hallo,
aber ist der trend bei der geschilderten situation, da diese ja nicht direkt wirkung auf die höhe der leistung hat, weil ja das ganze nicht veräußerbar ist, mehr richtung geldstrafe und dann eher niedrig oder höher, weil man ja nur eine zu diesem zeitpunkt nicht auf die höhe des bescheides relevante angabe gemacht hat so schlimm, oder bewegt sich das egal welches bundesland richtung haftstrafe.
wenn jemand 50.000 euro auf dem konto hat und gibt das nicht an, ist es doch schlimmer, wie wenn man eine angabe nicht macht, die zu diesem zeitpunkt auf die höhe des antrages da nicht veräußerbar keinen einfluss hat.
oder denke ich da falsch