Tankstelle, Gas, Einkauf: Die CO2-Abgabe ist für jeden im Portemonnaie spürbar, besonders bei Bürgergeld Bedürftigen und Haushalten mit geringem Einkommen. Ausgleich und Abhilfe hat die Ampel eigentlich in Form eines Klimagelds vorgesehen. Da es auf sich warten lässt, springt eine private Initiative ein. Der Verein sanktionsfrei e.V. verlost ein Klimageld in Höhe von 139 Euro. Voraussetzung: Man ist auf Bürgergeld, Wohngeld oder Grundsicherung angewiesen.
Der CO2-Preis
Der Preis für CO2, einen der Hauptverursacher der Klimakrise, wird seit 2021 erhoben. Da Menschen im Bürgergeldbezug und jene, die nur wenig verdienen oder eine kleine Rente haben, prozentual mehr von ihren Einkünften berappen müssen, tragen sie mit schmalen Schultern den großen Teil der Last. Dabei verursachen Wohlhabende mehr Treibhausgas.
Sozial gerechter Klimaschutz
Deshalb sprechen sich der Verein Sanktionsfrei und mit ihm eine Reihe von Kooperationspartnern – etwa der BUND, Attac, der Paritätische Gesamtverband und Oxfam – für einen sozial gerechten Klimaschutz aus. Das hatte die Regierung auch versprochen, den geplanten finanziellen Ausgleich aber auf Eis gelegt. Indem Menschen, die wenig CO2 verursachen, mehr im Geldbeutel bleibt, wäre es eine faire Umverteilung. Stattdessen fließt das Geld in andere Projekte, wie die Subvention von Chip-Fabriken.
Klimageld ist keine Utopie
Eine Utopie stellt das Klimageld nicht dar. Denn in Österreich und der Schweiz ist es längst Realität. Hierzulande sei es, so die offizielle Aussage, technisch nicht möglich, ein Klimageld zu zahlen. Das Aktionsbündnis vermutet dahinter eine bequeme – wohl eher billige – Ausrede und nimmt das Thema Klimageld daher selbst in die Hand.
Verlosung – die Bedingungen
1.000 Menschen haben die Chance, je 139 Euro Klimageld zu erhalten. Die Macher fordern damit die Regierung auf, ihr Versprechen umzusetzen, und möchten eine Debatte anstoßen.
Teilnahmeberechtigt sind Menschen, die Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen. Benötigt werden der Name, eine E-Mail-Adresse und das Geburtsdatum. Anmelden kann man sich bis zum 4. April um 11.59 Uhr. Denn um 12 Uhr werden am 4. April per Zufallsprinzip die Gewinner ausgelost. Die Daten werden anschließend geprüft und dann die 139 Euro ausgezahlt. Hier gibt es weitere Informationen zum Klimageld und den Link für die Teilnahme: https://sanktionsfrei.de/klimageld
Wichtig: Die Zahlung erfolgt unter Anwendung des Tafelparagrafen 11a (4) SGB II. Demnach können Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege existenzsichernde Zahlungen an Bedürftige leisten. Daher darf das Klimageld nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden.
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