Strom wird immer teurer. Im Schnitt müssen etwa 3,5 Millionen Haushalte in der Grundversorgung mit fast 40 Prozent höheren Kosten rechnen, wie das Vergleichsportal Check24 ermittelt hat. Für Hartz IV Bedürftige gilt: Sie zahlen bei einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden im Schnitt 162 Euro oder 37 Prozent mehr als der Anteil für Strom in der Hartz IV Pauschale für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung vorsieht.
Strompreis steigt rapide
Dass die Stromkosten rasant steigen, war abzusehen. In welchem Ausmaß die Preise angehoben werden, ist indes erschreckend. Die Experten von Check24 haben die Daten ausgewertet. Unter dem Strich steht eine enorme finanzielle Belastung für alle Verbraucher. Allein im Zeitraum von November bis Dezember 2020 betrug die Preissteigerung fünf Prozent. Bei 5.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch zahlte Haushalt 1.695 Euro jährlich – ein Allzeithoch.
Wie dramatisch die Preissteigerungen sind, zeigen auch die durchschnittlichen Preise für eine Kilowattstunde beim Grundversorger. Hier lag der Wert im Dezember 2021 bei 33,9 Cent – ein Rekord! Bereits im vergangenen Jahr zeigte sich ein Anstieg bei den Stromkosten um 18,4 Prozent. Alleine in den Monaten Juli bis November 2021 erreichten die Preissteigerung für Privathaushalte fünfmal in Folge ein Allzeithoch.
Ende nicht in Sicht
Ein Ende der Fahnenstange ist nicht in Sicht. In 499 Fällen haben Grundversorger bereits an der Preisschraube gedreht oder es angekündigt. Dabei bewegen sich die Anpassungen im Schnitt bei 39,7 Prozent, die den 5.000-Kilowattstunden-Musterhaushalt jährlich 649 Euro mehr kosten.
Arbeitslosengeld II hält der Teuerung nicht Schritt
Hartz IV Bedürftige trifft diese Entwicklung besonders hart. Denn die Anpassung des Arbeitslosengeld II zum 1. Januar 2022 berücksichtigt die enorme Teuerung nicht. Ein alleinstehender Erwachsener erhält drei Euro mehr und statt 446 jetzt 449 Euro Hartz IV Regelsatz pro Monat. Das ist eine Anhebung um weniger als ein Prozent. Strom wiederum wird um fast 40 Prozent teurer. Die Konsequenzen kann sich jeder ausrechnen.
Hartz IV Regelsatz 2022 nun offiziell
Zu geringe Strompauschale
Ab diesem Jahr beläuft sich die Hartz IV Pauschale für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung auf etwa 457 Euro im Jahr (ohne Warmwasser Mehrbedarf) – insgesamt sind im monatlichen Hartz IV Regelsatz von 449 Euro für einen Alleinstehenden 8,48% für diesen Posten vorgesehen, monatlich damit nur 38,07 Euro. Allerdings sieht der Regelsatz nur 8,11% für Strom und den Rest für Instandhaltungen vor. So beläuft sich die monatliche Hartz IV Pauschale für einen Alleinstehenden ab 2022 für Strom auf 36,42 Euro. Dem gegenüber stehen bei einem Jahresverbrauch von 1.500 Kilowattstunden in der Grundversorgung Kosten für Strom von durchschnittlich 599 Euro (49,92 € monatlich). Die Differenz in Höhe von 37 Prozent, umgerechnet 162 Euro, muss an anderer Stelle gespart werden. Insofern wird es höchste Zeit, dass die neue Bundesregierung auch bei Hartz IV (ab 2023 Bürgergeld) langsam Nägel mit Köpfen macht.
Preissteigerungen werden erst 2023 im Hartz IV Regelsatz berücksichtigt
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