten lassen kannst.
Gruß!