(1) Gegenstand der Angemessenheitsprüfung ist die Brutto-Warmmiete (Miete inklusive Betriebskosten gemäß BetrKV und sonstige mietvertraglich geschuldete Leistungen, die nicht Bestandteil der Regelleistungen/der Regelsätze sind, sowie Heizkosten, nicht jedoch Kosten für Haushaltsenergie, die zusammen mit der Brutto-Warmmiete erhoben werden). Sofern bei der Angemessenheitsprüfung Werte für Betriebs- und/oder Heizkosten nicht zur Verfügung stehen (z.B. bei Neuanmietung von Wohnraum), kann von durchschnittlichen Betriebskosten in Höhe von 1,47 €/m² und von Heizkosten in Höhe von 0,90 €/m² ausgegangen werden.
Betriebskosten stehen zur Verfügung, aber es sind nicht 1,47 euro sondern nur 1,16 euro. Aus diesen Grund wird der Umzug abgelehnt. Ist es nicht eigentlich besser wenn die Nebenkosten niedriger sind?
Lohnt es sich für mich dagegen vorzugehen und z.B den Amtsleiter/Abteilungsleiter sprechen zu wollen oder habe ich garkeine Chance auf diese Wohnung?