Hallo
Antrag wird wohl nicht das Problem sein, aber zurückzahlen kannst die Darlehen von dem ALG II Satz sicher nicht. Also am besten mit den Leuten und der Bank reden und Rückzahlung stunden lassen.
Gruss Andy
Hallo
Antrag wird wohl nicht das Problem sein, aber zurückzahlen kannst die Darlehen von dem ALG II Satz sicher nicht. Also am besten mit den Leuten und der Bank reden und Rückzahlung stunden lassen.
Gruss Andy
Hallo
in welchem Schwangerschaftsmonat bist Du denn ? Und was ist mit dem Vater des Kindes, der ist nämlich Dir und dann auch dem Kind gegenüber zu Unterhaltszahlungen verpflchtet
Gruss Andy
Hallo
bist Du dann nächstes Jahr wenn Du ausziehst auch fertig mit der Schule ? Und was hast du dann vor ? Studium ? -dann evtl. BAföG
Beim ALG II darf man nicht ausziehen solange man keine abgeschlossene Ausbildung hat, das dürfte daher schwer werden hier Unterstützung zu bekommen. Ein auswärtiges Studium allerdings oder eine Ausbildung mit langer Wegstrecke könnte ein Grund sein, andere Leistungen BAFöG oder BAB zu beantragen.
Gruss Andy
Hallo
na wenn es ein Darlehen war, dann muss man das sicher zurückzahlen und zwar ganz und nicht nur den Betrag der den Schonbetrag übersteigt.
Gruss Andy