Beiträge von js111

    .. bitte um entschuldigung ... da habe ich mich wohl etwas unglücklich ausgedrückt ...

    "gibt es die möglichkeit, beim ALG II - Antrag einen mehrbedarf für die aufrechterhaltung des studiums zu beantragen"

    Also ich bin gerade bei der Beantragung von ALG II - bekomme sicher auch welches, jedoch wollte ich im vorfeld gleich einen "Mehrbedarf" oder höhere Werbungskosten dem Amt mitteilen, sonst kann ich auf Dauer das Studium nicht finanzieren.
    nochmals vielen Dank

    hallo,
    eine frage. ich bekomme meister-bafög und kfw-kredit für die studiengebühren - kein unterhaltsbetrag!!! da kein vollzeitstudium. gibt es die möglichkeit, beim ALG II - Antrag einen mehrbedarf für die aufrechterhaltung des studiums zu beantragen? ich muss monatlich 800km fahren und hätte übernachtungskosten von 60 euro.

    vielen dank
    janine

    ... nochmals hoppel, vielen dank .. nur ich möchte mich korrekt verhalten ... daher muss ich noch folgendes ergänzen ...

    - ich studiere auf abendschule ... d.h. ich bekomme meister-bafög nur für die studien- prüfungsgebühren (30,5% der gesamtstudiengebühren) den rest des studium finanziere ich durch den kfw-kredit .. auch hier KEINE UNTERHALTSLEISTUNGEN ... jegliche NK trage ich selbst!

    vielen dank

    hallo,
    leider habe ich keinen ähnlich gelagerten fall hier finden können, daher meine anfrage an die profis.

    folgender sachverhalt in stichpunkten:
    -ALG I bis 02.10.2009, Antrag auf ALG II gestellt
    -nebentätigkeit im sep. 2009 angemeldet, da ich eine anfrage erhalten habe und ich kein steuerbetrüger sein möchte
    - diese nebentätigkeit wird definitiv keine volle selbständigkeit (eher hobby) demnach habe ich den auftrag auch zu günstigen konditionen realisiert und hatte auch aufwendungen zur ausführung des auftrages
    - anträge zur befreiung / bzw. abführung der ust. muss ich noch beim Finanzamt nachreichen
    - weiter studiere ich nebenher auf abendschule und bekomme auch Meister-Bafög und kfw-kredit zur finanzierung der studiengebühren.

    Das Geld für den Auftrag habe ich im Sep. erhalten und BAFÖG bekomme ich immer Quartalsweise.

    Ich gehe davon aus, dass das BAFÖG - welches ja zur Bestreitung meines Studiums verwendet wird - und auch längst nicht ausreicht + kfwDarlehen + das Auftragsgeld nicht als Einkommen angerechnet wird.

    Erbitte hierzu Auskunft.
    Wenn doch, wie wird die Berechnung erfolgen - explizit auch das Geld aus dem Auftrag, den ich ja vor dem ALG II Bezug ausgeführt habe.

    Vielen herzlichen Dank
    JS111