Guten Abend liebes Redaktionsteam und Forums Gemeinschaft,
habe am 08.11.2010 unseren Verlängerungsbescheid erhalten, dabei haben wir auch den Widerrufsrecht (mit ca. 1 Monat) nicht verwendet bzw. vergehen lassen.
Im Bescheid steht, das die Leistungen ab dem 01.01.2011 von 548,99€ auf 248,99€ herabgesetzt wird, aufgrund der voraussichtlichen gesetzlichen Änderungen. Also das Elterngeld von der Bundeselterngeldstelle wird hier voll angerechnet.
Da meine Frau nur im Eltern Urlaub ist und noch einen unbefristeten Arbeitsvertrag besitzt, stellt sich nun die frage, ob man auch ab dem 01.01.2011 die 300€ Elterngeld als Freibetrag ansetzen darf?
Wenn der Bescheid offensichtlich fehlerhaft ist, brauche ich einen Anwalt oder erkennt das die ARGE an und korrigiert dieses?
Kurz die Daten unserer Familie:
Also meine Ehefrau und meine Tochter leben in eine Bedarfsgemeinschaft. Dann sind wir eine Haushaltsgemeinschaft, da ich Student bin.
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Meine Frau:
Sie erhält Elterngeld vom Bundes Versorgungsamt mit bis zu 515,47€
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Auch erhält sie Hartz4 Leistungen von 548,99€ bis zum 01.12.2010
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Ab dem 01.01.2011 wird sie 248,99€ Hartz4 Leistungen erhalten
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Bevor unsere Tochter am 29.01.2010 zur Entbunden wurde, hat sie noch gearbeitet(d.h. von 09.2000 bis 29.01.2010 gearbeitet, in der selben Firma).
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Meine Tochter:
bald 11 Monate alt
Ich(Student):
29 Jahre alt, im 9 Semester und als Ordentlicher Student angemeldet
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Arbeite seitdem 01.12.2010 nicht mehr als Werkstudent, da die Vertragslaufzeit nicht verlängert wurde.
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In Zukunft werden wir finanzielle Probleme haben und das bald ab dem 01.01.2011. Denn wenn es so bleibt, dann erhalten wir nur noch ein Einkommen von:
Elterngeld: 515,47€
Kindergeld: 184€
Hartz4: 248,99€
Wohngeld (bis zum 01.02.2011): 121€
Gesamtbetrag: 948,66€
Unsere Ausgaben sind:
Miete: 622€
Strom: 77€
Telefon: 20€
Gesamtfixkosten: 719€
usw. ...
es sind noch mehr Ausgaben (also sprich noch Lebensmittel usw.)vorhanden. Somit ist noch mit 300€, die tatsächliche Grenze erreicht.
Habe gerade bisschen, das Haushaltsbegleitgesetzt an den mir Interessanten Stellen gelesen. Hier den Link:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Dru….pdf/680-10.pdf
Hier nun den Zitat aus dem Link:
Dem § 10 wird folgender Absatz 5 angefügt:
„(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht bei Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und § 6a des Bundeskindergeldgesetzes. Bei den in Satz 1 bezeichneten Leistungen bleibt das Elterngeld in Höhe des nach § 2 Absatz 1 berücksichtigten durchschnittlich erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt bis zu 300 Euro im Monat als
Einkommen unberücksichtigt. In den Fällen des § 6 Satz 2 verringern sich die Beträge nach Satz 2 um
die Hälfte.
Somit erhalten nur jene einen 300€ Freibetrag auf Elterngeld bei Hartz4, die auch tatsächlich vor der Geburt Ihres Elterngeld Anspruches, gearbeitet haben. Da nun meine Frau von 2000 bis 2010 gearbeitet hat, bis zur Entbindung unserer Tochter. Darf wohl das Elterngeld, nicht auf die Hartz4 Leistung voll angerechnet werden. Damit ist wohl auch der Bescheid Fehlerhaft oder???
Eine weitere Frage stellt sich nun für mich, da ich gerade vor 10 Minuten unseren Schreiben von der Bundeselterngeldstelle gelesen habe. Es wird empfohlen, den 2 Teilbetrag aus dem Jahr 2011 sich auszahlen zu lassen, damit man weiterhin keine 2% (von 67% auf 65%) verliert und weiterhin die Sozialleistungen(bei uns hier HARTZ4) in Anspruch(in fast vollem Umfang) zu nehmen.
Nun meine letzten Fragen:
Wird die ARGE die Summe des Teilbetrag aus dem Jahr 2011, als einmal Zahlung im Monat Dezember 2010 betrachten?
Oder wird sie Diesen Teilbetrag als Einkommen im Jahr 2011 betrachten?
Und wir der Teilbetrag als Vermögen angesehen?
Ich danke jedem der mir hier helfen kann und dem Redaktionsteam für dieses Forum.
Frohes Fest für alle und guten Rutsch jedem
LG LaFamilia