steht das etwa nicht in dem anderen Forum für das Du hier so kräftig Werbung machst ??
Beiträge von Andy61
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dann keine chance auf ALG II. Vorrangige Ansprüche sind zuerst zu beantragen. Wohngeldbezug = Ausschluss ALG II
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erst mal Wohngeld prüfen lassen
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Da Du die zweite Ausbildung machst hast Du keinen BAB Anspruch solltest aber dennoch einen Antrag stellen. Die Ablehnung brauchst Du für die Wohngeldstelle. Wohngeld kannst Du dann beantragen. Kindergeld ist Einkommen der Eltern. Diese sind verpflichtet es an Dich weiter zu leiten.
Zwischen den 2 Ausbildungen solltest du Dir einen Job suchenGruss Andy
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Hartz 4 steht Dir nur zu wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst. Wenn Du Au Pair in England bist, ist das wohl kaum der Fall. Du kriegst doch dort Unterkunft Verpflegung und Taschengeld. Mit welchem Recht willst Du den deutschen Steuerzahler dann noch zur Kasse bitten.
Wenn Du nach der Arbeit auf dem Schiff nicht gleich einen neuen Job findest steht Dir sicher was zu aber eben auch die Pflicht jeden angebotenen Job anzunehmen und nicht auf der faulen Haut zu liegen.
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i.d.R. nicht aaaber
was hat den Sohn denn daran gehindert bisher eine Ausbildung zu machen. Ggf. wäre hier der sog. Verwandtenunterhalt fälllig aber da gibt es ganz enge Grenzen. Nur wenn er wegen Krankheit keine Ausbildung bisher machen konnteGruss Andy
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Ich würde an Deiner Stelle Wohngeld beantragen, denn beim ALG II werden die Dir sicher Jobangebote schicken und die Leistungen kürzen wenn Du nicht annimmst
Gruss Andy
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die Frage kann in einem Forum nicht beantwortet werden. Am besten zum Steuerberater und den Bescheid prüfen lassen.
Gruss Andy
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Du kannst gar nicht dagegen vorgehen. Bei H 4 ist das anzurechnen.
Gruss Andy
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3 x NEIN
BAföG gibts erst mit Beginn des Studiums
Wohngeldberechtigt bist Du nicht weil Du ja kein Einkommen hast
ALG II auch nicht weil unter 25 und noch ohne AusbildungDa hilft nur jobben und durchhalten bis Studienbeginn.
Gruss Andy
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wenn Du BAföG beziehst hast Du ALG II Anspruch höchsten in Höhe der ungedeckten Mietkosten. Du solltest auf alle Fälle vorher bei der ARGE vorstellig werden, denn ohne deren Zusage siehts schlecht aus mit Leistungen vorn dort.
Gruss Andy
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Du hast aber keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen weder vom Staat noch von den Eltern . Du kannst gerne Deine kreative Phase ausleben aber nicht auf Kosten anderer und genau danach hattest du gefragt. Wenn Dir dann die Antwort nicht gefällt ist das nicht mein Problem
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das ist Quatsch. Eltern sind verpflichtet Unterhalt zu zahlen aber nur wenn das *Kind* auch zügig eine Ausbildung absolviert. Solange nur *rumgegammelt* wird und nichts getan wird also weder Schule noch Ausbildung, schulden die Eltern auch keinen Unterhalt.
Es gibt für die *Kids* nicht nur RECHTE sondern mindestens genau so viele PFLICHTENGruss Andy
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ja hier gilt das Zuflussprinzip. du solltest den Zahlungseingang der ARGE melden sonst könnte massiver Ärger drohen
Gruss Andy
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Mh wie wäre es mit Ferienjob ??
Anspruch auf ALG II möglicherweise ja aber weisst Du wie lange so ein Antrag dort dauert ?
Da gehen gerne mal 3 Monate ins Land.Gruss Andy
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Wohngeld oder evtl. sogar ergänzend ALG II. Am besten bei der Wohngeldstelle berechnen lassen.
Gruss Andy
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und Kindergeld gibts auch noch bis 21
Also sollten die Eltern falls noch nicht geschehen das auch wieder beantragen. Sind ja nochmal 154 Euro.Gruss Andy
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warum stellst Du dann hier -noch dazu in der falschen Rubrik- Fragen, wenn Du eh schon einen Anwalt bemüht hast. So schlecht kann es Dir ja dann nicht gehen wenn Du Dir den leisten kannst. Aber ALG II beantragen na ja da wundert mich nichts mehr.
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Hallo
rückwirkend sicher nicht. Diese Leistungen werden ab dem Tag der Antragstellung erbracht. Also nix wie hin zu ARGE und Antrag und Termin holen. die vermerken dort das Datum und das gilt dann als Antragstellung. Wenn das ALG I nicht reicht ist ergänzend ALG II möglich.
Gruss Andy -
mal abgesehen davon dass das hier wohl das falsche Unterforum ist. Bekommst Du ALG II ? Außerdem musst Du wohl warten bis der SB entschieden hat. Hier kann Dir keiner sagen wie lange das dauert oder gar die Bearbeitung beschleunigen.
Gruss Andy
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sorry aber helfen kann Dir da nur die Arbeitsagentur direkt. Du solltest denen genau schildern wie das dort abgelaufen ist und wenn Du Glück hast triffst Du auf einen verständnisvollen Sachbearbeiter. In einem Forum wie diesem kann Dir da sicher keiner sagen wie das ausgeht.
Gruss Andy
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Hallo
während der Trennung bis zur Scheidung muss Dein Mann Dir Trennungsunterhalt und Unterhalt für die Kinder zahlen. Wenn das nicht reicht kannst du evtl. zusätzlich Wohngeld beantragen.
Gruss Andy
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Also sorry aber damit musst Du rechnen. Du wirst nicht erwarten dass Du nach D kommst und gleich volle Leistungen in Anspruch nehmen kannst. Die Anträge dauern eben.
Gruss Andy
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Hallo
meinst Du tatsächlich Arbeitslosengeld ? Dazu müsstest Du hier in D auch entsprechend lange gearbeitet haben um Anspruch zu haben. Wenn Du ALG II meinst, so musst Du das an der zuständigen ARGE oder AGAS an Deinem Wohnort in D beantragen und stell Dich drauf ein , dass die Bearbeitung schon mal 3 Monate oder länger dauern kann.
Gruss Andy
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Hallo
Du musst jeden der mit Dir in der Wohnung lebt angeben. Alles andere wäre Betrug und könnte teuer werden.
Gruss Andy
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nicht auf Kosten der Steuerzahler
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Hallo
na dann kannst hier nix beantragen. 'Dein Mann hat das zu zahlen, da ihr euch ja wohl nicht trennen wollt. Du kannst nicht nach D. zurück und auf Kosten des Steuerzahlers leben, dass muss dann Dein Mann finanzieren.
Gruss Andy