Hallo,
lege die Betriebskostenabrechnung der ARGE vor, sie übernimmt i.a. die Rückzahlung.
Gruß!
Hallo,
lege die Betriebskostenabrechnung der ARGE vor, sie übernimmt i.a. die Rückzahlung.
Gruß!
Hallo,
ok, stimmt: nur 1 Anwalt verschlissen...
Ansonsten weißt Du ja, daß Du mich ab 06:30 Uhr anrufen kannst, um Munition zu laden... <Doppel-Seufz>
Gruß!
Hallo,
naja, Du weißt ja, wie Du mich anrufen kannst. Inzwischen komme ich immer mehr zur Überzeugung, daß ich mich dann doch mit Deinen Problemen intensiver beschäftigen muß - wenn 2 Anwälte schon so schnell versagen...
Man hat ja sonst nichts zu tun. Seufz.
LG
Hallo,
diese Frage wird Dir keiner beantworten können, weil die angemessenen Kosten der Unterkunft nicht bundesweit pauschalisiert sind, sondern von jeder Kommune selbst festgelegt werden. Du kannst über arbeits-los.de nachsehen, ob die Daten Deiner Kommune dort veröffentlicht sind. Ansonsten solltest Du einfach anonym bei deiner ARGE anrufen und nach den angemessenen KdU für einen 3-Personen-Haushalt nachfragen.
Gruß!
Hallo,
ich dachte, das war ein Fachanwalt?
Ruf mich morgen vormittag an, ich habe die entsprehenden Unterlagen im Büro (und nicht da, wo ich gerade bin).
Gruß!
Hallo,
die Pauschale wird nur dann abgezogen, wenn auf den Namen des Kindes tatsächlich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen worden ist.
Gruß!
Hallo,
da die Freundin noch zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehören dürfte, wird sie im Normalfall kein Anpruch auf ALG II haben und die Krankenversicherung selbst tragen müssen. Ein Anspruch auf Wohngeld besteht angesichts der Einkommensverhältnisse ebenfalls nicht. Kindergeld steht nicht ihr, sondern den Eltern zu, die allerdings Unterhalt in der gleichen Höhe wie das Kindergeld leisten müßten. Allerdings gehe ich davon aus, daß bei dem Status Deiner Freundin die Eltern derzeit keinen Anspruch auf Kindergeld haben, kann diese Frage jedoch mangels Angaben nicht abschließend beantworten.
Ob Ihr zusammen Wohngeld bekommen würdet, kann ich ebenfalls nicht sagen, da Du zu Deiner Situation nichts sagst.
Gruß!
Hallo,
ich gehe mal davon aus, daß die Wohnung zu teuer ist und die in der Kommune geltenden angemessenen Kosten der Unterkunft für 2 Personen bei 244 € liegen. In einem solchen Fall wird nach einer bestimmten Zeit (meist 6 Monate) nicht mehr die tatsächliche Miete gezahlt, sondern nur noch die angemessene und die Empfänger müssen den Rest aus der eigenen Tasche (sprich den 646 €) bezahlen.
Gruß!
Hallo,
wie bereits gesagt: ein Verzicht auf ALG I, um dann ALG II zu erhalten, ist nicht möglich.
Gruß!
Hallo,
Du kannst durchaus Kinderbetreuungskosten geltend machen.
Gruß!
Hallo,
Du kannst dich nicht von ALG I abmelden, um ALG II zu bekommen. ALG I ist immer vorrangig gegenüber ALG II.
Allerdings verstehe ich Deine Frage schon grundsätzlich nicht. Was haben die Betreuung Deines Kindes und die Rückenprobleme Deiner Mutter mit ALG I zu tun?
Ich habe da eine gewisse Ahnung...
Gruß!
Hallo,
Zitatnämlich 810 € .... wäre halt brutto!
Eine Berechnung der 60% basiert niemals auf das erzielte Bruttogehalt, sondern auf das Bruttoeinkommen minus Lohn- oder Einkommenssteuer minus Sozialversicherungsbeiträge. Im Prinzip als auf das Netto-Einkommen.
Gruß!
Hallo,
unter Umständen könnte die Entscheidung der ARGE falsch sein. Das kann aber hier nicht beurteilt werden, da man dazu den ALG-II-Bescheid mitsamt Berechnungsbogen kennen müßte.
Deswegen hast Du auch eine Persönliche Nachricht...
Gruß!
Hallo,
Zitatkeine gute Antwort
Warum nicht? Wie gesagt - Wohngeld kann er beantragen, nicht aber ALG II, wobei er letzteres auch schon wegen des zu hohen Einkommens nicht bekommen würde.
Gruß!
Hallo,
wie alt bist Du? Wie hoch ist Deine Ausbildungsvergütung?
Gruß!
Hallo,
von den 880 € war bisher nicht die Rede.
Sofern er allein wohnt und 880 € ALG I bekommt, hat er durchaus Anspruch auf Wohngeld, nicht aber auf die Kosten der Unterkunft bei dem ALG II. Hier kann ihm eine KdU-Leistung tatsächlich bis zum 25. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen verweigert werden.
Gruß!
Hallo,
dann dürfte ein Anspruch auf ALG I vorliegen, das bei dem Arbeitsamt vor Ort zu beantragen ist.
Gruß!
Hallo,
Zitatvor über 3 Jahren ausgezogen
Bitte genaues Datum.
Zitatin einem Arbeitsverhältnis für 18 Monate
War das ein sozialversicheungspflichtige Tätigkeit?
Gruß!
Hallo,
ich nehme mal an, mit dem Begriff "Wohngeld" meinst Du die Kosten der Unterkunft bei ALG II und nicht das Wohngeld an sich.
Wie alt ist der Stiefsohn? Wann (Monat/Jahr) ist er bei den Eltern ausgezogen?
Gruß!
Hallo,
Thema verschobem da es kaum mit BaföG zu tun hat.
ZitatKann ich auf finanzielle Unterstützung vom Arbeitsamt hoffen, solang ich keine Arbeit finde?
Da Du Deine Frage mit "Hartz IV" betitelt hast gehe ich davon aus, daß Du keinen Anspruch auf ALG I hast.
Ein Anspruch auf ALG II besteht nicht, weil Du zur Bedarfsgemeinschaft Deines Vaters gehörst. Bei schwerwiegenden sozialen Problemen mit Deinem Vater kannst Du VOR einem eventuellen Auszug versuchen, eine entsprechende Auszugsgenehmigung von der ARGE zu erhalten. Das ist aber ziemlich schwer und nur bei wirklich schwer gestörten (und nachweisbaren) Spannungen zu erreichen.
Gruß!
Hallo,
ZitatHallo,
wenn er Leistungen in Sachen ALG II bekommt, wird das BaföG auch entsprechend als Einkommen (minus 30 € Pauschale) angerechnet.
Gruß!
Gruß!
Hallo,
dann ist meine Aussage in Posting #8 weiterhin richtig.
Gruß!
Hallo,
das BaföG wird doch an Deinen Sohn gezahlt oder?
Gruß!
Hallo,
ok, dann habe ich das falsch verstanden.
Wenn Du mit Deiner Frau zusammen wohnst, habt Ihr nur zusammen einen Anspruch auf ALG II. Ob tatsächlich ALG II gezahlt wird hängt also von Euren Gesamteinkommen ab. Das Eigentumshaus ist dabei nicht hin derlich, auch dann kann alo ALG II bezogen und auch entsprechende Zuschüsse für die Abzahlung gezahlt werden , sofern sich diese im Rahmen der angemessenen Kosten der Unterkunft bewegen.
Gruß!
Hallo,
wenn er Leistungen in Sachen ALG II bekommt, wird das BaföG auch entsprechend als Einkommen (minus 30 € Pauschale) angerechnet.
Gruß!
Hallo,
ZitatBei Kauf gehörte mir ein Teil, den ich aber auf meine Frau überschrieben habe. Ich bin aber weiterhin gegenüber der Bank und der Bausparkasse in der Pflicht.
Warum begleichst Du die Kredite, wenn Dir das Haus dann doch nicht wenigstens zum Teil gehört? Ich verstehe irgendwie den Sinn dahinter nicht...
Gruß!