Hallo alle,
ich habe gleich 3 Fragen auf einmal.
Nummer 1 - Der Anspruch:
Bedarfsgemeinschaft (Mann + Frau, verheiratet), 1 Einkommen (Ehefrau) (Vorruhestand) ca. 1200 Euro brutto - ALG II für den Ehemann der Bedarfsgemeinschaft wurde abgelehnt.
Ich habe leider keine Information gefunden wie hoch das Einkommen sein darf, bzw. wann eine Kürzung oder direkt die Ablehnung statt findet.
Ist 1200 Euro brutto definitiv ein zu hohes Einkommen, wenn der Ehemann noch Verpflichtungen hat? (Z.B. Kredite wegen einer Ich-AG die zurückbezahlt werden müssen)
Nummer 2 - Die Versicherung:
Wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? ALG II gibts ja nun nicht, wie läuft das mit der Versicherung nun genau?
Familienversicherung ist eventuell möglich, jedoch wohl auch sehr teuer. Gibt es eine Möglichkeit einen Antrag zu stellen um sich durch die ARGE versichern zu lassen? Selbst versichern ist ohne Einkommen in meinen Augen nicht möglich, vor allem wegen der anderen finanziellen Verpflichtungen.
Nummer 3 - GEZ-Befreiung:
Laut Liste können sich diverse Menschen von den Rundfunkempfangsgebühren befreien lassen. ALG II Empfänger zum Beispiel. Doch was ist wenn der Ehemann nun gar kein ALG II bekommt und kein Geld hat für die Rundfunkempfangsgebühren. Ist eine Befreiung dennoch möglich?
Die Person um die es geht hat 38 Jahre ununterbrochen gearbeitet und versteht nun selbst nicht mehr wieso kein Anspruch besteht, während andere ehemalige Bekannte ihr ganzes Leben von Sozialhilfe leben ohne einen Finger krumm zu machen. Ich verstehe auch das genau geprüft werden muss wem wann was zusteht, aber wirklich gerecht ist es wirklich nicht, leider.