das es nicht zur Erstausstattung gehört
ich zitiere: Die Richtlinie zur Gewährung einmaliger Leistungen nach § 23 SGB II des Landkreises Ostvorpommern sieht vor: Punkt 6. Sonstige Erstausstattungsleistungen bei Geburt
- Kinderbett mit Matratze
- Kinderwagen
- Wickelauflage
Jedoch habe ich auch folgendes im Internet gefunden dies bezüglich: Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
Leistungen für Erstausstattungen bei der Geburt eines Kindes sind grundsätzlich so zu verstehen, dass diese einmalig pro Haushalt gewährt werden. Im Falle einer weiteren Geburt sind die bereits vorhandenen Gegenstände zu nutzen. Eine Ausnahme hiervon könnte allenfalls dann vorliegen, wenn die Gegenstände, die im Rahmen der ersten Geburt als Erstausstattung bewilligt wurden, aufgrund der zeitlichen Nähe der beiden Geburten durch Nutzung gebunden sind.
Die Schwangerschaftserstausstattung umfasst dabei den Bedarf an Gegenständen wie Kinderwagen, Kinderbadewanne, Kinderbett, Bettwäsche, Wickelauflage, Hochstuhl und ähnlichen Dingen.
Die Gewährung erfolgt bedarfsbezogen. Da der Bedarf an einigen Gegenständen, beispielsweise einem Hochstuhl, erst im weiteren Verlauf des Wachstums entsteht, ist dieser auch erst später durch Leistungen zu decken.
Neugeborene sowie werdende Mütter haben zudem unter gewissen Umständen auf Bekleidungserstausstattung.
Auf der Seite von Erstausstattung Wohnung, Schwangerschaft, Kleidung bei Hartz IV
Was ist denn nun richtig????