Hallo, es ist richtig,dass sie nicht dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Dieses praktische Jahr braucht sie um ihr Fachabi abzuschließen statt des normalen Abiturs. (Bildungsfreiheit auch für Arme?) Wäre sie hier weiter in der normalen Schule geblieben, hätte es keine Probleme gegeben. Mit dem prakt. Jahr verkürzt sie die Ausbildung um 1 Jahr um zum Studium zugelassen zu werden. Gruß
Beiträge von tante10
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Ja, es ist ein Vollzeitpraktikum, davon 30 Std / Woche im Blinden und Altanheim und 10 Std. Theorie ( Umgang mit Randgruppen, eigene Psychohygiene)
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Ich hab da mal ein Problem. Meine 20 jährige Tochter muss, um das Studium zu beginnen ein praktisches Jahr im sozialen Bereich absolvieren. Nach wochenlanger, fruchtloser Suche im frankfurter Raum hat sie das Angebot bekommen in einem anderen Kreis ein kombniertes Jahr Praktikum und Schule zu absolvieren. Das Internat ist kostenpflichtig (ca.350.-€) Wir erhalten ergänzende Sozialhilfe, da der Kindesvater keinen Unterhalt zahlt und mein Einkommen zu gering ist. Das Amt hat jetzt die Beihilfe für meine Tochter komplett gestrichen, da sie sich nicht mehr im zuständigen Bereich aufhält. Das Amt im anderen Kreis ist ebenfalls nicht zuständig, weil sie dort nicht mit 1. Wohnsitz gemeldet ist. (Einspruch läuft) Weiß irgendjemand Rat?