Beiträge von Sammy01

    Guten Tag,

    ich bin Student und meine Ehefrau zurzeit noch arbeitslos.

    Meine Ehefrau hat erstmalig ALG II beantragt, da ich ja als Student keinen Anspruch auf ALG II habe.

    Unser "Einkommen" war bisher lediglich mein KFW-Studienkredit und mein KFW-Bildungskredit. Meine Ehefrau verfügte bis dato über kein Einkommen.

    Nun haben wir den Bescheid bekommen und Sie bekommt ALG II. Also 323,- Euro und die 1/2 der Warmmiete. Es wurde keinerlei "Einkommen" angerechnet.

    Was mich nur sehr verwundert ist, inwiefern und ob überhaupt die Kredite als Einkommen gewertet werden können/dürfen/sollen/müssen?
    Nach langer Recherche gibt es sehr viele zwiespältige Meinungen und Urteile in den verschiedenen Foren.
    -Manche sagen, dass die Studienkredite, obwohl es ein monatlich ausgezahlter Kredit ist, voll als Einkommen angerechnet wird.
    -Die anderen sagen, dass dies kein Einkommen ist, schon allein wegen der Rückzahlungsverpflichtung.
    -Und wiederum andere sagen, dass lediglich Kredite NICHT angerechnet werden, wenn sie zweckbestimmt sind.
    -Und andere, dass nur ein gewisser Prozentsatz als zweckbestimmt angesehen wird.

    Also ich blicke da echt nicht mehr durch. Natürlich freuen wir uns, dass die Kredite überhaupt nicht als "Einkommen" angerechnet wurden, jedoch bin ich, nachdem ich so vieles gelesen habe, skeptisch, ob denen evtl. nicht ein Fehler unterlaufen ist und Monate später der Bescheid wieder geändert wird.

    Könnt Ihr uns da bitte weiterhelfen?