Hallo,
letzte Frage: ist Dein Sohn im ALG II berücksichtigt, bekommt er also Leistungen von der ARGE?
Gruß!
Hallo,
letzte Frage: ist Dein Sohn im ALG II berücksichtigt, bekommt er also Leistungen von der ARGE?
Gruß!
Hallo,
ZitatHaben meine Eltern, speziell mein Vater anspruch auf Hartz 4
Das hängt von der Höhe der Rente ab und kann hier also nicht beantwortet werden, ohne diese Höhe zu kennen.
Zitatkönnen sie gegbenfalls noch andere anträge zum Beispiel auf Wohngeld oder etc. stellen
Theoretisch kann Lastenzuschuß beantragt werden, jedoch ist der gleichzeitge Bezug von ALG II und Wohngeld nicht möglich. Ob Wohngeld gezahlt wird hängt ebenfalls von der Höhe der Rente ab.
Zitatbeinflusst mein Bafög Einkommen(322€) den Antrag auf Hartz vier?
Nein.
Gruß!
Hallo,
wie hoch ist das BaföG insgesamt?
Gruß!
Hallo,
ich habe Deine Frage in das ALG-II-Forum verschoben, da sie hier besser aufgehoben ist.
Hat Dein Sohn außer dem BaföG weitere Einnahmen?
Gruß!
Hallo,
sofern Du eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründest oder mit vorheriger Genehmigung durch die ARGE erstmals eine eigene Wohnugn beziehst, kannst Du tatsächlich eine Erstausstattung beantragen, sofern Du bedürftig bist.
Gruß!
Hallo,
wie hoch ist die Rente? Gibt es außer der Rente noch weitere Einnahmen?
Gruß!
Hallo,
ZitatJeden Monat muß ich im Durchschnitt selbst 60,00 € zur Miete zuzahlen, von meinen Leistungen zum Lebensunterhalt!!! Also steht mir die Gutschrift doch genauso zu, oder?!
Die ARGE zahlt die Kosten der Unterkunft bei ALG-II-Empfängern (zumindest zum allergrößten Teil). Also würden Dir, wenn überhaupt (dazu komme ich gleich), nur die anteiligen Betriebskosten für Deinen Anteil der Mietkosten zustehen - nicht aber die gesamte Gutschrift. Du magst das als ungerecht empfinden, würdest aber genauso sauer sein, wenn Du statt einer Gutschrift Nachzahlungen zu leisten hättest und die ARGE diese Nachzahlung nicht übernehmen würde.
ZitatJeden Monat muß ich im Durchschnitt selbst 60,00 € zur Miete zuzahlen
Dafür kann es viele (auch berechtigte) Gründe geben, die Du aber nicht angegeben hast. Insofern kann hier niemand beurteilen, ob diese 60 € Abzug von den Unterkunftskosten berechtigt sind oder nicht. Und deswegen kann Dir auch niemand seriöse Auskünfte über irgendwelche Urteile geben, die sowieso fast immer von einem Einzelfall ausgehen und nicht verallgemeinert werden können.
Also: warum werden Dir 60 € von der Miete abgezogen?
Gruß!
Hallo,
besteht ein Anspruch auf ALG I bei Dir?
Gruß!
Hallo,
Thema per Telefonat erledigt.
Gruß!
Hallo,
Zitathm könnte die wohnung "verboten" werden
Wer sollte das verbieten?
Zitater wolle seinen standart für den er ja schließlich arbeitet nicht für mich aufgeben, dann müsse ich gehen und das kann ja nicht sinn der sache sein...
Naja, Sinn einer Beziehung sollte es allerdings auch nicht sein, so egoistisch zu handeln.
Gruß!
Hallo,
ZitatKönnen Sie sagen, wie hoch der Anspruch sein wird?
Nein, kann ich nicht, da dafür etliche Angaben fehlen. Den eventuellen Wohngeldanspruch kannst Du unter Wohngeld-Berechnung ausrechnen (den Studienkredit dabei gar nicht angeben und den 400-€-Job unter Punkt 4) und den ALG-II-Anspruch unter arbeits-los.de (hier nur die eigenen Einnahmen und nur die Hälfte der Mietkosten eingeben).
Gruß!
Hallo,
Abhängig von den Einnahmen Deiner Freundin könntet Ihr zusammen Wohngeld beantragen.
Alternativ könnte sich für Dich un die anteilige Miete auch ein Anspruch auf ALG II ergeben.
Gruß!
Hallo,
wie alt bist Du? Warum bekommt Deine Freundin kein BaföG?
Gruß!
Hallo,
@zimbo --> Du hast eine PN.
Gruß!
Hallo,
da Dein Freund für Euch die Miete mitbezahlt und auch ein Kind im Haushalt wohnt, ist von einer sogenannten Einstandsgemeinschaft auszugehen. Das bedeutet, daß Du und Dein Kind keine eigenen Ansprüche haben dürftet, sondern nur zusammen mit Deinem Freund, wobei dann auch sein Einkommen mit angerechnet wird.
Das gilt ebenso für ALG II wie für das Wohngeld. Andere Möglichkeiten sehe ich nicht.
Gruß!
Hallo,
in letzter Zeit sind solche Ablehnungen verstärkt aufgetreten.
Der Haken dürfte sein, daß die Unterhaltspflicht der Eltern nicht automatisch bei Studienabschluß endet, sondern auch danach für eine Übergangszeit, wenn nicht gleich im Anschluß ein Arbeitsplatz gefunden wird.
Ich werde morgen mal in einer ruhigen Minute nachrecherchieren, warum in letzter Zeit so massiv bundesweit derartige Entscheidungen getroffen werden und sage dann hier Bescheid.
Gruß!
PS.: Dein beitrag habe ich verschoben, weil er nun wirklich nichts mit BaföG zu tun hat.
Hallo,
Zitatwäre mir der Auszug mit Hilfe von Hartz VI auf jeden Fall möglich
Nicht unbedingt und schon gar nicht "auf jeden Fall". Handelt es sich bei Dir um die Erstausbildung, sind die Eltern auch nach Abschluß des Studiums für eine Übergangszeit unterhaltsverpflichtet, weswegen eine eigener Anspruch durchaus entweder abgelehnt oder der (fiktive) Unterhalt angerechnet werden kann. Diese Praxis ist vor allem in letzter Zeit vermehrt zu beobachten.
Aber das ganze ist auch immer als Einzelfall anzusehen und Du solltest durchaus einen entsprechenden Antrag stellen. Allerdings warne ich ausdrücklich aus o.g. Erfahrung heraus, sich einfach eine Wohnung zu nehmen und dann einen Antrag auf ALG II zu stellen.
Gruß!
PS.: Warum hats Du eigentlich Deine Frage gleich dreimal gestellt?
Hallo,
Du selbst hast zwar theoretisch Anspruch auf Wohngeld, wirst aber keines mangels ausreichendem Einkommen bekommen. Ein Anspruch auf ALG II dürfte bei Dir ebenfalls nicht bestehen, maximal das Kind hätte Anspruch auf Sozialgeld.
Ob Dir BAB oder Schüler-BaföG zustehen kann ich mangels Angaben nicht beurteilen.
Eine Ausstattung für die Wohnung wird Dir nur dann gewährt, wenn Du VOR dem Umzug eine entsprechende Umzugsgenehmigung eingeholt hast.
Gruß!
Hallo,
da Deine Frage nichts mit dem BaföG zu tun hat, habe ich sie hierher verschoben.
Zitatbitte keine erneuten Kommentare die beinhalten wie blöd ich doch sei
Mal abgesehen davon, daß das hier keiner machen würde, kann dies auch nicht "erneut" geschehen - einfach deswegen, weil Du erst seit heute angemeldet bist und dies Deine erste Frage ist... :confused:
Ansonsten verstehe ich Deine Frage so, daß Du nach dem Ausbildungsabbruch keine neue Ausbildung aufgenommen hast. Prinzipiell gehörst Du noch zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern und hast tatsächlich keinen Anspruch auf irgendwelche finanziellen Mittel. Nur Deine Eltern könnten z.B. Wohngeld oder ALG II beantragen, wobei jedoch das Einkommen Deiner Eltern dann mit berücksichtigt wird.
Insofern dürfte die Auskunft des Amtes richtig sein und ein Vorgehen dagegen recht sinnlos sein.
Im übrigen besteht auch kein Anspruch auf das Kindergeld für Dich zu Deiner eigenen Verfügung, da das eine steuerliche Entlastung der Eltern darstellt und sie für Dich aufkommen (müssen). Das Kindergeld ist nicht als Taschengeld zu verstehen, auf welches das Kind einen Anspruch hat.
Gruß!
Hallo,
wie alt ist die Freundin eigentlich?
Gruß!
Hallo,
Zitatbin ich verpflichtet beim Bafögamt die Miete anzugeben
Ja.
Gruß!
Hallo,
da die Freundin nicht zu Eure Bedarfsgemeinschaft gehört (sondern zu der von ihren eigenen Eltern) würden Deine Mutter die Unterkunftskosten um den Anteil für die Freundin reduziert werden. Wenn meinetwegen die Miete derzeit 300 Euro bei 2 Personen beträgt und gezahlt wird, würde sie bei dem Zuzug nur noch 200 € erhalten. Gleichzeitig dürfet die Freundin selbst keinen Anspruch auf ALG II haben, womit alsi diese Lücke nicht so einfach geschlossen werden kann.
Hinzu kommen Probleme für die Freundin selbst, wenn sie vor Erreichen des 25. Lebensjahres ohne vorherige Genehmigung der ARGE auszieht.
Gruß!
Hallo,
die Ausbildungsmaßnahme wird durch das entsprechende Budget der ARGE finanziert. In dem Augenblick, in dem Deine Freundin kein ALG II mehr bezieht, ist auch kein Anspruch auf Mittel aus diesem Budget vorhanden und die Maßnahme wird nicht mehr finanziert.
Gruß!
Hallo,
Knackpunkt könnte die fehlende Ausbildung sein.
Frage bei dem Termin nochmal konkret nach der Wohnung und, wenn die Auskunft wieder negativ ist, nach dem genauen Grund.
Poste das dann hier rein und wir werden weitersehen.
Gruß!
Hallo,
wieso verdient Dein Mann nichts? Bekommt er kein ALG I oder II? Ist er arbeitssuchend gemeldet?
Gruß!
Hallo,
das Argument kenne ich zur Genüge
Hast Du denn einen eigenen ALG-II-Antrag gestellt? Wer hat Dir diese Auskunft bei welcher Gelegenheit gegeben? Bist Du in der Ausbildung (Schule/Azubi/Student)?
Gruß!