Beiträge von katt

    Das kann ich irgendwie nicht nachvollziehen, wenn man nicht zur BG angehört, warum kann dann das Geld abgezogen werden? Sehe da keine Logik. Naja egal, wenn so ist, dann ist es so.

    Und da das Bafög sowieso zur Hälfte ein Kredit ist, wird wohl die Summe nicht den Mindestbetrag übersteigen. Ein Kredit sollte doch kein Einkommen sein.

    Okay ich weiss nicht ob die Frage hier reingehört.

    Aber wir waren heute bei der ARGE, da es Unklarheiten bei dem Ausfüllen der neuen Formulare gab, also ob mein Kindergeld reingetragen werden muss (ja muss eswar auch geklärt, nur wie es in die Formulare reinkommt war die Frage) usw.

    Und da hat die Beraterin dort gesagt, dass ich in dem Antrag erscheinen muss (also in dem Graphen der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft) und mein Bafög als Einnahme der BG ausgewiesen werden muss.

    Am Ende wird die Leistungsableitung sich schon entscheiden ob ich aus der BG raustrete oder nicht. (Obwohl davor bei anderen Beraterin und hier im Forum es klipp und klar hieß, dass ich auf jeden Fall raus bin).

    Aber für mich klingt es danach, dass wenn ich mich schon in dem Antrag schreibe, dass ich in der BG bleiben möchte und mein Bafög vom Sozialgeld abgezogen werden soll.
    Und ganz wohl fühle ich mich dabei nicht.

    Und nach dem eine Beraterin dort was falsches zum Kindergeld gesagt hat, kann es durch aus sein, dass sich nicht jede Mitarbeiterin 100%ig mit allen Problemen auskennt. Und vor allem herrschte da ziemlicher Andrang, sie war in einem 2 Manns Büro, in großer Eile und da kann auch was falsches gesagt werden.

    Könnte ich einfach mich nicht in den Antrag reinschreiben und einen Brief beilegen mit "Unser Sohn trala bekommt ab Tralala Bafög und ist kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mehr, wohnt weiterhin mit uns und das Kindergeld wird weitehrin auf unser Konto ausgezahlt"?

    Okay jetzt hast du auch meine letzten Zweifel verschwinden lassen.
    Thanks, war über den Sinn des Kindergelds nicht informiert (meine Schuld) jetzt weiss ichs.

    Jetzt nur noch nochmal zur ARGE da wegen der Situation einige Unklarheiten herrschen bzw. wie man die Situation in die Formulare reinzwingt und wie es mit der Miete usw. aussieht.

    Aber das wird man uns dort sagen^^

    Also nochmal vielen Dank für die Hilfe.

    Ich habe ja nicht umsonst Danke gesagt^^ Jetzt werde ich das liebe Forum nochmal nerven.

    Ich habe die Situation vielleicht falsch beschrieben bzw. nicht ganz die wichtige Frage gestellt.

    Mein Kindergeld wird ja ans Einkommen der Bedarfsgemeinschaft eingerechnet- aber dann würde es ja heißen, dass die Bedarfsgemeinschaft ohne mein Kindergeld genau so viel Geld zur Verfügung hätte wie damit. Also das ARGE einfach die um das Kindegreld verminderte Summe (ausgehend vom Bedarf der Familienmitglieder ohne mich) auszahlt.

    Aber das mein Kindergeld ist doch nicht dafür, dass die ARGE weniger Geld an die Bedarfsgemeinschaft zahlt, sondern um mich zu unterhalten.

    also Beispiel mit ausgedachten, bequemmen Zahlen um die Situation zusammenzufassen. Keine Ahnung ob meine Beschreibung wirklich so gut ist.
    also
    *3 Personen ohne mein Kindergeld 1000€ von ARGE
    *3 Personen mit meinem Kindergeld 200€ von der Familienkasse + 800€ von der ARGE

    Und da kann doch nicht sein- Kindergeld ist doch für die Kinder da?! Und wenn es wirklich angerechnet wird, ist es dann als Einnahme mit dem Freibetrag von hundert Euro ode rnicht?

    Übrigens war ich heute in der ARGE da, die Mitarbeiterin dort hat mir klar und deutlich gesagt, dass man das Kindergeld auch auf mich umschreiben kann, selbst wenn ich zu Hause wohne. Ich habe sie zwar mehrmals gefragt, ob es wirklich so ist, und die obere Frage blieb natürlich ungefragt.

    In der Familienkasse wurde dagegen mir das selbe wie von dir mitgeteilt.

    Okay danke. Natürlich ist das Kindergeld kein "Taschengeld" nur haben irgendwelche Bekannten meiner Mutter ihr gesagt, dass man irgendwie das Kindergeld auf mich übertragen könnte oder so.

    Warum sie sich damit so gut auskennen sollen, ist eine andere Frage :D

    Also vielen Dank für die Hilfe. Ich finde es wirklich sehr toll, dass man ehrenamtlich Leuten hilft, die durch die ganzen Gesetze nicht wirklich durchschauen.

    Hallo!

    Seit Oktober studiere ich, wohne aber weiterhin bei meinen Eltern die ALG II bekommen.

    Anfang Oktober habe ich meinen Bafög Bescheid bekommen, bin damit in die ARGE gegangen und mir wurde dort mitgeteilt, dass ich aus der Bedarfsgemeinshcaft raustrete und ein neuer Bescheid kommt.

    Natürlich ist bis jetzt nichts passiert und jetzt ist der Antrag für den neuen Bescheid der Eltern da.

    Nun bleibt die Frage mit dem Kindergeld offen, wird das Kindergeld nun als Einnahme der Bedarfsgemeinschaft gezählt (und damit das Hartz IV um diese Summe gemindert) oder ist das Kindergeld meine Einnahme?
    Und das Kindergeld kommt auf das Konto der Eltern, kann man es irgendwie auf mich übertragen?

    Ausserdem stimmt es wirklich das ich mit meinem BAfög aus der Bedarfsgemeinschaft raustrete, gehe zwar wirklich schnellstmöglich in die ARGE hin, habe aber den Eindruck gewonnen das da oft eine Hand nicht weiss was die andere tut. Könnte durchaus sein, dass mir die Beratorin dort was falsches gesagt hat, weil sie meine Situtaion nicht erfasste oder so.

    Ich habe den Thread hier erstellt da ich nicht weiss, an wem ich mich melden soll (also ob Sozialamt oder Familienkasse dafür zuständig ist.)