Einzug in eine Bedarfsgemeinschaft delta51 16. November 2009 um 09:39 Frage?Ich möchte mit meiner Partnerin zusammen ziehen, also eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft gründen. Meine Freundin hat allerdings einen Job. Wieviel darf sie im höchstens verdienen, ohne daß mir Hartz 4 gestrichen wird?mfgdelta 51