Aufgrund einer Sonderauswertung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) sieht sich die AfD in ihrer Forderung nach Zwangsarbeit für Bürgergeld Bedürftige bestätigt: Demnach waren Stand November 2024 rund 1,5 Millionen erwerbsfähige Betroffene seit fünf oder mehr Jahren auf Bürgergeld und zuvor Hartz IV angewiesen. Aus Sicht der AfD haben es sich die Betroffenen im „System“ bequem gemacht. Sie müssten „aktiviert“ werden. Anderenfalls sollen Geldzahlungen gestrichen und durch Sachleistungen ersetzt werden.
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Mehr als fünf Jahre: 1,5 Millionen Betroffene
Untermauert werden diese hinlänglich bekannten Forderungen nach verpflichtenden Arbeitsangeboten und 100-Prozent-Kürzungen durch die Zahlen der BA. Die Statistik besagt: Seit weniger als einem Jahr beziehen knapp 917.200 erwerbsfähige Menschen Bürgergeld. Zwischen ein und fünf Jahre sind es 1,583 Millionen, zwischen fünf bis zehn Jahren 755.000, zehn bis 15 Jahre 310.000 und mehr als 15 Jahre 439.400 Betroffene. Das heißt: Etwa 750.000 Bürgergeld Bedürftige sind seit über zehn Jahre auf Hilfe vom Amt angewiesen.
Gründe für den Leistungsbezug
Nimmt man das Zahlenwerk weiter auseinander, sind von den 1,5 Millionen Bürgergeld Bedürftigen, die seit mehr als fünf Jahren Leistungen erhalten, 674.000 Arbeitslose. Wichtig in dem Kontext: Nicht jeder erwerbsfähige Leistungsberechtigte ist automatisch arbeitslos.
Viele sind aus anderen Gründen auf Bürgergeld angewiesen. Das gilt für Arbeitnehmer, deren Lohn nicht zum Leben reicht. Sie müssen mit Bürgergeld aufstocken. Doch auch jene, die Angehörige pflegen, in Elternzeit sind oder Kurse, Ausbildungen oder ein Studium absolvieren und deshalb nicht arbeiten können und Bürgergeld erhalten, gelten als erwerbsfähig. Die Zahl dieser Betroffenen beziffert die BA mit 831.000.
Nur noch Sachleistungen
Der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer, der die Zahlen angefordert hatte, betont angesichts der Daten: „Es kann nicht sein, dass so viele Menschen auf Kosten der Steuerzahler Bürgergeld beziehen, obwohl sie arbeiten gehen könnten.“ Deshalb bleibt die AfD bei ihrer Forderung, dass Betroffene nach spätestens sechs Monaten im Leistungsbezug zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden müssen. Damit möchte man Bürgergeld Bedürftige „aktivieren“ und den Zugang zur boomenden Schwarzarbeit erschweren. Wer sich weigert, der soll nur noch Sachleistungen erhalten.
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