Dies wurde mir im forum zum thema bafög geschrieben:
Nach dem BAföG-Ausbildungsstättenverzeichnis des Saarlandes ist das 'ne Fachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt.
Bei Fachschulen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG gibt's jetzt zwei Varianten:
Die auswärtige Unterbringung ist förderungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Dann gibt's nur den sog. kleinen Bedarfssatz (zurzeit 212 € mtl.), und Du bist nicht von vornherein von HartzIV ausgeschlossen. Zu HartzIV kann ich mehr nicht sagen.
Ist sie aber gerechtfertigt, gibt's den großen Bedarfssatz, dafür gibt's aber wohl kein HartzIV mehr. Möglicherweise gibt's hiervon aber wiederum Ausnahmen.