Natürlich ist es eine Schenkung, der Opa lebt ja noch.
Wie dem auch sei, wir lösen das anders und richten die Sparkonten auf unseren Namen ein.
Beiträge von Pauline
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Ich sehe das eher als Schenkung.
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Meine Mutter ist vor kurzem verstorben. Sie hatte für ihre Enkelkinder je ein Sparbuch eingerichtet, allerdings nicht auf den Namen der Enkelkinder. Mein Vater möchte nun das Geld aus seinem Vermögen haben und das Geld den Kindern zukommen lassen.
Ein Enkelkind befindet sich in der Ausbildung. Vor der Ausbildung war sie Hartz IV Empfängerin. Wenn sie nach ihrer Ausbildung keine Arbeit bekommt und sie wieder Hartz IV beantragen muß, wundert sich die Behörde dann nicht woher das Geld in den zwei Jahren der Ausbildung gekommen ist?
Wieviel darf ein Hartz IV Empfänger an Erspartem haben? -
Mit 27 könnte man ja auch mal die Selbständigkeit wagen:D
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Ich lese hier des öfteren, das man einen Zuschuß zur Ausbildungsvergütung bekommen kann. Welche Voraussetzungen müssen denn gegeben sein, damit man ihn bekommt?
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Kindergeld bekommst du nur bis du 25 Jahre alt wirst.
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Man kann bis zu 400 Euro eine geringfügige Beschäftigung ausüben ohne KV zu sein.
Ich habe drei Arbeitgeber, bei denen ich je 70 Euro brutto verdiene und für diesen Betrag sowohl Steuern als auch an die Krankenversicherung/Sozialversicherung zahle. -
Sehe ich das jetzt richtig, ein AlgII Empfänger darf sich kein Sparbuch anlegen um für unvorhergesehen Ausgaben, z.b. Reparaturkosten an Haushaltsgeräten oder evtl. Neuanschaffung, Geburtstags- u. Weihnachtsgeschenke usw., etwas anzusparen?:confused:
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Ich bin selbst Mutter von zwei erwachsenen Töchtern.
Ich habe meine Kinder sicher nicht bekommen, um im Alter von ihnen versorgt zu werden, obwohl wir länger als 16 Jahre, zum teil auch heute noch, unsere Töchter unterstützen.Du solltest ausziehen und dein eigenes Leben leben.:)
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Das ist Schikane, irgendwann findet bestimmt jemand deinen Antrag wieder.
In Zukunft alles was man dort abgeben soll, sich immer schriftlich bestätigen lassen, vorher kopieren, und/oder per Einschreiben mit Rückschein abschicken.
Vielleicht sind die Angestellten beim Amt ja wirklich überlastet, aber dann sollten sie bei der Wahrheit bleiben;)
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Laut einem Urteil vom Sozialgericht Lüneburg darf -als "erste Stufe" - nur 30 % von ALG II einbehalten werden. Da dir die Leistung -rechtswidrig- sofort voll gestrichen wurde, hast du nun Anspruch auf die volle Zahlung.
AZ: S 30 AS 179/07 ERWeise dein Amt darauf hin.
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Das die Unterlagen fehlen, mit der Ausrede kamen sie meiner Tochter auch mal. Komischerweise tauchten sie dann irgendwann wieder auf. Die Bearbeitung hat dann aber doch nur 15 Monate gedauert
Ich würde mir, von allen Unterlagen, die ich irgendwo bei Behörden einreiche Kopien machen und mir den Erhalt, speziell bei Jobcentern, quittieren lassen. -
Zitat
Und was kann ich tun, wenn Änderungen nach 4 Monaten immer noch nicht bearbeitet wurden?
Immer wieder nerven, oder einem Arbeitslosenselbsthilfe-Verein beitreten. Dort wird dir geholfen;)
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Zitat
Dann gehen sie mal zur Agentur für Arbeit und melden sich Ausbildungsplatz suchend"
Na, da hast du doch Glück. Zu unserer Tochter wurde gesagt, sich ausbildungssuchend melden geht nicht, wenn man schon eine Ausbildung hat. Hat sich dann aber irgendwann selbst um einen Ausbildungsplatz bemüht.
Muß das Kindergeld nicht von deinen Eltern beantragt werden? War bei uns jedenfalls so. -
Wer gut 2000,00 Euro netto hat, bekommt garantiert kein Hartz IV.
Mein Tipp: heiratet, dann sparst du die Krankenkasse und kommst auch noch in eine andere Steuerklasse.