Laut der zuletzt veröffentlichten Statistik zahlt das Jobcenter Alleinerziehenden Müttern oder Vätern mit einem oder mehreren Kindern durchschnittlich 1.479 Euro Bürgergeld im Monat. Dass es sich um einen gemittelten Wert handelt, zeigt dabei der Blick auf die Details der Zahlen, die regelmäßig von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht werden: Während das Jobcenter Leipzig durchschnittlich 1.358 Euro Bürgergeld für Alleinerziehende zahlt, sind es in Hamburg 1.790 Euro und damit gleich über 430 Euro mehr. Geschuldet ist diese große Differenz von knapp 30 Prozent unter anderem lokalen Unterschieden.
Bürgergeld Tabelle für Alleinerziehende
1.479 Euro Bürgergeld im Monat für eine alleinerziehende Mutter oder einen alleinerziehenden Vater, das ist laut Jobcenter Statistik der Durchschnitt auf ganz Deutschland bezogen. In der nachfolgenden Tabelle haben wir auszugsweise die Werte für einzelne Städte ausgewertet.
Jobcenter | Ø Bürgergeld mtl. |
---|---|
Aachen | 1.479 Euro |
Augsburg | 1.438 Euro |
Berlin | 1.662 Euro |
Bochum | 1.502 Euro |
Bremen | 1.525 Euro |
Duisburg | 1.504 Euro |
Düsseldorf | 1.594 Euro |
Dortmund | 1.647 Euro |
Dresden | 1.417 Euro |
Essen | 1.660 Euro |
Frankfurt / Main | 1.594 Euro |
Gelsenkirchen | 1.544 Euro |
Halle (Saale) | 1.336 Euro |
Hamburg | 1.790 Euro |
Hannover | 1.535 Euro |
Köln | 1.681 Euro |
Koblenz | 1.397 Euro |
Leipzig | 1.358 Euro |
Magdeburg | 1.341 Euro |
München | 1.625 Euro |
Nürnberg | 1.427 Euro |
Recklinghausen | 1.507 Euro |
Saarbrücken | 1.514 Euro |
Stuttgart | 1.682 Euro |
Wuppertal | 1.514 Euro |
Ein Drittel der Alleinerziehenden armutsgefährdet
Bei den insgesamt 2.907.401 Bedarfsgemeinschaften mit Bürgergeld handelt es sich überwiegend um Single-Haushalte (1.641.908). Direkt darauf folgen Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern. Ihr Anteil beträgt 18,28 Prozent (in Zahlen: ca. 531.480). Etwa 55 Prozent davon sind Alleinerziehende mit einem Kind (ca. 293.000 Haushalte), knapp 30 Prozent (ca. 160.000 Haushalte) haben zwei Kinder und die übrigen 15 Prozent der Alleinerziehenden-Haushalte mit Bürgergeld (ca. 79.500) haben drei und mehr Kinder.
Das größte Problem für alleinerziehende Mütter und Väter: Job und Familie miteinander in Einklang zu bringen. Da dieser Spagat immer seltener funktioniert, ist laut Sozialverband VdK ein Drittel aller Alleinerziehenden auf Bürgergeld angewiesen. Schlimmer noch: schon 2023 waren 41 Prozent der alleinerziehenden Eltern armutsgefährdet. Daran ändert auch der durchschnittliche Bürgergeld-Anspruch von 1.479 Euro nicht viel. Die Armutsgefährdungsgrenze für eine Alleinerziehenden mit einem Kind unter 14 Jahren betrug bereits 2023 schon 1.622 Euro und damit 143 Euro über dem aktuellen Durchschnitt der Grundsicherung des Jobcenters.
Regelsatz
Wie sich der Gesamtbetrag beim Bürgergeld für Alleinerziehende zusammensetzt, richtet sich einerseits nach Zahl und Alter der Kinder. Andererseits spielt auch der Wohnort eine große Rolle. Denn die Wohnkosten in Berlin und München sind ungleich höher als die Miete in ländlichen Regionen.
So (un)fair ist der Bürgergeld Regelsatz festgelegt
Beim Regelsatz gilt: Der oder die Alleinerziehende bekommt pauschal 563 Euro monatlich für den täglichen Bedarf wie Nahrung, Kleidung, Hygiene oder Freizeit (Was ist im Regelsatz enthalten?). Für das Kind oder die Kinder sieht der Gesetzgeber aktuell folgende Bürgergeld Regelsätze vor:
Bürgergeld Regelsatz für Kinder
- 357 Euro für Kinder bis fünf Jahren
- 390 Euro für Kinder von sechs bis 13 Jahren
- 471 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
- 451 Euro für Volljährige unter 25 Jahren, die im Elternhaus leben
Anspruch auf Mehrbedarf
Eine Besonderheit: Alleinerziehende haben Anspruch auf einen Mehrbedarf. Den Basiswert bildet der aktuelle Bürgergeld Regelsatz der Bedarfsstufe 1 mit 563 Euro im Monat. Bei einem Kind bis sieben Jahren wird Alleinerziehenden ein Mehrbedarf von 36 Prozent bzw. 202,68 Euro im Monat zusätzlich zum Regelbedarf gewährt. Bei einem Kind über sieben Jahren sind es 12 Prozent oder 67,56 Euro. Den höchsten Satz gibt es bei fünf oder mehr Kindern mit 60 Prozent (337,80 Euro) des Regelsatzes.
Einkommen, Unterhalt, Elterngeld
Beachtet werden muss: Eigenes Einkommen, etwa durch einen Minijob, und das mögliche „Einkommen“ der Kinder wie Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss werden auf das Bürgergeld angerechnet. Das gilt ebenso für das Elterngeld. Nur, wer vor der Geburt des Kindes erwerbstätig war, hat einen Elterngeld-Freibetrag, der sich nach dem vorherigen Einkommen richtet und maximal 300 Euro (Basiselterngeld) bzw. 150 Euro (ElterngeldPlus) beträgt.
Wohnkosten
Zum Regelsatz kommen die Kosten der Unterkunft (KdU) hinzu. Hier ergeben sich hinsichtlich der Zahlbeträge laut BA-Statistik die größten Unterschiede. Gemäß den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit reicht die Spanne bei der durchschnittlichen Höhe der Wohnkosten von 285 Euro in Tirschenreuth (Bayern) bis 848 Euro in Hamburg – im bundesweiten Durchschnitt sind es 555 Euro.
Wichtig: Das sind die Beträge, die vom Jobcenter höchstens gezahlt werden. Maßgeblich sind dabei die Obergrenzen für angemessenen Wohnraum in der jeweiligen Stadt oder Region. Teils liegen die tatsächlichen Kosten weitaus höher und muss ein Teil der Miete aus dem Regelsatz bestritten werden.
Um die Elemente Regelleistung und Kosten der Unterkunft noch einmal in Zahlen zu fassen: Im Durchschnitt betrug die Bürgergeld Gesamtregelleistung für Alleinerziehende mit Kindern in Deutschland 1.273 Euro (1.269 Euro im Vormonat). Bei den Unterkunftskosten steht ein Betrag von 555 Euro (550 Euro im Vormonat) zu Buche.
Heizung, Mehrbedarfe und Krankenversicherung
Hinzu kommen weitere Bürgergeld Leistungen, die individuell unterschiedlich ausfallen oder auf die gegebenenfalls auch gar kein Anspruch besteht:
- Heizung: Allen voran sind es die Heizkosten, die wie die Miete nur in angemessener Höhe übernommen werden. Unterschieden wird vorrangig nach der Art der Heizung – etwa Fernwärme, Gas oder Öl.
- Mehrbedarfe: Zu den bekannteren Mehrbedarfen zählt die Pauschale für die dezentrale Warmwasseraufbereitung, wenn nicht die Heizung, sondern ein mit Strom betriebenes Gerät das Wasser erwärmt, in Höhe von 2,3 Prozent des Regelsatzes. Auch wenn spezielle Nahrung benötigt wird oder ein Bürgergeld Bedürftiger behindert ist, können Mehrbedarfe geltend gemacht werden.
- Krankenkasse: Die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse zahlt das Jobcenter üblicherweise direkt an die jeweilige Krankenversicherung. Bei einer privaten Krankenversicherung übernimmt das Jobcenter die Hälfte des Beitrags für die Basisversorgung.
Titelbild: Ground Picture / shutterstock