Hallo, andy,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe inzwischen Post von einem Anwalt bekommen und zitiere die Antwort:
"Es ist Ihnen gestattet, auch ohne Zustimmung von Behördenseite umzuziehen - dies steht Ihnen nach dem Grundgesetz frei. Allerdings werden Umzugskosten nur nach vorheriger Absprache übernommen, wenn Sie diese selbst übernehmen, darf Ihnen der Umzug nicht verboten werden.
Auch werden nur die Kosten einer angemessenen Wohnung übernomme - ist die Wohnung zu groß, wird also wie bisher nicht die volle Miete übernommen."
Wenn man nicht genau Bescheid weiß, sollte man als "erfahrener Benutzer" die Antwort lassen.
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende M. B.