Ja.Der Unterhalt ist tituliert und wird vom Nettoeinkommen richtigerweise abgegozen. Mir geht es nur um die Frage,wenn man minderjährige Kinder hat ,die nicht in eigenen Bedarfsgemeinschaft leben,berechnet man den Freibetrag bei Erwerbstätigkeit bis zu einer Grenze von 1200 € oder bis 1500€?