Beiträge von Schizophrenia

    Dies wurde mir im forum zum thema bafög geschrieben:

    Nach dem BAföG-Ausbildungsstättenverzeichnis des Saarlandes ist das 'ne Fachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt.

    Bei Fachschulen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG gibt's jetzt zwei Varianten:

    Die auswärtige Unterbringung ist förderungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Dann gibt's nur den sog. kleinen Bedarfssatz (zurzeit 212 € mtl.), und Du bist nicht von vornherein von HartzIV ausgeschlossen. Zu HartzIV kann ich mehr nicht sagen.

    Ist sie aber gerechtfertigt, gibt's den großen Bedarfssatz, dafür gibt's aber wohl kein HartzIV mehr. Möglicherweise gibt's hiervon aber wiederum Ausnahmen.

    Hey Leute =)
    Ich würde vom bafög Forum hierher geschickt...
    also ich schildere euch mal meine Situation. Ich bin 22 Jahre alt und lebe zur Zeit noch bei meiner Mutter. Im August diesen Jahres fang ich eine schulische Ausbildung an. Für diese Ausbildung muss ich leider Auziehen weil es keine Verbindungsmöglichkeiten gibt.
    Jetzt hat mir hier im Forum jemand gesagt, dass ich wahrscheinlich bafög (212€) und Kinderdeld erhalten werden.
    Nun zu meiner Frage: Bin ich in irgendeiner Art berechtigt noch Harz IV zu bekommen? weil 212 + 184 wär bissl wenig für ne Wohnung.
    Wird bafög als einkommen angerechnet?