Alles klar also da ich das war (sozialversichert) bekomme ich also nur die 60 % von meiner ausbildungsvergütung der letzten 12 monate bzw 150 tage und da gibt es kein ausnahme regelung oder so ,weil meine lehre war überbetrieblich ich habe meine lehre über die ihk halle dessau gemacht ( die waren meine arbeitgeber) und in einen gastgewerblichen betrieb gearbeitet und bin auch normal zur berufschule gegangen.
Das mit den ALG2 geht nicht da meine eltern bei berufstätig sind und genug verdienen also sprich die müsse für mich auf kommen.
Aber ausziehen in ne wg oder sowas geht nicht das ich da mehr bekommen könnte oder so, weil ich weis das ich jetzt so lang ich arbeitslos bin bis 25 bei denen leben muss ne, was ich aber nicht hoffe das ich jezt 4 jahre arbeitslos bin.
ich danke vielmals über die antworten.