Danke und 'nen schönen Tag...
Beiträge von Herr_E
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Hallo,
entscheidend ist der Monat. Hättest Du ALG II erst ab dem 1. Dezember beantragt, hätte die Gutschrift nicht verrechnet werden können. Da Du aber bereits ab November ALG II bezogen hast, ist das im gleichen Monat eingetroffene Geld als Einnahme zu werten.
Gruß!
Hallo,
ich habe den Antrag zwar im November abgegeben, allerdings beantragte ich Leistungen erst ab dem 01. Dezember!!! (siehe oben)
Bis 30.11. bezog ich noch ALG1.Kann ich somit davon ausgehen, dass die Leistungsberechnung falsch ist, da das Guthaben in die Berechnung nicht hätte einbezogen werden dürfen?!
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Hallo,
ich habe im September diesen Jahres von meinem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erhalten, die ein Guthaben ausweist.
Anfang November wurde dieses Guthaben mit der anfälligen Miete für November verrechnet.
Am 23. November stellte ich dann einen Antrag auf ALG2 mit Beginn zum 01. Dezember.
Im Bewilligungsbescheid wurde die Leistung für den ersten Monat (Dezember) um das bereits verrechnete Guthaben gekürzt.Mir ist durchaus klar, dass dieses Vorgehen INNERHALB des Leistungsbezugs korrekt ist (SGB 2 Abschn. 2 §22).
Allerdings finde ich es höchst fragwürdig, diesen Paragraphen auf Nebenkostenabrechnungen anzuwenden, die schon vor der Antragstellung ausgeglichen wurden.Kann mir bitte jemand diesbezüglich eine Auskunft geben, wie es sich verhält?
Vielen Dank