Update vom 18.12.2020: Die Sonderregelung zur Krankschreibung per Telefon wurde im Dezember vom Gemeinsamen Bundessausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken bis zum 31.03.2021 verlängert.
Ab heute können Krankschreibungen wieder ohne Arztbesuch ausgestellt werden. Ein Anruf beim Arzt genügt, um den Gelben Schein nachhause geschickt zu bekommen.
Gelber Schein am Telefon bei Erkältungssymptomen
Mit dem heutigen Montag, den 19. Oktober 2020, sind Krankschreibungen per Telefon bei Erkältungssymptomen und leichten Atemwegserkrankungen bundesweit möglich. Bei Fieber, laufender Nase, Husten und Co. ist also kein Arztbesuch mehr notwendig, um den Gelben Schein zu erhalten.
Maximal 14 Tage
Nach dem Telefonat mit der Arztpraxis soll die Krankmeldung der betreffenden Person zugeschickt werden. Die Krankschreibung per Telefon darf für maximal 7 Tage ausgestellt, kann allerdings um bis zu 7 Tage verlängert auf insgesamt 14 Tage werden- das gilt auch für Hartz IV Empfänger.
Telefonische Krankschreibung auch bei Hartz IV
Meldetermine beim Jobcenter dürfen als Teil der Mitwirkungspflichten nur aus wichtigen Gründen verpasst werden. In Krankheitsfall ist der Behörde eine Krankmeldung des Arztes vorzulegen – andernfalls drohen Kürzungen des Regelsatzes. Der Gelbe Schein per Telefon gibt also auch Leistungsempfängern die Möglichkeit, unproblematisch an eine Krankmeldung zu kommen. Dennoch sei vor dem Vortäuschen einer Krankheit gewarnt: Bei wiederholtem „Blaumachen“ behält sich das Jobcenter das Recht vor, eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen anzuordnen.
Maßnahme soll Coronavirus eindämmen
Die Bundesregierung reagiert mit der der telefonischen Krankschreibung auf die rapide Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland und die damit verbundenen drastisch gestiegenen Infektionszahlen. Besonders Arztpraxen sollen dadurch entlastet werden:
„Wir wollen natürlich mögliche Infektionen im Gesundheitswesen selbst und in der Arztpraxis bei Grippe sowie bei Corona vermeiden„, so Gesundheitsminister Jens Spahn.
Zuletzt wurde die Regelung in der Anfangsphase der Corona-Pandemie eingeführt und zwischenzeitlich wieder ausgehebelt. Mit ihrer Wiedereinführung soll die Maßnahme vorerst bis Ende des Jahres gelten.
Dazu: Neue Regelung: Gelber Schein per Telefon
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