Hallo
Zitatich sehe weiterhin Selbstverschulden, weil Du ohne vorliegende schriftliche Genehmigung durch die ARGE offensichtlich die Wohnung gekündigt hast.
Das Amt hat mir mitgeteilt das ich in eine kleinere und günstigere Wohnung Umziehen muss da diese Whg für 2 Personen zu groß ist und nur vorrüber gehend bezahlt wird. Deshalb die Kündigung der Wohnung.
Ich spreche diese Woche beim zuständigen Amt vor und stelle einen neuen Antrag und schau mal was Sie sagen bzw. wieviel sie nun endgültig von den Mietkosten übernehmen - ich habe keine andere Wahl DAS oder wir sitzen auf der Straße....
In so kurzer Zeit eine andere Wohnungszusage zu bekommen die in dem Rahmen ist - ist wohl wie ein 6er im Lotto. Für diese Zusage habe ich 3 Monate lang nach Whg gesucht und sämtliche besichtigt und von meiner Seite auch immer zugesagt - doch die Vermieter stehen absolut nicht auf den Papierkrieg....
Hoffe das alles gut geht.... melde mich die Tage wieder wenn ich mehr weiß... Bis dann.... Grüße