Die Hoffnung stirbt zuletzt, sollte beim Bürgergeld allerdings nicht mit allzu hohen Erwartungen einhergehen. Denn faire und auskömmliche Regelsätze, wie sie von den Sozialverbänden und der Partei „Die Linke“ gefordert werden, lassen sich mit der Realität schon lange nicht mehr in Einklang bringen. Daher darf man zwar gespannt sein, wie sich das Bürgergeld im kommenden Jahr entwickelt, muss aber mit einer herben Enttäuschung rechnen.
+++ Update vom 29.08.2023: Bürgergeld Regelsatz steigt 2024 auf 563 Euro
So wird das Bürgergeld angepasst
Aktuell hat ein alleinstehender Erwachsener Anspruch auf 502 Euro Bürgergeld Regelsatz pro Monat. Das sind 53 Euro mehr als im Vorjahr bei Hartz IV (449 Euro). Dieser Sprung nach oben basiert auf den Vorgaben aus § 28a des SGB XII (Fortschreibung der Regelbedarfsstufen) und enthält erstmals seit Hartz IV eine zweite Komponente, um die Inflation besser abbilden zu können (was allerdings nur bedingt gelungen ist).
Schritt 1: Basisfortschreibung
Entscheidend ist zunächst der Zwölfmonatszeitraum von 1. Juli des Vorvorjahres bis zum 30. Juni des Vorjahres im Vergleich zum entsprechenden Zeitfenster in den davor liegenden Jahren. Für 2024 heißt das: Berücksichtigt werden die Preis- und die Lohnentwicklung – als Mischindex – vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 gegenüber der Zeit vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022. Das ist die Basisfortschreibung.
Schritt 2: Ergänzende Fortschreibung
Hinzu kommt die ergänzende Fortschreibung, die das zweite Quartal des Vorvorjahres mit dem zweiten Quartal des Vorjahres vergleicht – allerdings nur im Hinblick auf die Preisentwicklung. Für die nächste Anpassung sind demnach die Veränderungen von April bis Juni 2022 zu April bis Juni 2023 maßgeblich. Wichtig: In die Berechnung fließt ausschließlich der „regelbedarfsrelevante Preisindex“ und nicht die „normale“ Inflation ein.
Das sagen die aktuellen Zahlen
Schaut man sich die reinen Teuerungsraten an, lag der Verbraucherpreisindex von Juli 2021 bis Juni 2022 im Schnitt bei 5,0 Prozent und von Juli 2022 bis Juni 2023 bei 7,7 Prozent (davor 0,77 zu 5,0 Prozent). Die Durchschnittswerte für das zweite Quartal: 2,2 Prozent (2021), 6,7 Prozent (2022) und 6,6 Prozent. Sehr große Sprünge, die 2024 zu einem deutlich höheren Bürgergeld führen würden, waren es also nicht.
Regierung geht von 6 bis 8 Prozent aus
Zur Erinnerung: Der im November 2022 vorgelegte Existenzminimumbericht für das Jahr 2024 geht von einem Anstieg der Regelbedarfsstufen von sechs bis acht Prozent aus. So könnte sich der Bürgergeld Regelsatz nach aktuellem Stand entwickeln:
Mögliche Erhöhung | Regelsatz (RBS 1) | 90% für vollj. Partner in Bedarfsgemeinschaft (RBS 2) |
6% | 532,12 € (+30,12 €) | 478,91 € (+27,11 €) |
7% | 537,14 € (+35,14 €) | 483,43 € (+31,63 €) |
8% | 542,16 € (+40,16 €) | 487,94 € (+36,14 €) |
Unterdeckung bleibt bestehen
Das entspricht nicht einmal im Ansatz dem, was ebenfalls schon Ende 2022 gefordert worden war:
- Der Sozialverband Deutschland hatte einen monatlichen Aufschlag von 100 Euro ins Gespräch gebracht.
- Die Forschungsstelle des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes hatte für 725 Euro Bürgergeld plädiert (führt man die Berechnung fort, sind es inzwischen über 800 Euro).
Damit dürfte es auch 2024 bei einer massiven Unterdeckung bleiben. Denn 35 Euro, 40 Euro oder selbst 50 Euro mehr gleichen nicht einmal die höheren Lebensmittelkosten aus – geschweige denn die Stromkosten und all die anderen Preissteigerungen.
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