Hallo Hoppel,
danke für deine Antwort.
Allerdings wurden mir die Studiengebühren als Einkommen angerechnet und soll nun das Geld ans Arbeitsamt zurückzahlen.
Möchte deshalb Widerspruch einlegen. Kannst Du mir da weiterhelfen, wie ich das Schreiben am Besten formuliere?
Habe schon im SGB II nachgeschaut, was als Einkommen gilt. Finde noch nicht die passende Argumentation für den Widerspruch.
Danke!