Hi,
BAB wurde abgelehnt, da meine erste Ausbildung gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat (laut Arbeitsamt, realität sagt was anderes bislang).
Habe dmait eigentlich gerechnet. Darum vorher 3 mal beim Jobcenter angefragt, ob ich für den Fall einer Ablehnung in der BG verbleibe. Jedesmal ja gehört und dann den Ablehnungsbescheid bekommen.
Aus dem gleichen Grunde kann ich afaik auch kein Wohngeld beantragen, da ich prinzipiell BsB förderfähig bin ...
Wenn in meinem Fall keine Pauschale gilt, kann ich wenigstens die Fahrtkosten als Werbungskosten angeben und dafür die 0.3€ /km "Pauschale" nehmen, die auch für Steuererklärungen gilt? Nicht das ich das falsch formuliert habe.
Rechnerisch würde ich bei der mir angebotenen Gehaltserhöhung ca. 60€/Monat mehr kriegen, die dann meinen Grunbearf übersteigen. Ich komme auf ca 150€ Fahrtkosten (PKW, 30c/km, 225 Arbeitstage im Jahr, Strecke anteilig Arbeitsstelle und Berufsschule).
Wenn ich das richtig verstanden habe, darf ich als Auszubi also nichtmal Fahrtkosten die ich "nachweisen" kann abziehen, oder hatte ich mich nur schlecht ausgedrückt, als ich nach der Pauschale gefragt hatte?
Das ich nichts vom Amt kriege ist ja halbwegs nachvollziehbar (Azubi) aber das ich nicht mal mein Spritgeld anrechnen kann (geht ja eh das meiste wieder zurück ) ist schon etwas hart.
Auf jeden fall Danke für Deine Antworten. Hilft mir echt weiter, da ich sonst keinen kenne, der sich mit so was auskennt.