Beiträge von Lavi

    (1) Gegenstand der Angemessenheitsprüfung ist die Brutto-Warmmiete (Miete inklusive Betriebskosten gemäß BetrKV und sonstige mietvertraglich geschuldete Leistungen, die nicht Bestandteil der Regelleistungen/der Regelsätze sind, sowie Heizkosten, nicht jedoch Kosten für Haushaltsenergie, die zusammen mit der Brutto-Warmmiete erhoben werden). Sofern bei der Angemessenheitsprüfung Werte für Betriebs- und/oder Heizkosten nicht zur Verfügung stehen (z.B. bei Neuanmietung von Wohnraum), kann von durchschnittlichen Betriebskosten in Höhe von 1,47 €/m² und von Heizkosten in Höhe von 0,90 €/m² ausgegangen werden.

    Betriebskosten stehen zur Verfügung, aber es sind nicht 1,47 euro sondern nur 1,16 euro. Aus diesen Grund wird der Umzug abgelehnt. Ist es nicht eigentlich besser wenn die Nebenkosten niedriger sind?
    Lohnt es sich für mich dagegen vorzugehen und z.B den Amtsleiter/Abteilungsleiter sprechen zu wollen oder habe ich garkeine Chance auf diese Wohnung?

    Ich, mein Kind und mein Freund wollen zusammen ziehen. Ich beziehe momentan ALG II und mein Freund geht arbeiten.

    Jetzt war ich beim Arbeitsamt und war mir ziemlich sicher das die Wohnung uns genehmigt wird, da der Satz für Berlin bei 542 Euro liegt und die neue Wohnung soll 540,20 Euro kosten.

    Die kalten Nebenkosten sind laut Mietvertrag 81,08 Euro bei 70,08 qm, das heisst 1,16 Euro pro qm.

    Die Wohnung wurde uns nicht genehmigt, da der Bearbeiter der Meinung ist, das es pro qm 1,47 Euro sein müssen und damit die Miete 562,14 Euro sein müsste.

    Jetzt meine Frage, ist dies gerechtlich gereglt das es mindestens 1,47 Euro sein müssen? Wenn ja wäre es nett wenn mir jemand den Link schicken kann.

    Bitte dringend um Hilfe.