Wer drei Euro ausgibt, um am Ende des Tages einen Euro in der Kasse zu haben, geht bankrott. Bei den Jobcentern ist das offenbar egal. Hier muss der Steuerzahler Millionen Euro investieren, damit die Behörden auch Kleinbeträge von Hartz-IV-Empfängern zurückfordern können. Welche Ausmaße diese Praxis inzwischen hat, belegen die Zahlen, die dem CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Whittaker vorliegen. Um 18 Millionen Euro einzuziehen, wurden 60 Millionen Euro verpulvert.
Kleinbeträge sind besonders teuer
Sobald ein Jobcenter zu viel Geld bezahlt hat, wird das Bürokratiemonster aktiv. Das heißt, die Mitarbeiter müssen alles daransetzen, den Hartz iv Betrag zurückzufordern. Dazu wird eine riesige Maschinerie in Gang gesetzt, die entsprechend hohe Kosten verursacht. Das fängt mit Erstattungsbescheiden an, geht über Mahnungen und reicht in einigen Fällen bis hin zum Vollstreckungsversuch.
Besonders deutlich wird die Diskrepanz zwischen Aufwand und Ergebnis bei Forderungen bis 20 Euro. Sie summierten sich im vergangenen Jahr auf rund 4,6 Millionen Euro. Gekostet haben die Maßnahmen, um das Geld zurückzuerhalten, stolze 40,6 Millionen Euro. Das heißt: je kleiner der Betrag, desto höher der personelle und somit auch finanzielle Einsatz.
Es gibt keine Bagatellgrenze
Das Problem: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) spricht sich schon seit Jahren dafür aus, eine Bagatellgrenze einzuführen, um nicht hinter jedem Betrag herlaufen zu müssen. Stattdessen gibt es Eskalationsstufen. Bis sieben Euro werden die Forderungen erfasst und verbucht. Bescheide und Mahnungen drohen bei Beträgen bis 36 Euro.
Experten sehen bei Bagatellgrenzen die Gefahr, dass die Zahlungsmoral nachlässt – und das nicht nur bei Hartz IV, sondern auch in anderen Bereichen wie Strafzetteln. Sich allerdings auf jeden Cent zu werfen, als ginge es um alles oder nichts, kann auch nicht die Lösung sein. Denn damit wird, das erkennt jeder Grundschüler, Geld zum Fenster hinausgeworfen.
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