Beiträge von tackleberry

    Hallo,

    habe folgende Frage.
    Mein ALG1 läuft Mitte Oktober aus.
    Wohne mit meiner Ehefrau zusammen, die gut verdient.
    Habe daher definitiv keinen Anspruch auf Hartz 4 wegen fehlender Bedürftigkeit.
    Gibt es eine ALG2/Hartz 4-Antragsstellungspflicht nach Ablauf des ALG1 Anspruchs, auch wenn nach den Bemessungskriterien absolut keine Bedürftigkeit besteht ?
    So ich denn kurzfristig keinen Job finde, werde ich mich natürlich weiter arbeitssuchend melden und dann über die Familienversicherung meiner Frau krankenversichert sein.
    Möchte nur klären, ob mir durch das Nichtstellen des Antrags eventuell Nachteile entstehen können.

    Danke im voraus und Gruß
    Tackleberry