Beiträge von Hoppel

    Hallo,

    das BaföG (und alle anderen Einnahmen des Studenten) müssen angegeben werden, weil er zwar nicht zur BG gehört, aber sein den eigenen Lebensunterhalt übersteigendes Einkommen durchaus auf den ALG-II-Anspruch der anderen Haushaltsmitglieder angerechnet werden kann. Insofern ist das Verhalten der Arge durchaus normal.

    Gruß!

    Hallo,

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    Sind da jetzt schon Zinsen drauf ?

    Die geforderte Summe ist die endgültige, Zinsen werden i.A. bei Überzahlungen nicht verlangt.

    Zitat

    Und warum haben wir die Zahlung vom September nicht erhalten?

    Das wird Dir hier keiner sagen können. Frage schriftlich nach der Zahlung nach (mündliche Anfragen bringen meist wenig).

    Zitat

    Kann uns jemand erklären ab wann man Hilfebedürftig ist und wie das berechnet wird.

    Du kannst einen eventuellen Anspruch unter arbeits-los.de errechnen.

    Gruß!

    Hallo,

    Ihr seid von Anfang an eine sogenannte Einstandsgemeinschaft. Somit werdet Ihr als normale Bedarfsgemeinschaft gewertet und nur zusammen berücksichtigt, was bedeutet, daß Dein Einkommen entsprechend angerechnet wird.

    Wie hoch ein ALG-II-Anspruch für Euch drei sein würde kann ich mangels entsprechender Angaben nicht beurtielen. Du kannst das aber unter arbeits-los.de selbst nachrechnen.

    Gruß!

    Hallo,

    der von Dir angedachte Weg ist problematisch und könnte zu Zahlunsgverweigerungens seitens der ARGE führen. Das Problem dabei ist, daß die ARGE die Wohnanmietung als freiwillige Unterhaltszahlung ansehen könnte und dementsprechend die Mietkosten nicht übernehmen könnte. Ausschlaggebend für diese Einschätzung ist die Praxis, daß bei Mietsverträgen mit den Eltern die Kinder praktisch als bei den Eltern wohnend angesehen werden und also eine Haushaltsgemeinschaft unterstellt wird. Dies kann man zwar durchaus wiederlegen, dürfet jedoch bei euch scheitern, da die gegenseitige wirtschaftliche Unterstützung ja mit dem Mietvertrag zwischen Kind und Eltern und dem Mietvertrag zwischen Eltern und Vermieter gegeben ist.

    Was aber kannst Du machen?

    Die erste Möglichkeit wäre ein klärendes Gespräch mit der ARGE. Im einzelfall ist es durchaus möglich, anders zu entscheiden.

    Eine zweite Möglichkeit wäre es, im Internet nach einem Verein an Deinem Wohnort zu suchen, der genau in diesen Sachen hilft. Hier mietet der Verein auf fremden Namen eine Wohnung an und betreut dann die Bewohner auch. Dieses Vorgehen wird von den ARGEN ohne Probleme akzeptiert. Gib in Google einfach mal die Begriffe Betreutes Einzelwohnen Wohnort an, wobei Wohnort natürlich der Deinige sein sollte.

    Gruß!

    Hallo,

    ich gehe mal davon aus, daß Deine Mutter Dich durchaus im Antrag auf ALG II mit aufgeführt hat und auch Leistungen für Dich empfangen hat. Darauf deutet

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    sie musste jeden monat meine lohnabrechnungen bei denen vorlegen


    hin. Dementsprechend kann es sein, daß sie durchaus Leistungen z.B. für die Kosten der Unterkunft für Dich mit erhalten hat und hier eine Überzahlung stattgefunden hat.

    Ansonsten läßt sich aus der Ferne schlecht etwas sagen, ohne den Bescheid vom letzten Jahr und den Rückzahlungsbescheid zu kennen. Du solltest Dich über xxxxxxxx mit den dortigen Leuten in Verbindungen setzen, die sagen Dir dann ggf. auch, wie Du die Bescheide zur (kostenlosen) Prüfung an sie weitergeben kannst.

    Gruß!

    Hallo,

    ein Anspruch auf ALG II könnte zwar bestehen, wenn Du bei Deinen Eltern wohnst, da Du eine eigene Bedarfsgmeinschaft bildest. Allerdings seid Ihr alle (also Eltern und Du) eine Haushaltsgemeinschaft, ber der widerlegbar vermutet wird, daß Deine Eltern Dich finanziell unterstützen. Insofern könnte es passieren, daß ein ALG-II-Antrag von Dir abgeschmettert wird.

    In Sachen Wohnung würde ich persönlich keine neue Wohnung suchen, solange die Finanzierung nicht geklärt ist.

    Gruß!

    Hallo,

    das Einstiegsgeld ist ein Zuschuß zum ALG II und kann weiter erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt. Es kommt also auf die Höhe des Einstiegsgeld an und ob Du auch ohne ALG II Deinen Lebensunterhalt finanzieren kannst.

    Gruß!

    Hallo,

    Pauline hat nicht ganz recht, weil sie das Bruttoeinkommen als Maßstab genommen hat. Bei ALG II ist jedoch das Nettoeinkommen entscheidend.

    Nach deinen Zahlen (1.560 € netto) und unter Berücksichtigung der Fahrkosten würde sich ein Anspruch in Höhe von 175 € ergeben.

    Nicht berücksichtigt habe ich dabei mangels Angaben die sogenannte Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und die Vermögensfrage.

    Also können deine ganzen Einzelfragen beantwortet werden <seufz>:

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    WER muss den Antrag stellen? Ich als "Vorstand" der Bedarfsgemeinschaft oder meine Freundin als eigentlich Bedürftige?

    Da Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, ist das eigentlich egal.

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    Wird zur Berechnung des "Gesamteinkommens" mein gesamtes Gehalt oder nur mein Grundgehalt herangezogen?

    Es wird das gesamte Einkommen berücksichtigt.

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    Kann hier evtl. jemand abschätzen ob es bei obigen Angaben überhaupt Sinn macht einen Antrag zu stellen?

    Siehe oben.

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    Ist es möglich einen Antrag zu stellen bei dem kein Geld gezahlt wird sondern "nur" ein Zuschuss zur Miete...

    Nein, das ist nicht möglich.

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    der Aussage der Sachbearbeiter "dürfe ihr nicht helfen, selbst wenn er wollte"!

    Im Prinzip richtig, weil der Sachbearbeiter persönlich haftet, wenn er falsche Ratschläge gegeben hat.

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    Wo kann man sich evtl. Hilfe holen die nichts kostet um diesen vermaledeiten Antrag auszufüllen?

    Eine Hilfe zum Ausfüllen ist auf meiner Seite arbeits-los.de als Video kostenlos abrufbar. Ansonsten sei auf sozialhotline.de verwiesen, wo Du Dich kostenlos telefonisch beraten lassen kannst.

    Gruß!

    Hallo,

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    Lohnt es sich für mich dagegen vorzugehen und z.B den Amtsleiter/Abteilungsleiter sprechen zu wollen oder habe ich garkeine Chance auf diese Wohnung?

    Ja.

    Der von Dir zitierte Ausriß spricht von Durchschnittskosten und davon, daß bei bestimmten Konstellationen bis 1,47 € Kosten übernommen werden. Wie bereits schonmal gesagt - nirgendwo steht, daß diese Kosten nicht darunter liegen dürfen.

    Gruß!

    Hallo,

    sofern es sich um einen "echten" (und nicht fingierten) Mietvertrag handelt, ist das Verhalten des Sachbearbeiters nicht nachvollziehbar. Der Senat von Berlin hat nirgendwo erklärt, daß die Nebenkosten exakt 1,47 € hoch sein müssen. Entscheidend ist die Warmbruttomiete und bei der würdet Ihr tatsächlich darunter liegen.

    ist dies gerechtlich gereglt

    Hmmm. Ob das gerecht geregelt ist, weiß ich nicht. :D Falls Du aber gerichtlich meintest - nein, nicht daß ich wüßte. Zumal wie gesagt schon von der Ausführungsvorschrift her ein solcher Wert nicht verlangt wird. Also kann es auch keine entsprechenden Urteile geben.

    Wenn ja wäre es nett wenn mir jemand den Link schicken kann.

    Du findest die Vorschriften unter --> Kosten der Unterkunft Miethöchstgrenzen --> Berlin.

    Gruß!

    Hallo,

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    Mein Kindergeld wird ja ans Einkommen der Bedarfsgemeinschaft eingerechnet- aber dann würde es ja heißen, dass die Bedarfsgemeinschaft ohne mein Kindergeld genau so viel Geld zur Verfügung hätte wie damit.

    Diese Aussage verstehe ich jetzt nicht wirklich. Es macht durchaus einen Unterschied, ob Deinen Eltern 164 € mehr oder weniger angerechnet werden. Würden Deine Eltern keinen Anspruch auf das KG haben, würde das ALG II u.U. um 164 höher ausfallen. Jetzt - mit KG - ist es um 164 € geringer...

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    Aber das mein Kindergeld ist doch nicht dafür, dass die ARGE weniger Geld an die Bedarfsgemeinschaft zahlt, sondern um mich zu unterhalten.

    Ein ganz entschiedes NEIN. Wie bereits gesagt hat das KG nichts mit Deinem Unterhalt zu tun. Es handelt sich um eine an Deine Eltern gerichtete Steuerentlastung für erhöhte Ausgaben, die durch Dich entstehen.

    Zitat

    Kindergeld ist doch für die Kinder da?!

    NEIN. Das hatte ich bereits in meiner 1. Antwort und in der Antwort oben ausdrücklich verneint.

    Zitat

    Übrigens war ich heute in der ARGE da, die Mitarbeiterin dort hat mir klar und deutlich gesagt, dass man das Kindergeld auch auf mich umschreiben kann, selbst wenn ich zu Hause wohne.

    Das ist völliger Quatsch. Wie bereits tausendmal gesagt ist das KG eine Steuerentlastung der Eltern usw. usw. usw.

    Zitat

    In der Familienkasse wurde dagegen mir das selbe wie von dir mitgeteilt.

    Ehrlich gesagt würde ich eher den Experten von der Kindergeldstelle als den von der ARGE trauen - ganz einfach, weil erstere sich tagtäglich mit solchen Problemen herumschlagen.

    Gruß!

    Hallo,

    mal davon abgesehen, daß das Schonvermögen (noch) nicht angehoben wurde und es inzwischen auch erhebliche Bedenken in dieser Hinsicht innerhalb der Koalition gibt, sind für diese Art die sogenannte "Riester-Rente" sowie geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen und vom Inhaber nicht vor dem Eintritt in den Ruhestand verwertet werden können, von Interesse und werden entsprechend berücksichtigt, was auch für eine angemessene Altersvorsorge bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt.

    Gruß!

    Hallo,

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    nur haben irgendwelche Bekannten meiner Mutter ihr gesagt, dass man irgendwie das Kindergeld auf mich übertragen könnte oder so.

    Das mit dem Übertragen des KG an Dich (der sog. Abzweigungsantrag) macht nur dann Sinn, wenn Du nicht mehr zu Hause wohnst. Dann würde das KG tatsächlich nicht mehr als Einkommen der Eltern bei dem ALG II angerechnet werden.

    Zitat

    Also vielen Dank für die Hilfe

    Danke. Ist ja eher selten, daß mal jemand Danke sagt. Viel lieber wird geschimpft, gemeckert und beleidigt, sobald eine Antwort nicht in das Konzept des Fragenden paßt... :D

    Gruß!

    Hallo,

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    Nun bleibt die Frage mit dem Kindergeld offen, wird das Kindergeld nun als Einnahme der Bedarfsgemeinschaft gezählt

    Ja. Das Kindergeld ist eine Steuerentlastung der Eltern und kein staatliches "Taschengeld" für Dich. Solange Du bei Deinen Eltern wohnst, ist es eine normale Einnahme der Eltern und wird auf das ALG II angerechnet.

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    Und das Kindergeld kommt auf das Konto der Eltern, kann man es irgendwie auf mich übertragen?

    Nein, solange Du bei den Eltern wohnst. Siehe Antwort oben.

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    Ausserdem stimmt es wirklich das ich mit meinem BAfög aus der Bedarfsgemeinschaft raustrete

    Ja, das stimmt. Du bist raus aus der Bedarfsgmeinschaft und bildest eine Haushaltsgemeinschaft mit Deinen Eltern. Insofern ist die Auskunft richtig.

    Gruß!

    Hallo,

    mit dem Praktkum stehst Du nicht dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung, bist also nicht vermittelbar, was aber Grundbedingung für den Bezug von ALG II ist. Ansonsten hast Du das mit der Bedarfsgemeinschaft ja schon selbst herausgefunden.

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    wenn ich in der ARGE Berlin

    Das JobCenter in Berlin ist für Dich nicht zuständig, sondern die ARGE an dem Ort, an dem Du jetzt wohnst. Nur dort kannst Du einen entsprechenden Umzug beantragen, was Du durchaus versuchen solltest. Allerdings sehe ich da kaum Chancen, weil Du Deinen Lebensunterhalt in Berlin ja nicht selbst finanzieren kannst und schon deswegen eine solche Genehmigung verweigert werden kann.

    Gruß!

    Hallo,

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    kann ich noch etwas machen??

    Nein, Du wirst die Antwort auf den Widerspruch abwarten müssen.

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    ob ich anspruch auf zuruckzahlung von der arge wegen Elterngeld habe?

    Das hängt vom Einzelfall ab. Es kann durchaus sein, daß die Rückzahlung des Elterngeldes mit den Schulden verrechnet werden.

    Gruß!