Beiträge von M. B.

    Hallo, andy,
    vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe inzwischen Post von einem Anwalt bekommen und zitiere die Antwort:

    "Es ist Ihnen gestattet, auch ohne Zustimmung von Behördenseite umzuziehen - dies steht Ihnen nach dem Grundgesetz frei. Allerdings werden Umzugskosten nur nach vorheriger Absprache übernommen, wenn Sie diese selbst übernehmen, darf Ihnen der Umzug nicht verboten werden.
    Auch werden nur die Kosten einer angemessenen Wohnung übernomme - ist die Wohnung zu groß, wird also wie bisher nicht die volle Miete übernommen."

    Wenn man nicht genau Bescheid weiß, sollte man als "erfahrener Benutzer" die Antwort lassen.
    Liebe Grüße und ein schönes Wochenende M. B.

    Ich möchte gern in eine günstigere Wohnung ziehen und würde den Umzug selbst bezahlen. Heute habe ich den Antrag beim Arbeitsamt abgegeben. Meine SB kann das nicht entscheiden. Der Antrag wird an den zuständigen SB weitergeleitet..... und das kann dauern. Vielleicht hat jemand mit dieser Thematik Erfahrung. Ich würde mich über Antworten sehr freuen.

    Liebe Grüße
    Monika

    Die Leistungen des Arbeitsamtes werden ab dem Tag der Antragstellung bewilligt. Da Sie am 02. Januar diese negative Aussage erhalten haben, hätten Sie müssen an demselben, spätestens aber am 03.01.2008 bei dem Arbeitsamt vorsprechen und einen Antrag ausfüllen. Die nötigen Nachkommesnachweise kann man nach Erhalt nachreichen. Liebe Grüße und viel Erfolg - M. B.