Oh, oh. DAS muss ich in jedem Falle korrigieren:
"Meine Sachbearbeiterin zeichnet sich NICHT gerade durch Kompetenz aus".
So muss es bedauerlicherweise heißen... sorry.
Oh, oh. DAS muss ich in jedem Falle korrigieren:
"Meine Sachbearbeiterin zeichnet sich NICHT gerade durch Kompetenz aus".
So muss es bedauerlicherweise heißen... sorry.
Danke Pikary.
Ja, das ist ja die Krux. Ich wollte natürlich keine schlafenden Hunde wecken und habe deshalb erste einmal nicht bei der ARGE nachgefragt. Nein, die 161,- stehen nur bei mir, meine Tochter bekommt keinen Befr. Zuschlag. Welches Mitglied der BG etwas bekommt und wer welches Einkommen hat, ist ja genau aufgedröselt. Für meine Tochter sehe ich da keine 60,- EUR. Da steht nur ne Null.
Ich habe nur die eine Erklärung, dass die bei mir den Höchstbetrag angesetzt haben (160 EUR) weil die Differenz VOR Abzug des Einkommens ausgerechnet haben. Wenn das richtig ist, müsste meine Tochter aber zusätzlich 60 EUR bekommen.
Ist das aber nicht richtig, ist ein Widerspruch möglicherweise ein Schuß nach hinten und ich bekomme doch nur 96 EUR.
Möglich ist alles. Meine Sachbearbeiterin zeichnet sich gerade durch Kompetenz aus. Ich habe bisher bei JEDEM Bescheid (erfolgreich) Widerspruch einlegen müssen, weil die Mdm. wirklich eklatante Fehler macht ...
Wie beurteilt ihr diese "These"? Noch irgendeine Idee?
Weiß jetzt echt nicht, was ich machen soll. Widerspruch oder nicht?
LG,
Joleen
Hallo Forum!
Ich hoffe, Ihr könnt mir behilflich sein. Ich bin alleinerziehende Mami einer 3-jährigen Tochter und lebe mit ihr gemeinsam in einer BG.
Unser Gesamtbedarf inkl. der Kosten für Unterkunft und Heizung ist 1.216,19 EUR (744,59 EUR für mich und 471,60 EUR für meine Tochter).
Nachdem das Einkommen meiner Tochter (Unterhalt und Kindergeld) abgezogen wurde, verblieb ein Gesamtbedarf von 751,19 EUR (744,59 EUR für mich und 6,60 EUR für meine Tochter).
Bis unmittelbar vor dem Bezug von ALG II habe ich ALG I in Höhe von 895,20 EUR bezogen. Mir wurde mir ein Befristeter Zuschlag von 161,- EUR bewilligt.
Ist das nicht falsch? Nach meiner Rechnung beträgt die Differenz von 895,20 EUR (Höhe des vorher bezogenen ALG I) zu den bewilligten 751,19 EUR ALG II exakt 144,01 EUR. Zwei Drittel davon - ergo die Höhe des Befristeten Zuschlages - sind 96,01 EUR.
Habe ich mich nun verrechnet oder die ARGE?
Danke für Eure Info vorab.
Joleen