Ja, ich meine die Btriebskosten vom Vermieter. Sie hatte erst im November 60 Euro vom letzten Jahr wieder bekommen und ihr ALG2 ging ab Ende November los. Also diese 60 euro wurden ihr als Einkommen angerechnet und gleich abgezogen.Dann noch mal zu dem Übergangsgeld , das heißt wenn ich vorher z.B. 780 € ALG 1 erhalten habe und würde z. B. 659€ dann bekommen erhalte ich diesen Zuschuss. Wenn umgekehrt dann nicht mehr, oder?