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Neuer P-Konto Freibetrag – mindestens 1.500 Euro vor Kontopfändung geschützt

Taschenrechner mit 2024 auf dem Display auf Euro-Geldscheinen

Mit den neuen Pfändungsfreigrenzen seit dem 01.07.2024 ist auch der P-Konto Freibetrag gestiegen. Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto ist nun in Höhe von mindestens 1.500 Euro automatisch vor einer Kontopfändung und damit dem Zugriff durch Gläubiger geschützt.

1.500 Euro Pfändungsfreibetrag

Ein P-Konto gewährt Schuldnern einen festgelegten Grundfreibetrag, der seit dem 1. Juli 2024 bei 1.491,75 Euro liegt, siehe Pfändungstabelle. Dieser Pfändungsfreibetrag wird auf volle 10 Euro aufgerundet, sodass für Alleinstehende monatlich mindestens 1.500 Euro Kontoguthaben vor Pfändungen geschützt sind. Woher das Geld stammt, ist für den P-Konto Freibetrag unerheblich. Für viele Betroffene ist dieser Schutz essentiell, da er ihnen ermöglicht, trotz finanzieller Schwierigkeiten grundlegende Ausgaben, wie Einkauf oder Miete, zu decken.

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Höherer Pfändungsfreibetrag bei Unterhaltspflichten

Der Pfändungsschutz des P-Kontos ist besonders wichtig für Schuldner mit Unterhaltspflichten. Abhängig von der Anzahl der Personen, für die der Kontoinhaber unterhaltspflichtig ist, erhöhen sich die Freigrenzen deutlich. Für eine unterhaltsberechtigte Person, etwa die Ehefrau oder ein Kind bei Alleinerziehenden, erhöht sich der Pfändungsfreibetrag um 561,43 Euro auf 2.053,18 Euro, auf volle 10 Euro aufgerundet sind das 2.060 Euro im Monat.

Jede weitere unterhaltsberechtigte Person, bis zu fünf werden höchstens berücksichtigt, erhöht die Pfändungsfreigrenze um je 312,78 Euro im Monat. Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern kommt so auf einen monatlichen P-Konto Freibetrag von 2.370 Euro. Ein verheirateter Familienvater mit zwei Kindern hat seit Juli nun einen monatlichen Pfändungsfreibetrag von 2.680 Euro, bei vier Kindern sind es 3.310 Euro und gleichzeitig auch der pauschale Höchstbetrag, den ein P-Konto schützen kann.

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Beispiel: Familienvater, verheiratet, zwei Kinder, 2.770 Euro Nettolohn, 2.680 Euro anerkannter Pfändungsfreibetrag. Von dem Geldeingang in Höhe von 2.770 Euro auf dem P-Konto wird die Bank nur 90 Euro (2.770 – 2.680 Euro) im Rahmen der Kontopfändung an den Gläubiger abführen, 2.680 Euro bleiben dank Pfändungsschutz unantastbar.

Besteht Unterhaltspflicht für mehr als fünf Personen, kann der Pfändungsfreibetrag zusätzlich erhöht werden. Allerdings muss hierfür beim Vollstreckungsgericht ein Antrag auf individuelle Festsetzung des Freibetrags eingereicht werden. (§ 850f ZPO)

P-Konto Freibetrag erhöhen

Damit Unterhaltspflichten den P-Konto Freibetrag erhöhen, müssen Kontoinhaber der Bank die entsprechenden Verpflichtungen nachweisen. Hierfür können eine Geburtsurkunde oder ein Nachweis über tatsächliche Unterhaltszahlungen vorgelegt werden. Sind Unterhaltspflichten einmal anerkannt und bei der Bank vermerkt, greift der automatische Pfändungsschutz bis zur festgelegten Höhe.

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Umwandlung in ein P-Konto

Ein Pfändungsschutzkonto kann bei jeder Bank eingerichtet werden, bei der ein Girokonto geführt wird. Dabei wird kein neues Girokonto benötigt, statt dessen wird auf Antrag das bestehende Konto in ein P-Konto umgewandelt. Es ändern sich weder Kontomodell noch mögliche Kosten, das bisherige Konto wird lediglich um den automatischen Pfändungsschutz ergänzt.

Die Einrichtung erfolgt in der Regel unkompliziert: Ein Antrag wird gestellt und gegebenenfalls Nachweise für mögliche Unterhaltspflichten eingereicht – innerhalb von vier Bankarbeitstagen ab Antrag muss die Bank das Konto in ein P-Konto umgewandelt haben. Kosten für die Umwandlung darf die Bank nicht berechnen.

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1 Monat Zeit

Wurde der Bank bereits ein Pfändungsbeschluss zugestellt, muss die Umwandlung in ein P-Konto binnen eines Monats beantragt werden, anderenfalls ist die Bank verpflichtet, das gepfändete Guthaben an den Gläubiger auszuzahlen. Wurde diese Frist nicht eingehalten, umfasst der Pfändungsschutz erst zukünftiges Guthaben.

Finanzielles Schutzschild

Das P-Konto dient praktisch als Schutzschild für Schuldner, da es verhindert, dass sie ihre Zahlungsfähigkeit vollständig verlieren. Durch den Pfändungsfreibetrag bleibt genug Geld für die notwendigsten Lebenshaltungskosten auf dem Konto erhalten. Ohne diesen Schutz könnten Schuldner schnell in eine Spirale geraten, in der sie ihre Miete oder Stromkosten nicht mehr bezahlen können, was zu noch schwerwiegenden Problemen führen könnte, wie Wohnungsverlust oder Stromsperre. Das P-Konto sichert somit die finanzielle Basis und sorgt dafür, dass Schuldner weiterhin ihren grundlegenden Verpflichtungen nachkommen können.

Titelbild: Zerbor / shutterstock

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