Sieht gut aus;
Eigentümer und Besitzer müssen nicht identisch sein,
Hallo, ich bin AlG II-Bezieher und habe meinem Vater einen neuen Pkw gekauft.
Das allerdings nur, weil ich als Schwerbehinderter 20 % Rabatt beim Händler bekommen habe, mein Vater nicht.
Jetzt steht mein Name im Kaufvertrag. .....
Danke vorab. Gruß
Allerdings wäre entscheidend, wer im Fahrzeugbrief eingetragen ist, dieser gilt nach Außen als Besitzer und (fiktiv) Eigentümer.
Problematisch wäre noch was anderes:
Der mit dem Behindertenrabatt erworbene Wagen muss auf eine behinderte Person zugelassen werden.
Vielleicht kommt man beim Jocenter mit einem Schrecken davon, jedoch mit der Rabatt-Geschichte könnte es noch Ärger geben.
dms