Die Bundesregierung hat sich auf ein neues Entlastungspaket verständigt, welches unter Anderem einen pauschalen Sofortzuschlag in Höhe von 100 Euro für erwachsene Hartz IV Bedürftige sowie monatlich 20 Euro für von Armut betroffene Kinder vorsieht.
UPDATE vom 23.03.2022: Der Koalitionsausschuss hat ein „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ beschlossen. Damit werden die ursprünglichen 100 Euro Corona-Zuschlag um weitere 100 Euro aufgrund der hohen Energiepreise erhöht, so dass die Leistungsberechtigten insgesamt 200 Euro ausgezahlt bekommen. (Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 23. März 2022)
Die Corona-Pandemie ist noch lange nicht ausgestanden und die steigende Inflation sowie in die Höhe schießende Preise für Strom und weitere Energiekosten belasten die deutsche Bevölkerung schwer – mit der anhaltenden bzw. gerade eskalierenden Russland-Ukraine Krise ist zudem noch mit weiteren Preissteigerungen zu rechnen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung für weitere Maßnahmen zur Entlastung der Bürger auf den Weg gebracht, auf die man sich gestern geeinigt hat.
100 Euro für jeden Hartz IV Bedürftigen
Aus einer Hartz IV Erhöhung mit dem Regierungswechsel ist leider nichts geworden. Um Menschen im Bezug von Hartz IV Leistungen zu entlasten, wird die Regierung einen einmaligen und pauschalen Hartz IV Zuschuss in Höhe von 100 Euro auszahlen, den jeweils alle volljährigen Bedürftigen auf Hartz IV, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, die im Monat Juli 2022 einen Anspruch auf die Sozialleistungen haben. Ein Auszahlungstermin steht allerdings noch nicht fest, aber aufgrund der Anspruchsvoraussetzungen im Juli kann man von einer Auszahlung in den Sommermonaten ausgehen.
Zusätzlich wurde der erleichterte Zugang in Bezug auf Vermögensprüfung und Angemessenheit der Wohnkosten zu Hartz IV, der bereits in 2020 als Corona-Hilfsmaßnahme eingeführt wurde, bis zum 31.12.2022 verlängert, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärte.
Kinder erhalten 20 Euro monatlich zusätzlich
Bis die von der Ampel-Koalition vereinbarte Kindergrundsicherung die bisherigen Sozialleistungen für Kinder ersetzt, wird noch einige Zeit dauern. Bis zur Einführung dieser Kindergrundsicherung erhalten Kinder aus armen Familien, die Anspruch auf Sozialleistungen wie Hartz IV, Wohngeld, Kinderzuschlag etc. haben, einen monatlichen Zuschlag von 20 Euro, beginnend ab dem 01. Juli 2022. Nach aktuellen Informationen soll die Auszahlung vollautomatisiert ablaufen, was bedeutet, dass diese Leistungen für Kinder nicht gesondert beantragt werden müssen.
Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert diesen Zuschlag als zu gering und zu spät, zudem decke dieser Zuschlag nicht einmal den Inflationsausgleich, so die Pressemitteilung vom 24.02.2022 des DKHW.
Einmaliger Heizkostenzuschlag
Zudem soll der geplante Heizkostenzuschlag in Höhe von 115 Euro kurzfristig im Bundestag verabschiedet werden, mit dessen Auszahlung im Sommer dieses Jahres gerechnet wird. Dieser ist für Bezieher von Wohngeld, Studenten, Schüler und Auszubildende vorgesehen.
Weitere Entlastungen der Bevölkerung
Insgesamt sieht das Entlastungspaket 10 Punkte vor, die sich nicht nur auf die Kompensation der Preissteigerungen bei Sozialleistungen erstrecken.
EEG-Umlage fällt ab 01. Juli 2022 weg
Bürger werden auch bei den Stromkosten entlastet. So soll ab 01. Juli dieses Jahres die EEG-Umlage gestrichen werden. Um den steigenden Stromkosten entgegenzuwirken ist auch geplant, die EEG-Umlage ab dem 01. Juli 2022 abzuschaffen. Nach aktuellen Angaben des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.) liegt der Anteil der EEG-Umlage mit 3,723 Cent bei etwas über zehn Prozent des Strompreises. Sofern die Energieversorger diese Abschaffung auch in ihrer Preisgestaltung umsetzen, könnte der Strompreis demnach um ein Zehntel sinken.
Pendlerpauschale und Arbeitenhmerpauschbetrag steigen
Rückwirkend zum 01.01.2022 steigt auch die Pendlerpauschale von 35 Cent je Kilometer auf 38 Cent, allerdings nur für Pendler mit einer einfachen Wegstrecke zur Arbeit von mindestens 21 Kilometern.
Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird von 1.000 Euro auf 1.200 Euro erhöht.
Darüber hinaus steigt der Grundfreibetrag bei de Einkommensteuer von 9.984 Euro um weitere 363 Euro auf 10.347 Euro jährlich.
Da sich mit den steuerlichen Änderungen Entlastungen bei Arbeitnehmern ergeben und demzufolge auch die Nettolöhne steigen, hat dies direkt und indirekt auch Einfluss auf die Berechnung des Hartz IV Regelsatzes, der sich aus einer Mischrechnung aus Preissteigerungen sowie der Nettolohnentwicklung ergibt.
Quellen:
- Die Bundesregierung: Mehr Unterstützung in der Grundsicherung
- Pressmitteilung Deutsches Kinderhilfswerk vom 24.02.2022
- Übersicht Strompreis BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
- BMAS: Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung verlängert vom 23.02.2022